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 Betreff des Beitrags: Kriege ich noch Kindergeld?
BeitragVerfasst: Donnerstag 21. August 2008, 14:59 
Brennmeister ehrenhalber
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Beiträge: 1555
Moin!

Wenn man noch Kindergeld kriegen kann dann darf man doch netto nicht mehr als 8600€ (genauen Wert hab ich grad nicht im Kopf) verdienen oder? Ich liege jetzt nach 6 Monaten Ausbildungsvergütung und 3 Monaten Facharbeiterlohn knapp 200€ unter dieser Grenze.

Würde ich das Kindergeld dann fürs ganze Jahr kriegen (hatte es nicht beantragt weil ich dachte ich liege über der Grenze) oder abzüglich der Monate wo ich voll gearbeitet habe?

Zählt das Geld dass ich bei Steuererklärung wiederbekommt auch auf das Jahresnetto mit drauf? Ich meine nämlich ich liege auch unter der Lohnsteuergrenze und würde da so viel wiederkriegen dass ich damit dann wieder über der Kindergeldgrenze liegen würde... :?: :?: :?:

Gruss, Blowie



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 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: Donnerstag 21. August 2008, 15:36 
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Beiträge: 8150
Wohnort: am Deich
Zitat:
bis zur Vollendung des 25.Lebensjahres nicht mehr als 7.680 € im Jahr solange es sich in einer Berufsausbildung befindet.

Überschreiten die Einkünfte und Bezüge des Kindes nach Ab­zug der vorgehend genannten Aufwendungen den maßgeb­lichen Jahresgrenzbetrag von 7.680 €, entfällt der Kindergeld­anspruch für dieses Kind für das gesamte Kalenderjahr, und zwar auch dann, wenn Weihnachtsgeld, vermögenswirksame
Leistungen oder eine (tarifvertragliche) Erhöhung der Ausbil­dungsvergütung zum Überschreiten des Jahresgrenzbetrages
geführt haben. Bereits gezahltes Kindergeld muss dann zu­rückgezahlt werden.


http://www.arbeitsagentur.de/zentraler- ... ergeld.pdf



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 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: Donnerstag 21. August 2008, 16:41 
Brennmeister ehrenhalber
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Registriert: Samstag 14. Januar 2006, 19:09
Beiträge: 1555
Zitat:
Ein Anspruch auf Kindergeld besteht grundsätzlich für jeden Monat, in dem wenigstens an einem Tag die Anspruchsvoraussetzungen vorgelegen haben. Er verjährt vier Jahre nach dem Jahr der Entstehung.
Die Kindergeldzahlung endet zunächst mit Ablauf des Monats, in dem das Kind das 18. Lebensjahr vollendet. Hat ein Kind seinen
18. Geburtstag am 1. eines Monats, so endet der Anspruch auf Kindergeld bereits mit dem Vormonat. Eine Weiterzahlung kommt nur in Betracht, wenn es sich z. B. in Schul- oder Berufsausbildung oder im Studium befindet (siehe hierzu unter Nummer 3), dies der Familienkasse nachgewiesen und Kindergeld erneut beantragt wird.


Also kriege ich für den Juli, in dem ich die ersten 3 Tage noch Azubi war, volles Kindergeld und dann 2 Monate nicht mehr bis mein Studium beginnt.

Zitat:
Besteht für ein über 18 Jahre altes Kind nur für einen Teil des Jahres Anspruch auf Kindergeld (z. B. weil das Kind im Laufe des Jahres seine Berufsausbildung beendet), verringert sich der Grenzbetrag um jeweils ein Zwölftel für jeden Kalendermonat, in dem das Kind an keinem Tag eine der unter den Nummern 3.1 bis 3.4 genannten besonderen Voraussetzungen erfüllt. Die Einkünfte und Bezüge des Kindes sind nur insoweit zu berücksichtigen als sie auf die Zeiten entfallen, in denen das Kind eine der unter den Nummern 3.1 bis
3.4 genannten Voraussetzungen erfüllt.

(Also die Zeit in der ich Azubi/Student war)


Also zählen das Gehalt das ich jetzt als Facharbeiter bekomme nicht und die Steuerrückzahlung folgerichtig auch nicht.
Eine kleine Frage zum Juli wäre dann noch...die Bezüge für diesen Monat, die reinzählen, sind also nur die, in denen ich Azubi war (1xx€ oder so), ich kriege aber für den ganzen Monat Kindergeld. Das ist so richtig oder?

Vielen Dank tuti!!! :up:



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