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 Betreff des Beitrags: Ab wann verjährt eine offene rechnung?
BeitragVerfasst: Freitag 28. Oktober 2005, 15:05 
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Ich habe gerade Post bekommen.
Mein alter Energieversorger hat mir heute eine Rechnung geschickt.
Die Rechnung ist vom Februar 2002!
Ich hatte damals die Endabrechnug bekommen , aber vergessen zu überweisen.
Bis heute haben die sich nicht gemeldet!
Verjährt nicht irgendwann eine Rechnung?

Die Hoffnung stirbt ja bekanntlich zu letzt!
:D



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"...nun hau doch mal ab mit deinem scheiß Sack!"
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 Betreff des Beitrags: AW: Ab wann verjährt eine offene rechnung?
BeitragVerfasst: Freitag 28. Oktober 2005, 15:11 
Brennmeister ehrenhalber
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... ohen Gewähr ^^

mein das es 2 Jahre sein müsten !

natürlich wenn sie noch keinen Titel haben (Gericht) !


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 Betreff des Beitrags: AW: Ab wann verjährt eine offene rechnung?
BeitragVerfasst: Freitag 28. Oktober 2005, 15:18 
Gefällt's hier richtig gut

Registriert: Dienstag 11. Oktober 2005, 16:21
Beiträge: 119
Sorry habe nochmal genau nachgelesen.
Kopie der Rechnung vom Februar 2003 nicht 2002.
Überweisen müssen hätte ich bis April 2003!

Also liege ich doch über dieser Frist, oder?



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"...nun hau doch mal ab mit deinem scheiß Sack!"
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 Betreff des Beitrags: AW: Ab wann verjährt eine offene rechnung?
BeitragVerfasst: Freitag 28. Oktober 2005, 15:20 
Brennmeister ehrenhalber
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Registriert: Samstag 17. September 2005, 22:23
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Würd mal ja sagen aber ohne Gewahr ? :swank:
ruf die doch einfach mal an und sag dennen
das die Mahnung schon verjährt ist!


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 Betreff des Beitrags: AW: Ab wann verjährt eine offene rechnung?
BeitragVerfasst: Freitag 28. Oktober 2005, 16:27 
War schon ein paarmal hier

Registriert: Samstag 17. September 2005, 20:50
Beiträge: 93
Normale Frist ist 3 Jahre!
Also ab dem folgetag 3 Jahre, wenn zwischen durch nicht ein Ereignis geschehe ist (zahlung oder zustimmung der Zahlung). Weil nach so einem Ereignis beginnt die frist neu für 3 jahre.

Jedoch wenn du zahlen kannst tu es auch!
Alles andere ist scheisse!!


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