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 Betreff des Beitrags: Gewerbliche Verkäufer bei Ebay - Gewährleistung?
BeitragVerfasst: Donnerstag 12. April 2007, 00:08 
Haben alle gebrauchten Artikel von gewerblichen Verkäufern bei Ebay 1 Jahr Gewährleistung? Ich habe bei einem Anbieter, der sich als gewerblicher Anbieter angemeldet hat, gebrauchte KFZ-Teile gefunden. Von Garantie oder Gewährleistung steht da nichts, aber habe ich bei gewerblichen Anbietern nicht automatisch Anspruch auf 1 Jahr Gewährleistung? Wie sieht das bei Verschleißteilen aus? Ich interessiere mich für eine Lichtmaschine - was ist wenn die nach 6 Monaten den Geist aufgibt, habe ich dann Pech gehabt oder muss der Händler (da gewerblicher Anbieter) die zurück nehmen?


  
 
 Betreff des Beitrags: AW: Gewerbliche Verkäufer bei Ebay - Gewährleistung?
BeitragVerfasst: Donnerstag 12. April 2007, 00:24 
Brennmeisteranwärter
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soweit ich weiß gelten folgende regeln...

händler => neuware => 24 monate garantie

Bei gebrauchter Ware beträgt die Gewährleistungsdauer für Verbraucher 12 Monate ab Lieferdatum, für gewerbliche Kunden ist die Gewährleistung für gebrauchte Ware ausgeschlossen.

guck doch mal ins ebayforum...da werden sie geholfen...zumindest meistens...du weißt ja..." dabei ist alles " :devil:

ach ja...hier noch ein LINK vielleicht hilfts dir...

und nochwas gefunden... --> Was ist Gewährleistung ? Was beinhaltet die (gesetzliche) Gewährleistung ?

Wenn der Verkäufer "Gewähr zu leisten" hat, steht der Verkäufer steht dafür ein, dass die gehandelte Ware ZUM ZEITPUNKT DES VERKAUFS frei von Sach- und Rechtsmängeln ist. Das heisst konkret, dass die Ware die (kauf)vertraglich vereinbarte Beschaffenheit aufweisen muss. Seit der BGB-Novellierung bedeutet das auch, dass Werbeaussagen zutreffen müssen und Lieferungen mengenmässig richtig ausgeführt sein müssen. Die Beweislast für das Vorliegen eines Mangels trägt der Käufer.

Die gesetzliche Gewährleistung nach § 437 BGB beträgt seit 1.1.2002 24 Monate, sie kann bei Gebrauchtwaren per AGB oder einzelvertraglich auf 12 Monate verkürzt werden. Bis dahin galt bei Neuwaren eine Gewährleistungsfrist von 6 Monaten, eine Gewährleistung für gebrauchte Waren konnte vollständig ausgeschlossen werden.
Der Kunde kann daher seine Rechte bei Lieferung eines mangelbehafteten Geräts nunmehr 2 Jahre lang (bzw. 1 Jahr bei gebrauchten Waren, sofern kaufvertraglich vereinbart) geltend machen. Zu Gunsten des Käufers wird in den ersten 6 Monaten nach Übergabe vermutet, dass die Ware schon zum Lieferzeitpunkt defekt war, es sei denn, der Verkäufer kann nachweisen,dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt noch nicht bestand.

Reklamiert der Kunde später als 6 Monate nach dem Kauf, so kehrt sich die Beweislast um, d.h. er muss beweisen, dass das Gerät schon bei der Übergabe einen Mangel aufwies. Dies gilt für neue wie gebrauchte Waren gleichermassen.
In vielen Fällen wird dieser Nachweis wohl nur schwer zu führen sein. Das heisst in der Praxis, dass nach Ablaufen der 6-Monats-Frist nur noch in wenigen Fällen eine Gewährleistung in Anspruch genommen werden kann und der Kunde im Regelfall auf die Kulanz des Händlers angewiesen sein wird - die Situation stellt sich demnach für Händler und Käufer nicht wesentlich anders dar als bis zum Inkrafttreten der Schuldrechtsnovellierung zum 1.1.2002.


LG

axel... :devil:



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 Betreff des Beitrags: AW: Gewerbliche Verkäufer bei Ebay - Gewährleistung?
BeitragVerfasst: Donnerstag 12. April 2007, 09:33 
Gerade hereingestolpert

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Ich hab ein Reciever am 14.10.2005 Gekauft.
Jetzt hab ich das Problem das er nicht sofort an geht beim einschalten. Wenn ich Glück habe geht der nach 2 Stunden an.

