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 Betreff des Beitrags: das leidige Thema ebay -> Rückerstattung
BeitragVerfasst: Freitag 20. April 2007, 14:28 
Brennmeister ehrenhalber
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Hallo,

habe folgenden Aritkel gekauft und nach wenigen Wochen (innerhalb der vom Verkäufer genannten 4 Wochen frist) zurück gesendet. Artikel

Eben habe ich gesehen das auf meinem Konto 61,80€ eingeganen sind. Ich habe keine Mail oder sonstiges bekommen was mit den anderen 8Euros ist. Ich bin ja nicht kleinlich, aber so einfach kanns ja net sein.
Darf der die einfach einbehalten!?

Habe dem Verkäufer sofort eine Email geschrieben.
Wie soll ich vorgehen?



Gruß
Sebarto



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 Betreff des Beitrags: AW: das leidige Thema ebay -> Rückerstattung
BeitragVerfasst: Freitag 20. April 2007, 14:32 
Brennmeister
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Steht doch alles in der Artikelbeschreibung:

Zitat:
Sie haben als Verbraucher das Recht, ihre Bestellung innerhalb einer Frist von einem Monat nach Erhalt der Lieferung ohne Angaben von Gründen zurückzugeben. Dieses kann schriftlich, per Mail oder durch rechtzeitige Rücksendung der Ware erfolgen. Im Falle einer wirksamen Rückgabe sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns gegebenfalls Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Gemäss §357 Abs. 3 BGB hat der Kunde einen Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemässe Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung zu leisten, der nur dann entfällt, wenn die Ware ungeöffnet bzw. ungenutzt bleibt.


Du wirst den Artikel wohl ausgepackt haben oder?
Dadurch hat sich der Wert verringert und der Händler kann dir etwas davon abziehen. Und 8€ sind bei dem Preis noch absolut im Rahmen


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 Betreff des Beitrags: AW: das leidige Thema ebay -> Rückerstattung
BeitragVerfasst: Freitag 20. April 2007, 15:05 
Brennmeister ehrenhalber
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8€ für was!?

Wie kommt der Wert zustande?

Weil ich das ding einmal ausgepackt habe und wieder ein?



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 Betreff des Beitrags: AW: das leidige Thema ebay -> Rückerstattung
BeitragVerfasst: Freitag 20. April 2007, 20:19 
War schon ein paarmal hier
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Hm,

sieht man der Verpackung denn an, dass sie geöffnet war?


Vielleicht hilft das hier weiter:

Zitat:
§ 309 Nr. 5 BGB

Klauselverbote ohne Wertungsmöglichkeit

Auch soweit eine Abweichung von den gesetzlichen Vorschriften zulässig ist, ist in Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam....

5. (Pauschalierung von Schadensersatzansprüchen)

die Vereinbarung eines pauschalierten Anspruchs des Verwenders auf Schadensersatz oder Ersatz einer Wertminderung, wenn
a) die Pauschale den in den geregelten Fällen nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Schaden oder die gewöhnlich eintretende Wertminderung übersteigt oder
b) dem anderen Vertragsteil nicht ausdrücklich der Nachweis gestattet wird, ein Schaden oder eine Wertminderung sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale;

Zitat:
§ 307
Inhaltskontrolle

(1) Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind unwirksam, wenn sie den Vertragspartner des Verwenders entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen. Eine unangemessene Benachteiligung kann sich auch daraus ergeben, dass die Bestimmung nicht klar und verständlich ist.



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 Betreff des Beitrags: Re: AW: das leidige Thema ebay -> Rückerstattung
BeitragVerfasst: Freitag 20. April 2007, 20:59 
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FlashKid hat geschrieben:
Steht doch alles in der Artikelbeschreibung:

Zitat:
Sie haben als Verbraucher das Recht, ihre Bestellung innerhalb einer Frist von einem Monat nach Erhalt der Lieferung ohne Angaben von Gründen zurückzugeben. Dieses kann schriftlich, per Mail oder durch rechtzeitige Rücksendung der Ware erfolgen. Im Falle einer wirksamen Rückgabe sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns gegebenfalls Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Gemäss §357 Abs. 3 BGB hat der Kunde einen Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemässe Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung zu leisten, der nur dann entfällt, wenn die Ware ungeöffnet bzw. ungenutzt bleibt.


