Aktuelle Zeit: Samstag 23. November 2024, 06:37

Alle Zeiten sind UTC + 1 Stunde [ Sommerzeit ]




 Seite 4 von 4 [ 49 Beiträge ]  Gehe zu Seite Vorherige  1, 2, 3, 4
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: Mittwoch 16. Mai 2007, 19:12 
Gefällt's hier richtig gut
Benutzeravatar

Registriert: Dienstag 24. Januar 2006, 00:34
Beiträge: 100
cibo hat geschrieben:

Wenn er - wie geschrieben - in der Probezeit war, kann in der Regel in der Probezet (meist 6 Monate) ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von 2 Wochen gekündigt werden; auch während einer Arbeitsunfähigkeit.

gruß, cibo


narürlich kann er ohne angaben von gründen mit einer frist von 14 tagen gekündigt bekommen, aber nicht wenn er krankgeschrieben ist.
erst richtig informieren und dann dagegen gehen!
die wette verlierst du!

Wackeldackel hat geschrieben:

Doch, kann er. hat er im opener geschrieben, das er es als sms hat



dann solltest du es dir nochmal richtig durchlesen.
da steht nichts davon, wenn er es nicht versucht, dass er dann gekündigt bekommt.
da steht das mit der angeblichen strafe und das er es erst nochversuchen soll :swank:


Offline
 Profil  
 
 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: Freitag 18. Mai 2007, 09:08 
Gefällt's hier richtig gut

Registriert: Dienstag 20. September 2005, 21:30
Beiträge: 337
master_of_burn hat geschrieben:
cibo hat geschrieben:

Wenn er - wie geschrieben - in der Probezeit war, kann in der Regel in der Probezet (meist 6 Monate) ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von 2 Wochen gekündigt werden; auch während einer Arbeitsunfähigkeit.

gruß, cibo


narürlich kann er ohne angaben von gründen mit einer frist von 14 tagen gekündigt bekommen, aber nicht wenn er krankgeschrieben ist.
erst richtig informieren und dann dagegen gehen!
die wette verlierst du!



Er kann definitiv innerhalb der Probezeit auch während einer Krankheit/ Arbitsunfähigkeit gekündigt werden. Die Wette verliere ich definitiv nicht. Und mit Verlaub, ich denke, ich bin etwas besser informiert als Du... ;-)

gruß, cibo


Offline
 Profil  
 
 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: Freitag 18. Mai 2007, 12:00 
Brennmeisteranwärter
Benutzeravatar

Registriert: Montag 19. September 2005, 02:44
Beiträge: 998
leute, warum streiten...

gooooogle
:D
cu luc
edit: aber wenigstens ein lichtblick:
"...Ein Trost für Arbeitnehmer, die in der Probezeit erkranken und ihre Kündigung bekommen, ist ihr Anspruch auf die Fortzahlung des Lohnes für die gesetzlich vorgeschriebenen sechs Wochen. In Paragraf 8 des Entgeltfortzahlungsgesetzes heißt es: «Der Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts wird nicht dadurch berührt, dass der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis aus Anlass der Arbeitsunfähigkeit kündigt.» Das sei noch zu wenig bekannt, sagt Hjort."


Offline
 Profil  
 
 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: Samstag 19. Mai 2007, 11:59 
Brennmeister

Registriert: Sonntag 18. September 2005, 00:05
Beiträge: 2719
Wohnort: Leipzig
Ein kleines Sätzchen von mir:

Wenn der Arbeitnehmer selber kündigt oder gekündigt wird, muss der ehemalige Arbeitgeber schreiben, warum dies geschehen ist. Wenn man selber kündigt, dann muss man der Agentur für Arbeit genau belegen, warum dies geschehen. Eine betriebsbedingte Kündigung ist okay.

Aber wenn der Arbeitnehmer nicht belegen kann, warum er gekündigt bzw. auch den Grund nachweist, dann gibt es eine maximale Sperre von drei Monaten bei der Arbeitsagentur.

Ich muss ganz ehrlich sagen, ich würde auf jeden Fall durch Krankheit versuchen, da rauszukommen. Das hilft keinem weiter.



_________________
Mein System

Plextor Premium, LiteON LH-20A1P@DH-20A4P, LiteON iHAS120, Toshiba SD-M1612 Rev. B

Früher: Sony CRX145E, LiteON LTR-32123S, Cyberdrive CW089D, iiSonic DVD4XMax, LiteON LTR-52327S, Toshiba SD-R5372, LG GSA-4167, Samsung SH-W162C
Offline
 Profil  
 
Beiträge der letzten Zeit anzeigen:  Sortiere nach  
 Seite 4 von 4 [ 49 Beiträge ]  Gehe zu Seite Vorherige  1, 2, 3, 4

Alle Zeiten sind UTC + 1 Stunde [ Sommerzeit ]


Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 34 Gäste


Du darfst keine neuen Themen in diesem Forum erstellen.
Du darfst keine Antworten zu Themen in diesem Forum erstellen.
Du darfst deine Beiträge in diesem Forum nicht ändern.
Du darfst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Du darfst keine Dateianhänge in diesem Forum erstellen.

Suche nach:
Gehe zu: