Du must hier zwei Dinge unterscheiden:
1. Gewährleistung
Gewährleistung ist eine
gesetzlich vorgeschriebene Sache.
Der Händler bzw. Hersteller gewährleisten dafür, das du fehlerfreie Ware erhältst. Diese Gewährleistung ist gesetzlich auf zwei Jahre festgelegt (bei Endkundengeschäft + Neuware). Geht also was kaputt und es darf davon ausgegangen werden, daß der Fehler bzw. dessen Grundlage (z.B. Serienfehler) beim Kauf bereits vorhanden war, greift die Gewährleistung. Der Händler bzw. Hersteller muss diesen Fehler auf seine Kosten beseitigen.
Hierzu kommt noch das Thema Beweislast:
Im ersten halben Jahr liegt die Beweislast beim Händler/Hersteller. Danach kehrt sich diese um. Im 1. Halbjahr müsste der Händler beweisen, daß der Fehler beim Kauf nicht vorhanden war. Nach dem ersten Halbjahr müsstest du beweisen, daß der Fehler bereits vorhanden war (was dann wieder schwierig bzw. teuer sein könnte).
2. Garantie
Die Garantie ist eine
freiwillige Leistung des Händlers/Herstellers. Diese kann der Händler/Hersteller in weitem Rahmen mit eigenen Bedingungen verknüpfen.
Angaben nicht vollständig, sonst schreibe ich mir die Finger wund