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 Betreff des Beitrags: AW: Obdachlose bekommen einklagbares Recht auf Unterkunft!
BeitragVerfasst: Freitag 19. Januar 2007, 20:28 
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Registriert: Dienstag 20. September 2005, 20:18
Beiträge: 155
Bei manchen Postings hier hab ich das Gefühl, dass einige Leute offenbar zu leicht an ihre vernünftig bezahlten Jobs gekommen sind. Oder dass sie ihr eigenes Risiko, ihre Arbeit zu verlieren und sozial abzusteigen, krampfhaft verdrängen müssen...


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 Betreff des Beitrags: AW: Obdachlose bekommen einklagbares Recht auf Unterkunft!
BeitragVerfasst: Freitag 19. Januar 2007, 23:02 
Brennmeister
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Registriert: Sonntag 18. September 2005, 09:27
Beiträge: 3742
Wohnort: Aurich
Wer immer einzahlt sollte immer besser da stehen,als einer der halt weniger Jahre einzahlt,wenn ich bis zum ende einzahle habe ich 47 Jahre eingezahlt,wenn einer einer nur 20 oder noch weniger einzahlt kann er ja wohl nicht die selben leistungen beziehen(%)oder?
Ein Student bezahlt doch auch recht spät richtig steuern und rente ein,wieviel rentenjahre kommen denn da zusammen?
Es gehört mehr gerechtigkeit am Tag,wenn einer auf dem Bau malocht wie Maurer,Straßenbau usw, gehört der eher in Rente,wie Bankkaufleute usw,die haben lange nicht so ein körperlichen verschleiß und haben ja eh meist wesentlich weniger versicherungsjahre.
Auf dem bau gehören die Leute mit 55 in Rente
In der Bank zb reichen auch 68 jahre,denke der 68 kann immer noch besser laufen ;)



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 Betreff des Beitrags: Re: AW: Obdachlose bekommen einklagbares Recht auf Unterkunf
BeitragVerfasst: Freitag 19. Januar 2007, 23:23 
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Registriert: Dienstag 20. September 2005, 20:18
Beiträge: 155
benno69 hat geschrieben:
Wer immer einzahlt sollte immer besser da stehen,als einer der halt weniger Jahre einzahlt,wenn ich bis zum ende einzahle habe ich 47 Jahre eingezahlt,wenn einer einer nur 20 oder noch weniger einzahlt kann er ja wohl nicht die selben leistungen beziehen(%)oder?

Ich versteh da erstmal nur Äpfel und Birnen.

Arbeitslosenversicherung ist zunächst doch einfach eine Versicherung und
kein Sparvertrag.

Natürlich kann ich drüber nachdenken z.B. bei der Krankenversicherung
etwas gegen bewusste Selbstschädigung wie beim Rauchen zu unternehmen,
aber wer in die Krankenkasse nur 5 Jahre eingezahlt hat kriegt seine
Lungenentzündung genauso behandelt wie einer der 10 Jahre dabei ist.

Rente, also der klassische Generationenvertrag, ist auch kein individueller
Sparvertrag. Zeigt sich auch daran dass sie bis ans Lebensende gezahlt
wird. Der Beispielstudent muß eigentlich schon die gleiche Rente
bekommen, klappt bei unserem System ja auch dann, wenn Akademiker
etwas höhere Gehälter als ungelernte Arbeiter erhalten. Ausbildungszeiten
sollten ja eigentlich auch angemessen berücksichtigt werden.

Die Rente mit 68 ist wieder ne andere Geschichte, es handelt sich doch
wohl nur einfach um eine fragwürdige Rentenkürzung. Richtiger wäre es
nach dem Prinzip Generationenvertrag die verfügbaren Mittel soweit
Bedarf besteht und es möglich ist anzuheben, also Rentenbeiträge zu
erhöhen, und gleichzeitig die Zahlungen an die vorhandenen Rentner auch
anzupassen, also z.B. notfalls die aktuellen Renten zu kürzen statt
zukünftige Rentner -bei positiver Entwicklung des Arbeitsmarktes wohl
noch völlig unnötig- zu verarschen.


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