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TheGrahl
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Betreff des Beitrags: Versicherungsfrage : Wohngebäude - Sturmschaden Verfasst: Dienstag 3. April 2007, 08:34 |
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Registriert: Donnerstag 6. Juli 2006, 12:02 Beiträge: 270
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Ich habe da mal eine aktuelle Frage die mich momentan betrifft :
Wir haben eine Wohngebäudeversicherung.In dieser ist auch unser Gartenhaus mit eingeschlossen.Bei einem Sturm ist die Dachabdeckung abgerissen ( Teerpappe und diverse Anbauteile ).
Versicherung informiert,Kostenvoranschlag von einem Dachdeckermeisterbetrieb erstellen lassen und der Versicherung zukommen lassen.
Schaden war-ist ziemlich hoch ( an die 2500 € ).Also schickte die Versicherung einen eigenen Sachverständigen."Schadenshöhe bzw. Preis laut Kostenvoranschlag ist in Ordnung" meinte er.
Der meinte das wir unterversichert wären.Es kann also dabei rauskommen das der Schaden an dem Dach unseres Gartenhauses nur zur Hälgte bezahlt wird.
Meiner persönlichen Meinung nach ist das nicht korrekt so.Oder irre ich mich ?
Momentan warte ich auf den Bescheid des Sachverständigen.Falls er wirklich nur 50 % zahlen will werde ich wohl mit unserem Weggang und der Kündigung all unserer Versicherungen bei der Gesellschaft drohen.Vielleicht hilft das ja ein wenig um ihn den richtigen Weg zu weisen.
Wer kennt sich in dieser Thematik aus ?
ru
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EsCaLaToR
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Betreff des Beitrags: AW: Versicherungsfrage : Wohngebäude - Sturmschaden Verfasst: Dienstag 3. April 2007, 09:15 |
Brennmeister ehrenhalber |
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Registriert: Freitag 23. September 2005, 12:51 Beiträge: 2082
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...Du musst Dir nurmal Deinen Vertrag durchlesen. Da sollte drinstehen, bis zu welchem finanziellen Rahmen Schäden übernommen werden.
Wenn dort nur 1200 Euro drin stehen, bist Du selber Schuld, dass Du sowas unterschrieben hast.
Meine Gebäudeversicherung ist bis 10 Millionen, soviel Schaden wird hier wohl nicht entstehen. Bei einem Totalschaden durch Hochwasser habe ich aber 10.000 Euro SB. Da gibts soviele Hintertüren, die man sich genau durchlesen muß.
Bei mir wird z.B. auch nur bezahlt, was irgendwo fest verbunden ist. Bei meinem letzten Sturmschaden wurden also die Zäune, die Bäume, das Kinderspielhaus, die ganzen Blumengerüste und Gitter bezahlt. Die Schubkarre, die nur so rumstand und von einem Baum erschlagen wurde aber nicht.
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jmittelst
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Betreff des Beitrags: AW: Versicherungsfrage : Wohngebäude - Sturmschaden Verfasst: Dienstag 3. April 2007, 09:28 |
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Registriert: Samstag 22. Oktober 2005, 08:55 Beiträge: 459 Wohnort: Köln
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Hier geht es wohl, wie bei einer Hausrat-Versicherung eher um den Wert der versicherten Sache und die daraus resultierende Versicherungssumme. Das ist doch bei den Versicherungsfutzis immer das nette. Da heißt es dann, das man unterversichert war (also ihnen verschwiegen hat, das der Versicherungsgegenstand viel mehr wert war als angegeben - Unterstellt als böse Absicht um Versicherungsbeiträge zu sparen...) damit die nur teilweise bezahlen können.
Wenn Du eine Rechtschutz-Versicherung hast und dieser Schaden nicht zu Deiner Zufriedenheit geklärt wird, schau mal da rein, ob da auch Vertrags-Streitigkeiten durch die Rechtschutz gedeckt werden... - Beratung durch einen Anwalt, der sich damit auskennt, kann zumindest nicht schaden und durchaus noch etwas raus holen.
cu
Jens
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TheGrahl
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Betreff des Beitrags: AW: Versicherungsfrage : Wohngebäude - Sturmschaden Verfasst: Mittwoch 4. April 2007, 07:29 |
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Registriert: Donnerstag 6. Juli 2006, 12:02 Beiträge: 270
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Danke erstmal für Eure ausführlichen Antworten....
Ich habe die Versicherung nach dem Goldmarksystem gemacht.....also hat da wohl die Versicherung geschlampt meine ich mal....ich warte mal ab was nun dabei rauskommt.....meine Rechtsschutz ist leider auch bei der gleichen Versicherung.....man kann nicht alles haben......
ru
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