Ich hab mal an den Suport geschrieben

da steht ....übernehmen wir die Reparatur im Rahmen der Gewährleistung... vbWas heißt das das ich den beweisen muss, dass das Gerät schon bei der Übergabe einen Mangel aufwies?
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Sehr geehrter Herr xxxxx,

vielen Dank, dass Sie sich mit Ihrem Anliegen an Customer Care wenden.

Nach Ihrer Beschreibung können wir einen Gerätedefekt leider nicht ausschließen.

Sollten Sie Ihren Digitalreceiver bei Saturn oder Mediamarkt gekauft haben, übernehmen wir die Reparatur im Rahmen der Gewährleistung. Bitte teilen Sie uns Ihren vollständigen Namen mit Adresse und Telefonnummer über unsere Hotline oder per E-Mail mit. Wir werden Ihnen dann die benötigte RMA-Nummer und den weiteren Ablauf mitteilen.

Sollten Sie Ihren Digitalreceiver bei einem anderen unserer Vertriebspartner gekauft haben, dann reklamieren Sie diesen dort bitte unter Vorlage des Kaufbelegs.

Wir wünschen Ihnen einen schönen Tag
Mit freundlichem Gruß

xxxxxx


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 Betreff des Beitrags: AW: Gewerbliche Verkäufer bei Ebay - Gewährleistung?
BeitragVerfasst: Donnerstag 12. April 2007, 11:06 
Also so wie ich es verstanden habe, muss ein gewerblicher Anbieter auch bei Gebrauchtwaren 2 Jahre Gewähr leisten, es sei denn es handelt sich um ein Verschleißteil (z. B. die Joggingschuhe aus dem Link). Ein gewerblicher Anbieter kann mit einer Klausel im Kaufvertrag die Gewährleistung auf 1 Jahr begrenzen. In der Ebayauktion mit der Lichtmaschine wird nichts begrenzt, da ist ja keine Rede Gewährleistung. Muss der Verkäufer dann auch für die Lichtmaschine 2 Jahre Gewähr leisten oder nicht, weil sie ein Verschleißteil ist?


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: AW: Gewerbliche Verkäufer bei Ebay - Gewährleistung?
BeitragVerfasst: Donnerstag 12. April 2007, 11:11 
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BrennMeister hat geschrieben:
Was heißt das das ich den beweisen muss, dass das Gerät schon bei der Übergabe einen Mangel aufwies?


war es dann so ? wenn JA warum hast du ihn behalten ? du hast ein rückgaberecht von 14-30 tage ( weiß jetzt nicht wie dies aufgegliedert ist ) ohne angaben von gründen und bekommst dein geld zurück...wenn du garantie bzw noch gewährleistung hast udn die rechnung dann bleibt dir nur eins...einschicken reparieren lassen und wieder bekommen...



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 Betreff des Beitrags: Re: AW: Gewerbliche Verkäufer bei Ebay - Gewährleistung?
BeitragVerfasst: Donnerstag 12. April 2007, 11:15 
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ettan hat geschrieben:
Also so wie ich es verstanden habe, muss ein gewerblicher Anbieter auch bei Gebrauchtwaren 2 Jahre Gewähr leisten, es sei denn es handelt sich um ein Verschleißteil (z. B. die Joggingschuhe aus dem Link). Ein gewerblicher Anbieter kann mit einer Klausel im Kaufvertrag die Gewährleistung auf 1 Jahr begrenzen. In der Ebayauktion mit der Lichtmaschine wird nichts begrenzt, da ist ja keine Rede Gewährleistung. Muss der Verkäufer dann auch für die Lichtmaschine 2 Jahre Gewähr leisten oder nicht, weil sie ein Verschleißteil ist?


hm...ich hab folgendes dazu gefunden...

- Garantie: Sie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers. Daher kann er seine Leistungen an Bedingungen knüpfen: Z.B. regelmäßige Inspektionen müssen in einer Vertragswerkstatt durchgeführt oder es dürfen nur Orginal-Ersatzteile eingebaut worden sein. Sind seine Bedingungen nicht erfüllt, kann der Hersteller Garantieleistungen verweigern.

- Gewährleistung: Sie ist gesetzlich geregelt (§ 433 ff. BGB) und gilt 24 Monate. Der Gewährleistungsanspruch besteht nur, wenn der Mangel vor der Auslieferung schon bestanden hat, aber erst nach der Übergabe aufgefallen ist. In den ersten sechs Monaten trägt der Verkäufer die Beweislast. In dieser Zeit muss er beweisen, dass bei Übergabe keine Mängel bestanden. In den folgenden 18 Monaten liegt die Beweislast beim Käufer.

