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 Betreff des Beitrags: AW: Anzeige eines Abmahnvereins...
BeitragVerfasst: Donnerstag 12. April 2007, 11:27 
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Ben, dat tauchte hier im Thread schon auf... ;)


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 Betreff des Beitrags: Re: AW: Anzeige eines Abmahnvereins...
BeitragVerfasst: Donnerstag 12. April 2007, 11:34 
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The Wicker Man hat geschrieben:
Ben, dat tauchte hier im Thread schon auf... ;)


:stare: :afraid: ... wer lesen kann, is besser dran ... :afraid: :stare:

hab ich doch glatt übersehen ...



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PC Adé ... Hab nur noch mein Notebook, meine PS4 und meine DSLR-Ausrüstung :devil: :prost:
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 Betreff des Beitrags: Re: AW: Anzeige eines Abmahnvereins...
BeitragVerfasst: Donnerstag 12. April 2007, 18:17 
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The Wicker Man hat geschrieben:

So wie Du es schreibst das man dem ger. Mahnbescheid widerrufen soll stimmt schon. Nur wer will es drauf ankommen lassen? Meine Intension war einfach nur die, im Falle einer wirklichen Abmahnung, das ich eine Gegenanzeige gemacht hätte...was in dem Fall sicherlich die einzigst logische Schlussfolgerung wäre. Naja, egal.


Auch wenn Dich Deine Intention ehrt, so ist sie troztzdem falsch.
Kommunikation mit irgendwelchen Imnkassoanwälten ist vergebliche Liebesmüh und kann Dir im ungünstigsten Falle sogar als Anerkennung der Forderung ausgelegt werden. Es ist also schon so, dass Du Dich bis zum Eintreffen des gerichtlichen Mahnbescheides ruhig verhalten kannst. Selbst wenn Du wirklich die Kommunikation mit solchen Leuten suchst, glaubst Du im Ernst daran, dass die auch nur einen Schritt zurückweichen?
Deswegen: Bei solchen Geschichten musss ( !!! ) es immer "darauf ankommen"; nur so merken diese Verbrecher, dass sie Dich nicht für dumm verkaufen können.

The Wicker Man hat geschrieben:
btw: Abmahnungen per Email besitzen die gleiche Gültigkeit wie eine Abmahnung per Post...also halte ich den Tip das man sowas ignorieren sollte für sehr fahrlässig. :rtfm:


Hier irrst Du abermals.
Genausowenig wie eine Kündigung eines Arbeitsvertrages per E-Mail/ Fax ist eine gleichartige Abmahnung wirksam. Wobei es sich in diesem Falle nicht um eine Abmahnung handelt, sondern um einen (unberechtigten) Forderungseinzug.

Gruss
Fuxe

-> da soweit alles geklärt ist, mach ich hier mal dicht.
Weitere Diskussionen bittehier.



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Schreib Dein Leben auf ein Stück Papier und warte bis die Zeit vergeht...

Denon und Denon- das teuflische Duo :devil:
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 Betreff des Beitrags: AW: Anzeige eines Abmahnvereins...
BeitragVerfasst: Donnerstag 12. April 2007, 19:33 
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Na dann mach es auch richtig dicht ;)

Lassen wir das Thema, gibt wohl unterschiedliche Ansichten dazu. :D


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 Betreff des Beitrags: Re: AW: Anzeige eines Abmahnvereins...
BeitragVerfasst: Donnerstag 12. April 2007, 19:47 
Brennmeister ehrenhalber
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Fuxe hat geschrieben:
-> da soweit alles geklärt ist, mach ich hier mal dicht.
Weitere Diskussionen bittehier.
Das passt leider nicht zur Umleitung:

Eine ganz kurze Warnung:

Wer auf einen Joe-Job hereinfällt, dann den gefakten Absender öffentlich und/oder bei geeigneten Behörden zur vermeintlichen Verfolgung meldet, der macht sich IMHO nach StGB § 164 strafbar! (Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe).

Mir ist schon klar, dass sich das im Falle des OP anders auswirken kann (Jugendstrafrecht!)

