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 Betreff des Beitrags: Re: AW: GEZ
BeitragVerfasst: Sonntag 14. Januar 2007, 02:21 
War schon ein paarmal hier

Registriert: Samstag 17. September 2005, 20:50
Beiträge: 93
Gripen-Force hat geschrieben:
Wie kann man sich wehren, wegen der Internet PC-Scheiße und den UMTS etc. Telefonen?

Ich habe noch nie Fernsehen auf einem PC geguckt, oder auf einem Handy. Ich habe ausserdem kein PC und kein Handy.
Das ist Vergewaltigung das ich dafür löhnen soll!

Ich will meine Ruhe haben vor den Zuhältern, darauf habe ich ein Recht!


naja aber so wie ich das verstanden habe, muss du unternehmer sein um diese "PC und Handy-UMTS" gebühren zahlen zu müssen.
Als privat person ist und bleibt man doch verschont oder nicht?


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 Betreff des Beitrags: AW: GEZ
BeitragVerfasst: Sonntag 14. Januar 2007, 11:18 
Brennmeister ehrenhalber

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Beiträge: 1768
Nicht wenn du kein Fernseher oder Radio angemeldet hast.

Ich habe gar nichts, ich lebe wie ein Amish People.


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BeitragVerfasst: Dienstag 27. Mai 2008, 15:35 
Brennmeister ehrenhalber
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Mal das alte Topic wieder aus der Versenkung holen :)

Kollegin (und Nachbarin) von mir hat heute in ihrem Briefkasten eine halbe DIN A4 Seite gefunden, die von einem Rundfunkgebühren-Beauftragten reingeworfen wurde.

Darauf stand "... konnte Sie nicht persönlich antreffen. Zur Klärung einer Rundfunkgebühren-Angelegenheit bitte ich Sie umgehend mit mir Kontakt auf zu nehmen unter Tel. 0160 ...."

Und dann natürlich gleich noch Drohungen

"Melden Sie sich dringend, bei Nichtbeantwortung kann das Auskunftsersuchen mit Zwangsgeld durchgesetzt werden..."

Nun die Frage: Muß sie nun da auf jeden Fall anrufen (noch dazu teure Handy-Nummer) oder muß der Beauftragte eben so oft wieder kommen bis sie da ist ? Der will ja was von ihr, nicht umgekehrt" :afraid:



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BeitragVerfasst: Dienstag 27. Mai 2008, 15:54 
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Beiträge: 13001
Auszug - Artikel 13 GG - Unverletzlichkeit der Wohnung

(1) Die Wohnung ist unverletzlich.

(2) Durchsuchungen dürfen nur durch den Richter, bei Gefahr im Verzuge auch durch die in den Gesetzen vorgesehenen anderen Organe angeordnet und nur in der dort vorgeschriebenen Form durchgeführt werden.


Also wenn er Dir einen richterlichen Durchsuchungserlass vor die Nase hält dann schon... :D

Und bevor er so einen bekommt, biste Lottomilliönar..... :devil:

Die Chance ist schon sehr "groß".... :D

Und ein Anruf kann doch auch Spass machen...Klääck :D



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:schimpf:
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BeitragVerfasst: Dienstag 27. Mai 2008, 17:59 
Brennmeister ehrenhalber
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Beiträge: 1212
Wohnort: Rhein-Neckar-Gebiet
Das mit der Wohnung ist schon klar, darum ging es mir auch nicht. Wollte eigentlich nur wissen, ob meine Kollegin wirklich verpflichtet wäre, den da zurück zu rufen. Aber offenbar muß man das nicht so wie ich bisher gehört/gelesen habe.



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BeitragVerfasst: Dienstag 27. Mai 2008, 18:31 
Administrator
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Beiträge: 20563
Wohnort: in de Palz
ogltw o'brien hat geschrieben:
Das mit der Wohnung ist schon klar, darum ging es mir auch nicht. Wollte eigentlich nur wissen, ob meine Kollegin wirklich verpflichtet wäre, den da zurück zu rufen. Aber offenbar muß man das nicht so wie ich bisher gehört/gelesen habe.


Nö!

Gruss
Fuxe



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Schreib Dein Leben auf ein Stück Papier und warte bis die Zeit vergeht...

Denon und Denon- das teuflische Duo :devil:
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BeitragVerfasst: Dienstag 27. Mai 2008, 18:58 
Brennmeisteranwärter
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Beiträge: 998
fuxes aussage dick unterstreich.

die pappnasen dürfen nix, aber auch garnix und haben erst recht nix zu fordern.
am
besten unter androhung von strafanzeige (hausfriedensbruch9 vom hof scheuchen



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Vista?
wer braucht denn diesen Mist da?

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