Die weit verbreitete Meinung, dass nur bei orginal verpackten Teilen ein Anspruch besteht, ist nicht richtig. Die Gewährleistung gilt für die Ware und nicht für die Verpackung. Auch der Kassenbon muss nicht aufbewahrt werden. Wichtig ist lediglich, dass der Käufer beweisen kann, wo und wann er das fragliche Produkt gekauft hat. Dabei werden auch Zeugen, die beim Kauf dabei waren, anerkannt.

Um sich vor der Gewährleistungs- pflicht zu drücken, sind Autohändler ziemlich kreativ und lassen sich alle möglichen Hürden einfallen. So verlangen sie meist, dass das fragliche Teil bei ihnen vorbei gebracht werden muss. Das ist zwar üblich, doch das BGB regelt, dass der Verkäufer den Transport zahlen und organisieren muss (§ 439). Auch die Aufforderung, das defekte Teil an den Hersteller zu schicken, ist unzulässig. Während der Gewährleistung ist der Verkäufer der einzige Ansprechpartner des Kunden (§§ 433 und 434 BGB).

Verweigert der Händler eine Gewährleistung auf Verschleißteile, ist zu beachten, dass die Gewährleistung auf Verschleißteile grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden kann (§ 433 BGB). Allerdings zählt ein Stoßdämpfer, der nach 60.000 gefahrenen Kilometern seinen Geist aufgibt, nicht dazu. Hier entscheidet der Einzelfall.

Ein Verringerung der Gewährleistungsfrist auf ein Jahr für gebrauchte Teile ist zwar zulässig (§ 475 BGB), aber nur wenn es nicht wie neu ist und genauso viel kostet wie ein neues Teil. Dann gilt die Zweijahresfrist.



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 Betreff des Beitrags: AW: Gewerbliche Verkäufer bei Ebay - Gewährleistung?
BeitragVerfasst: Donnerstag 12. April 2007, 11:18 
Das hört sich doch gut an, vielen Dank! Demnach müsste der Händler im Falle eines Defekts an der Lima mir beweisen, dass der Mangel nicht schon bei Vertragsabschluss vorhanden war. Das wird ihm nicht oder nur schwer gelingen.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: AW: Gewerbliche Verkäufer bei Ebay - Gewährleistung?
BeitragVerfasst: Donnerstag 12. April 2007, 11:23 
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ettan hat geschrieben:
Das hört sich doch gut an, vielen Dank! Demnach müsste der Händler im Falle eines Defekts an der Lima mir beweisen, dass der Mangel nicht schon bei Vertragsabschluss vorhanden war. Das wird ihm nicht oder nur schwer gelingen.


jepp...in den ersten 6 monaten ist es seine aufgabe...mal was erfreuliches für den endverbraucher :swank:

dann viel erfolg und lass es mal wissen wie dieser ausgefallen ist... :aok:

LG

axel... :devil:



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 Betreff des Beitrags: AW: Gewerbliche Verkäufer bei Ebay - Gewährleistung?
BeitragVerfasst: Donnerstag 12. April 2007, 11:42 
Ich muss die Lichtmaschine ja erst mal ersteigern :D Ich wollte nur wissen, ob es sich lohnt einen höheren Preis zu zahlen, wenn ich beim Händler kaufe und damit einen Gewährleistungsanspruch habe. Hätte ich den nicht gehabt, hätte ich gleich von privat, zu meist besseren Preisen kaufen können.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: AW: Gewerbliche Verkäufer bei Ebay - Gewährleistung?
BeitragVerfasst: Donnerstag 12. April 2007, 11:46 
Gerade hereingestolpert

Registriert: Donnerstag 12. April 2007, 09:21
Beiträge: 6
luckydevil hat geschrieben:
...wenn du garantie bzw noch gewährleistung hast udn die rechnung dann bleibt dir nur eins...einschicken reparieren lassen und wieder bekommen...



Ja die Rechnung hab ich ja noch muss ich die Reparatur bezahlen oder ist das dann Umsonst.


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 Betreff des Beitrags: Re: AW: Gewerbliche Verkäufer bei Ebay - Gewährleistung?
BeitragVerfasst: Donnerstag 12. April 2007, 12:00 
Brennmeisteranwärter
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BrennMeister hat geschrieben:
luckydevil hat geschrieben:
...wenn du garantie bzw noch gewährleistung hast udn die rechnung dann bleibt dir nur eins...einschicken reparieren lassen und wieder bekommen...



Ja die Rechnung hab ich ja noch muss ich die Reparatur bezahlen oder ist das dann Umsonst.


im rahmen der gesetzlichen gewährleistung ( die wie wir ja lesen konnten im gesetz verankert ist ) übernimmt der hersteller bzw die vertraglich eingetragene reparaturwerkstatt :rtfm: die kosten



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