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 Betreff des Beitrags: 2170 EUR Strafe für 4 Musikstücke
BeitragVerfasst: Dienstag 24. Oktober 2006, 10:18 
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http://www.heise.de/newsticker/meldung/79876

:stare:
heise.de hat geschrieben:
..., vier Musikstücke ... zum Tausch bereit gestellt haben. Die IFPI habe ... ursprünglich 13.000 Songs aufgeführt.

:afraid:

Bei 13.000 wären das dann wohl umgerechnet an die 7.052.500 EUR geworden (je nach Musikstück) :rtfm: :!:



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PC Adé ... Hab nur noch mein Notebook, meine PS4 und meine DSLR-Ausrüstung :devil: :prost:
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 Betreff des Beitrags: AW: 2170 EUR Strafe für 4 Musikstücke
BeitragVerfasst: Dienstag 24. Oktober 2006, 10:47 
Brennmeisteranwärter

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Das war nur der Auftakt. Was im Anschluss wohl noch zivilrechtlich eingefordert wird ?



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Gruß
Roger
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 Betreff des Beitrags: AW: 2170 EUR Strafe für 4 Musikstücke
BeitragVerfasst: Dienstag 24. Oktober 2006, 13:10 
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In Deutschland würde das Verfahren strafrechtlich sicherlich eingestellt werden, jedenfalls wenn es nur vier Dateien waren. Das würde unter die inoffizielle Bagatellklausel fallen
Zivilrechtlich gilt dies nicht unbedingt.

Seit der Logistep-Sache vor einem Jahr hört man aber kaum noch etwas von verurteilten Filesharern.
Was sich im Zukunft ändern könnte, vor allem wenn die Vorratsdatenspeicherung kommt. Momentan werden die IP-Adressen von Flatrate-Nutzern in der Regel noch recht schnell gelöscht, so dass keine Verfolgung möglich ist.


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 Betreff des Beitrags: Re: AW: 2170 EUR Strafe für 4 Musikstücke
BeitragVerfasst: Dienstag 24. Oktober 2006, 13:14 
Brennmeister ehrenhalber
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Hawky hat geschrieben:
In Deutschland würde das Verfahren strafrechtlich sicherlich eingestellt werden, jedenfalls wenn es nur vier Dateien waren. Das würde unter die inoffizielle Bagatellklausel fallen
Zivilrechtlich gilt dies nicht unbedingt.

Seit der Logistep-Sache vor einem Jahr hört man aber kaum noch etwas von verurteilten Filesharern.
Was sich im Zukunft ändern könnte, vor allem wenn die Vorratsdatenspeicherung kommt. Momentan werden die IP-Adressen von Flatrate-Nutzern in der Regel noch recht schnell gelöscht, so dass keine Verfolgung möglich ist.


Es wäre besser, wenn sich jeder mal mit Verschlüsselung beschäftigen würde. Mittlerweile gibt es ja annehmbare Tools auch für Filesharing, insb. Torrent. Wenn sich das mal in einem benutzerfreundlichem Allroundtool niederschlägt und es alle nutzen würden, wäre Arschlecken angesagt. :swank:



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»Idealismus ist, wenn man mit der Kraft der Begeisterung länger lebt, als es der Körper erlaubt. Es ist der Triumph eines erleuchteten, eines hellen Willens.« - Friedrich Schiller -
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 Betreff des Beitrags: Re: AW: 2170 EUR Strafe für 4 Musikstücke
BeitragVerfasst: Dienstag 24. Oktober 2006, 19:33 
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Le Professional hat geschrieben:
Es wäre besser, wenn sich jeder mal mit Verschlüsselung beschäftigen würde. Mittlerweile gibt es ja annehmbare Tools auch für Filesharing, insb. Torrent. Wenn sich das mal in einem benutzerfreundlichem Allroundtool niederschlägt und es alle nutzen würden, wäre Arschlecken angesagt. :swank:



Na dann klemm dich mal dahinter, du hast 5 Wochen Zeit :D ;)



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„Der Mensch erfand die Atombombe, doch keine Maus der Welt würde eine Mausefalle konstruieren.“