Du wirst den Artikel wohl ausgepackt haben oder?
Dadurch hat sich der Wert verringert und der Händler kann dir etwas davon abziehen. Und 8€ sind bei dem Preis noch absolut im Rahmen


Quatsch, du kannst den Artikel begutachten, als ob es im Laden wäre, dadurch verringert sich nicht sein Wert.

Dazu muss man den Artikel i.d.R. auspacken.


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 Betreff des Beitrags: AW: das leidige Thema ebay -> Rückerstattung
BeitragVerfasst: Samstag 21. April 2007, 18:16 
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Zitat:
ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre

Blisterverpackungen öffnen geht i.d.R. im Laden auch nicht.



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Zitat aus ARD-PlusMinus am 28.08.06
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 Betreff des Beitrags: Re: AW: das leidige Thema ebay -> Rückerstattung
BeitragVerfasst: Samstag 21. April 2007, 18:49 
Brennmeister
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XxGREEKxX hat geschrieben:
FlashKid hat geschrieben:
Steht doch alles in der Artikelbeschreibung:

Zitat:
Sie haben als Verbraucher das Recht, ihre Bestellung innerhalb einer Frist von einem Monat nach Erhalt der Lieferung ohne Angaben von Gründen zurückzugeben. Dieses kann schriftlich, per Mail oder durch rechtzeitige Rücksendung der Ware erfolgen. Im Falle einer wirksamen Rückgabe sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns gegebenfalls Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Gemäss §357 Abs. 3 BGB hat der Kunde einen Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemässe Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung zu leisten, der nur dann entfällt, wenn die Ware ungeöffnet bzw. ungenutzt bleibt.


Du wirst den Artikel wohl ausgepackt haben oder?
Dadurch hat sich der Wert verringert und der Händler kann dir etwas davon abziehen. Und 8€ sind bei dem Preis noch absolut im Rahmen


Quatsch, du kannst den Artikel begutachten, als ob es im Laden wäre, dadurch verringert sich nicht sein Wert.

Dazu muss man den Artikel i.d.R. auspacken.


und, weisst du wie der artikel jetzt aussieht?
und der wert verringert sich natürlich wenn du die ware auspackst.
im laden ist die zu begutachtende ware bereits ausgepackt. und wenn man sowas kauft bekommt man es auch billiger da es vorführware ist.


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 Betreff des Beitrags: AW: das leidige Thema ebay -> Rückerstattung
BeitragVerfasst: Sonntag 22. April 2007, 10:59 
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Ware in einem Laden darf man aus packen.....es verpflichtet nicht zum Kauf (steht ja meist da " Das öffnen der Verpackung verpflichtet zum kauf"....ist aber falsch)....das kam bei Moneytrend im TV....auch wenn man den Artikel dann nicht kauft......



ru


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 Betreff des Beitrags: AW: das leidige Thema ebay -> Rückerstattung
BeitragVerfasst: Sonntag 22. April 2007, 13:33 
Brennmeister ehrenhalber
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Ich habe die TV Karte vielleicht insgesamt 5 Stunden laufen gehabt.

Machen kann ich da aber jetzt nix oder?

Ausgepackt hab ich das Teil halt so weit es nötig war. Das Auspacken hat man der Verpackung schon angesehen allein deswegen weil die Kabel eingeschweißt waren.



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 Betreff des Beitrags: Re: AW: das leidige Thema ebay -> Rückerstattung
BeitragVerfasst: Sonntag 22. April 2007, 13:53 
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TheGrahl hat geschrieben:
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Ware in einem Laden darf man aus packen.....es verpflichtet nicht zum Kauf (steht ja meist da " Das öffnen der Verpackung verpflichtet zum kauf"....ist aber falsch)....das kam bei Moneytrend im TV....auch wenn man den Artikel dann nicht kauft......



ru


Man muss den Artikel zwar nicht kaufen.
Wenn der Verkäufer den Gegenstand aber nicht mehr zum vollen Preis verkaufen kann, muss der Kunde den enstandenen Schaden ersetzen.

Bei Lebensmitteln kann das sogar der volle Verkaufspreis sein.



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