Winkeladvokaten kennen alle gesetzlichen Möglichkeiten!


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 Betreff des Beitrags: AW: Anzeige eines Abmahnvereins...
BeitragVerfasst: Donnerstag 12. April 2007, 19:52 
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Das heisst? Ich sollte den Namen besser rausnehmen? Wasn ein Joe-Job? :?:


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 Betreff des Beitrags: AW: Anzeige eines Abmahnvereins...
BeitragVerfasst: Donnerstag 12. April 2007, 19:54 
Brennmeister ehrenhalber
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Zitat:
§ 164
Falsche Verdächtigung

(1) Wer einen anderen bei einer Behörde oder einem zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Amtsträger oder militärischen Vorgesetzten oder öffentlich wider besseres Wissen einer rechtswidrigen Tat oder der Verletzung einer Dienstpflicht in der Absicht verdächtigt, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer in gleicher Absicht bei einer der in Absatz 1 bezeichneten Stellen oder öffentlich über einen anderen wider besseres Wissen eine sonstige Behauptung tatsächlicher Art aufstellt, die geeignet ist, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen

wenn, dann bitte alles lesen :D

@fuxe..
schön, dass du mal wieder die absolute wahrheit verkündest :lol:


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 Betreff des Beitrags: Re: AW: Anzeige eines Abmahnvereins...
BeitragVerfasst: Donnerstag 12. April 2007, 20:08 
Brennmeister ehrenhalber
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nice hat geschrieben:
wenn, dann bitte alles lesen :D


Seit gestern gegen 13:00 Uhr ist es wider besseres Wissen!

Ich sehe gerade, dass das ganz falsch ist: Seit Dienstag, 10. Apr. 2007 23:43 Uhr ist das wider besseren Wissens! Gefälschte Tank-EMails

Auf hoher See und vor Gericht... bei einem so hohen (angedrohten) Strafmaß halte ich den Rat, einen gerichtlichen Mahnbescheid abzuwarten für vernünftiger, als öffentlich Gift und Galle zu versprühen.:)

Joe-Job


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 Betreff des Beitrags: AW: Anzeige eines Abmahnvereins...
BeitragVerfasst: Donnerstag 12. April 2007, 20:18 
Brennmeister ehrenhalber
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ja .. seit gestern mag es so sein ... aber nicht, als er es online gestellt hat/anzeige bei der polizei gemacht hat


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 Betreff des Beitrags: Re: AW: Anzeige eines Abmahnvereins...
BeitragVerfasst: Donnerstag 12. April 2007, 20:27 
Brennmeisteranwärter
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Silberruecken hat geschrieben:
nice hat geschrieben:
wenn, dann bitte alles lesen :D


Seit gestern gegen 13:00 Uhr ist es wider besseres Wissen!

Auf hoher See und vor Gericht... bei einem so hohen (angedrohten) Strafmaß halte ich den Rat, einen gerichtlichen Mahnbescheid abzuwarten für vernüftiger, als öffentlich Gift und Galle zu versprühen.:)

Joe-Job


uijuijuijui...würde samson jetzt da sagen ;) schein ein auf und erregendes thema zu sein... :swank:

aber ich stimme silberrücken zu...FALLS ein mahnbescheid kommen sollte ( und ich hab da meine zweifel ) AUF JEDEN FALL in allen punkten widersprechen auf GARKEINEN FALL ignorieren...man muss den widerspruch nichtmal begründen...

wie in den ähnlichen beiträgen schon geschildert...wird es kaum zu einer verhandlung kommen...aber bis dahin sollte sich der eine oder andere beruhigen...aber ich seh es ja auf den strassen...sobald das thermometer über 10° anzeigt wird ausgeflipt...oder liegts an den pollen :D

habt euch wieder lieb...