Albert Einstein
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 Betreff des Beitrags: AW: 2170 EUR Strafe für 4 Musikstücke
BeitragVerfasst: Dienstag 24. Oktober 2006, 19:50 
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Le Prof., beziehst du dich dabei auf Festplattenverschlüsselung oder eine gänzlich andere Methode :?:


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 Betreff des Beitrags: Re: AW: 2170 EUR Strafe für 4 Musikstücke
BeitragVerfasst: Dienstag 24. Oktober 2006, 19:58 
Brennmeisteranwärter
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Le Professional hat geschrieben:
Hawky hat geschrieben:
In Deutschland würde das Verfahren strafrechtlich sicherlich eingestellt werden, jedenfalls wenn es nur vier Dateien waren. Das würde unter die inoffizielle Bagatellklausel fallen
Zivilrechtlich gilt dies nicht unbedingt.

Seit der Logistep-Sache vor einem Jahr hört man aber kaum noch etwas von verurteilten Filesharern.
Was sich im Zukunft ändern könnte, vor allem wenn die Vorratsdatenspeicherung kommt. Momentan werden die IP-Adressen von Flatrate-Nutzern in der Regel noch recht schnell gelöscht, so dass keine Verfolgung möglich ist.


Es wäre besser, wenn sich jeder mal mit Verschlüsselung beschäftigen würde. Mittlerweile gibt es ja annehmbare Tools auch für Filesharing, insb. Torrent. Wenn sich das mal in einem benutzerfreundlichem Allroundtool niederschlägt und es alle nutzen würden, wäre Arschlecken angesagt. :swank:


Hmmm, es gibt ja auch noch das Usenet. :swank:

Gruß


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 Betreff des Beitrags: Re: AW: 2170 EUR Strafe für 4 Musikstücke
BeitragVerfasst: Dienstag 24. Oktober 2006, 20:00 
Brennmeister ehrenhalber
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Nitrofosca hat geschrieben:
Le Professional hat geschrieben:
Hawky hat geschrieben:
In Deutschland würde das Verfahren strafrechtlich sicherlich eingestellt werden, jedenfalls wenn es nur vier Dateien waren. Das würde unter die inoffizielle Bagatellklausel fallen
Zivilrechtlich gilt dies nicht unbedingt.

Seit der Logistep-Sache vor einem Jahr hört man aber kaum noch etwas von verurteilten Filesharern.
Was sich im Zukunft ändern könnte, vor allem wenn die Vorratsdatenspeicherung kommt. Momentan werden die IP-Adressen von Flatrate-Nutzern in der Regel noch recht schnell gelöscht, so dass keine Verfolgung möglich ist.


Es wäre besser, wenn sich jeder mal mit Verschlüsselung beschäftigen würde. Mittlerweile gibt es ja annehmbare Tools auch für Filesharing, insb. Torrent. Wenn sich das mal in einem benutzerfreundlichem Allroundtool niederschlägt und es alle nutzen würden, wäre Arschlecken angesagt. :swank:


Hmmm, es gibt ja auch noch das Usenet. :swank:

Gruß
[ironie]natürlich nur über anonyme anbieter ala usenext [/ironie]


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 Betreff des Beitrags: Re: AW: 2170 EUR Strafe für 4 Musikstücke
BeitragVerfasst: Dienstag 24. Oktober 2006, 20:27 
Brennmeister ehrenhalber
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Core hat geschrieben:
Le Prof., beziehst du dich dabei auf Festplattenverschlüsselung oder eine gänzlich andere Methode :?:


Man nehme:
Einen TrueCrypt Container auf FAT Basis und AES-Twofisch-Serpent. TOR mit einem klitzekleinen Tunnel (VPN) für http. Für Filesharing bzw. Torrent: I2P. Ein kleines bisschen Darknet dazu das man mit Freenet 0.7 betreten kann. Voalá fertig ist eine fast schon kriminelle Anonymität :devil:

EDIT: AES-Twofisch-Serpent meinte ich ja! Verschrieben, sorry



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 Betreff des Beitrags: Re: AW: 2170 EUR Strafe für 4 Musikstücke
BeitragVerfasst: Dienstag 24. Oktober 2006, 21:20 
Brennmeister
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Le Professional hat geschrieben:
Core hat geschrieben:
Le Prof., beziehst du dich dabei auf Festplattenverschlüsselung oder eine gänzlich andere Methode :?:


Man nehme:
Einen TrueCrypt Container auf FAT Basis und AES-Blowfish. TOR mit einem klitzekleinen Tunnel (VPN) für http. Für Filesharing bzw. Torrent: I2P. Ein kleines bisschen Darknet dazu das man mit Freenet 0.7 betreten kann. Voalá fertig ist eine fast schon kriminelle Anonymität :devil:


AES is schonmal Top.
Ich persönlich bevorzuge jedoch AES-Twofisch-Serpent
da es wohl die zur zeit 3 sichersten algorithmen sind.
und davon einen normalen und einen hidden mit 64-stelligen passwort mit gross und kleinschreibung, zahlen und sonderzeichen :devil:


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 Betreff des Beitrags: Re: AW: 2170 EUR Strafe für 4 Musikstücke
BeitragVerfasst: Dienstag 24. Oktober 2006, 21:21 
Brennmeister ehrenhalber

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Le Professional hat geschrieben:
Einen TrueCrypt Container auf FAT Basis und AES-Blowfish. TOR mit einem klitzekleinen Tunnel (VPN) für http. Für Filesharing bzw. Torrent: I2P. Ein kleines bisschen Darknet dazu das man mit Freenet 0.7 betreten kann.


und das jetzt als *.zip ( oder besser*.rar) als fertiges tool mit allen notwendigen einstellungen....



:aok:



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Sys1: E5200@3750@1,24Volt, Asrock P43Twins 1600, Plex 712, Benq 1640,
Sys2: C2D4500@2930MHZ, LG 4163B, Samsung 203B, Optiarc 7542A, demnächst: LiteOn DH-20A3H, Optiarc AD7173A und irgendeinen LG, nur welchen?
.......und zum drucken ip3000 & ip5000
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 Betreff des Beitrags: Re: AW: 2170 EUR Strafe für 4 Musikstücke
BeitragVerfasst: Dienstag 24. Oktober 2006, 22:06 
Brennmeister ehrenhalber
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eltipo hat geschrieben:
Le Professional hat geschrieben:
Einen TrueCrypt Container auf FAT Basis und AES-Blowfish. TOR mit einem klitzekleinen Tunnel (VPN) für http. Für Filesharing bzw. Torrent: I2P. Ein kleines bisschen Darknet dazu das man mit Freenet 0.7 betreten kann.


und das jetzt als *.zip ( oder besser*.rar) als fertiges tool mit allen notwendigen einstellungen....
:aok:


Ja das wärs :D ! Aber eigentlich würde es schon reichen, wenn sich hier mal einer die Mühe macht und eine deutsche idiotensichere Anleitung für das DARKNET auf deutsch zu schreiben. Damit wäre den meisten sicher schon geholfen. Und zwar von der Pieke auf mit mIRC installation wo man sich den Key holt bis zum durchsuchen der "Plattform". Kann das nicht mal einer für die BM Community machen?



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 Betreff des Beitrags: Re: AW: 2170 EUR Strafe für 4 Musikstücke
BeitragVerfasst: Mittwoch 25. Oktober 2006, 08:46 
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Le Professional hat geschrieben:
eltipo hat geschrieben:
Le Professional hat geschrieben:
Einen TrueCrypt Container auf FAT Basis und AES-Blowfish. TOR mit einem klitzekleinen Tunnel (VPN) für http. Für Filesharing bzw. Torrent: I2P. Ein kleines bisschen Darknet dazu das man mit Freenet 0.7 betreten kann.


und das jetzt als *.zip ( oder besser*.rar) als fertiges tool mit allen notwendigen einstellungen....
:aok:


Ja das wärs :D ! Aber eigentlich würde es schon reichen, wenn sich hier mal einer die Mühe macht und eine deutsche idiotensichere Anleitung für das DARKNET auf deutsch zu schreiben. Damit wäre den meisten sicher schon geholfen. Und zwar von der Pieke auf mit mIRC installation wo man sich den Key holt bis zum durchsuchen der "Plattform". Kann das nicht mal einer für die BM Community machen?


gute idee :aok:

wie wäre es denn hier oder hier? :rtfm: ;)



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