:love:

LG

axel... :devil:



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 Betreff des Beitrags: Re: AW: Anzeige eines Abmahnvereins...
BeitragVerfasst: Donnerstag 12. April 2007, 20:27 
Brennmeister ehrenhalber
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nice hat geschrieben:
ja .. seit gestern mag es so sein ... aber nicht, als er es online gestellt hat/anzeige bei der polizei gemacht hat

Auch du solltest alles lesen, ich habe den Beitrag, auf den du dich beziehst mal editiert, "Seit Dienstag, 10. Apr. 2007 23:43 Uhr ist das wider besseren Wissens! Gefälschte Tank-EMails".

Das ist eindeutig vor der Veröffentlichung der (möglicherweise falschen) Beschuldigung hier.

Ob in Wirklichkeit eine Meldung/Anzeige bei der Polizei und/oder zuständigen Staatsanwaltschaft erfolgt ist, entzieht sich meiner Kenntnis. Den Beiträgen des OP folgend gehe ich mal davon aus, dass es sich dabei um Geschwurbel handelte, was ja ein Glück sein könnte, wenn es zuträfe.


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 Betreff des Beitrags: Re: AW: Anzeige eines Abmahnvereins...
BeitragVerfasst: Donnerstag 12. April 2007, 20:32 
Brennmeisteranwärter
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Zitat:
"Geschwurbel"


:lolxl:

wie geil iss das denn :?:

:lolxl: :lolxl: :lolxl: :lolxl:

ein synonym für labern ?

abgefahren...der war gut den merk ich mir... :aok:



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 Betreff des Beitrags: Re: AW: Anzeige eines Abmahnvereins...
BeitragVerfasst: Donnerstag 12. April 2007, 20:33 
Brennmeister ehrenhalber
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luckydevil hat geschrieben:

habt euch wieder lieb...

:love:

LG

axel... :devil:


Aber klar! Ich gehe inzwischen stramm auf die 60 zu, wenn mir da jemand "Frühlingsgefühle" und "hormonelles Ungleichgewicht" vorwirft, was soll ich da anderes, als mich ganz fürchterlich geknuddelt vorkommen?

Ich hab euch auch ganz doll lieb :love: :lolxl:


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 Betreff des Beitrags: Re: AW: Anzeige eines Abmahnvereins...
BeitragVerfasst: Donnerstag 12. April 2007, 20:37 
Brennmeister ehrenhalber
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Silberruecken hat geschrieben:
nice hat geschrieben:
ja .. seit gestern mag es so sein ... aber nicht, als er es online gestellt hat/anzeige bei der polizei gemacht hat

Auch du solltest alles lesen, ich habe den Beitrag, auf den du dich beziehst mal editiert, "Seit Dienstag, 10. Apr. 2007 23:43 Uhr ist das wider besseren Wissens! Gefälschte Tank-EMails".

Das ist eindeutig vor der Veröffentlichung der (möglicherweise falschen) Beschuldigung hier.

Ob in Wirklichkeit eine Meldung/Anzeige bei der Polizei und/oder zuständigen Staatsanwaltschaft erfolgt ist, entzieht sich meiner Kenntnis. Den Beiträgen des OP folgend gehe ich mal davon aus, dass es sich dabei um Geschwurbel handelte, was ja ein Glück sein könnte, wenn es zuträfe.
und was interessiert das, wenn ers nicht gelesen hat, und es somit NICHT besser gewusst hat ?
sonst wären die worte absolut sinnlos - irgendwas weiss immer irgendwer, wenns nicht mal der täter selber wissen muss, weil allgemeines menschenwissen zählt


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 Betreff des Beitrags: Re: AW: Anzeige eines Abmahnvereins...
BeitragVerfasst: Donnerstag 12. April 2007, 20:40 
Brennmeister ehrenhalber
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Registriert: Montag 24. Oktober 2005, 17:38
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nice hat geschrieben:
und was interessiert das, wenn ers nicht gelesen hat, und es somit NICHT besser gewusst hat ?
sonst wären die worte absolut sinnlos - irgendwas weiss immer irgendwer, wenns nicht mal der täter selber wissen muss, weil allgemeines menschenwissen zählt

DAS muss ich mir merken! Einfach nur göttlich!


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