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 Betreff des Beitrags: Schweizer müßte man sein
BeitragVerfasst: Donnerstag 14. Juni 2007, 12:47 
Brennmeister ehrenhalber
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Liest mal das .pdf Dokument der schweizerischen Stiftung für Konsumentenschutz, was man als Schweizer alles darf; davon können wir nur träumen...

http://www.konsumentenschutz.ch/downloa ... wnload.pdf

Musik und Filme aus dem Internet beziehen
3) Darf ich aus dem Internet Musik oder Filme gratis herunterladen (downloaden)?
Auf Tauschbörsen steht Musik gratis zur Verfügung. Die Seiten werden von Internet-kennern betrieben, ohne dass die Musikgruppen oder Plattenfirmen um Erlaubnis gefragt wurden, ob deren Musik ins Internet gestellt werden darf (siehe Frage 5).
Für Sie als Konsument ist die Rechtslage klar. Denn die überwiegende Mehrheit der Juristen im Gebiet des Urheberrechts geht davon aus, dass der Konsument gratis Musik und Filme aus dem Internet downloaden darf. Unabhängig davon, ob es sich um legale Angebote oder um illegale Tauschbörsen handelt. Denn, so die Juristen, es könne nicht Ihnen als Konsument zugemutet werden, aus der Vielfalt von legalen und illegalen Angeboten zu unterscheiden. Ein Gerichtsurteil gibt es noch nicht, da es noch zu keinem Klageverfahren gekommen ist. Vermutlich schätzt auch der Verband der Unterhaltungs-industrie IFPI die Chancen als gering ein.
Das neue Urheberrechtsgesetz ändert nichts daran.



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BeitragVerfasst: Donnerstag 14. Juni 2007, 12:50 
Brennmeister ehrenhalber
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Ein Hoch auf die (Halb-) Direkte Demokratie!



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BeitragVerfasst: Donnerstag 14. Juni 2007, 12:50 
Brennmeister
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wow die schweiz so zusagen direkt um die ecke und da sind die gesetze
viel milder als in deutschland. finde es irgendwie komisch das den schweizern
das mit den urhebergesetz nicht so interessiert, wie es deutschland tut.
und auch die musik bzw filmindustrie scheint das nicht zu stören, weil vorallem die doch immer den druck ausüben sollen und da trotzdem
angeblich milliarden fehlen sollen



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Charlie Chaplin
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BeitragVerfasst: Donnerstag 14. Juni 2007, 12:54 
Brennmeister ehrenhalber
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Bei Gesetzesänderungen können fakultative Referenten anberaumt werden, die einer Mehrheit von Volk und Ständen bedürfen. Somit sehe ich ich für die Musiindustire schwarz!

In Dtl. entscheiden die Parlamentsmarionetten über Gesetzesänderungen (bzw. die lobbyistischen Einflüsterer)!



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BeitragVerfasst: Donnerstag 14. Juni 2007, 12:56 
Brennmeister
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Le Professional hat geschrieben:
Ein Hoch auf die Direkte Demokratie!

der schweizer staat gefällt mir sehr :swank:



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Charlie Chaplin
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BeitragVerfasst: Donnerstag 14. Juni 2007, 12:58 
Brennmeister ehrenhalber
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Nach Artikel 141 der Bundesverfassung von 1999 können 50.000 Stimmberechtigte oder acht Kantone innerhalb der "Referendumsfrist" von 100 Tagen nach der Veröffentlichung eines vom Parlament verabschiedeten Beschlusses eine Volksabstimmung über diesen Beschluss verlangen. Dieser Vorgang des Unterschriftensammelns heißt: "das Referendum ergreifen". Kann die erforderliche Anzahl von Unterschriften zusammengebracht werden, sagt man "das Referendum ist zustande gekommen".

Der Beschluss tritt dann erst in Kraft, wenn er in der Volksabstimmung gebilligt worden ist.

Bei der Volksabstimmung zählt im Gegensatz zum obligatorischen Referendum nur das Volksmehr; die Mehrheit der Kantone (Ständemehr) ist nicht erforderlich.



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BeitragVerfasst: Donnerstag 14. Juni 2007, 13:14 
Brennmeister ehrenhalber
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Le Professional hat geschrieben:
Nach Artikel 141 der Bundesverfassung von 1999 können 50.000 Stimmberechtigte oder acht Kantone innerhalb der "Referendumsfrist" von 100 Tagen nach der Veröffentlichung eines vom Parlament verabschiedeten Beschlusses eine Volksabstimmung über diesen Beschluss verlangen. Dieser Vorgang des Unterschriftensammelns heißt: "das Referendum ergreifen". Kann die erforderliche Anzahl von Unterschriften zusammengebracht werden, sagt man "das Referendum ist zustande gekommen".

Der Beschluss tritt dann erst in Kraft, wenn er in der Volksabstimmung gebilligt worden ist.

Bei der Volksabstimmung zählt im Gegensatz zum obligatorischen Referendum nur das Volksmehr; die Mehrheit der Kantone (Ständemehr) ist nicht erforderlich.



Da lernt man doch gleich noch was, worüber ich nächste Woche einen Vortrag halten muss... ^^

Naja, gut möglich das die Politik in der Schweiz "besser" ist, in dem Thema.
Aber glaubt mir, ich hab mir auch schonmal gewünscht, in deutschland zu wohnen...

So z.b. ist in Sachen Autotuning das Schweizer Gesetz echt bescheuert...

@Le Professionel

man beachte das die Schweiz nur 7Mio Einwohner hat....

Da erscheint einem die Zahl 50'000 gleich ein bisschen grösser...


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BeitragVerfasst: Donnerstag 14. Juni 2007, 13:17 
Brennmeister ehrenhalber
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Böby hat geschrieben:
Le Professional hat geschrieben:
Nach Artikel 141 der Bundesverfassung von 1999 können 50.000 Stimmberechtigte oder acht Kantone innerhalb der "Referendumsfrist" von 100 Tagen nach der Veröffentlichung eines vom Parlament verabschiedeten Beschlusses eine Volksabstimmung über diesen Beschluss verlangen. Dieser Vorgang des Unterschriftensammelns heißt: "das Referendum ergreifen". Kann die erforderliche Anzahl von Unterschriften zusammengebracht werden, sagt man "das Referendum ist zustande gekommen".

Der Beschluss tritt dann erst in Kraft, wenn er in der Volksabstimmung gebilligt worden ist.

Bei der Volksabstimmung zählt im Gegensatz zum obligatorischen Referendum nur das Volksmehr; die Mehrheit der Kantone (Ständemehr) ist nicht erforderlich.



Da lernt man doch gleich noch was, worüber ich nächste Woche einen Vortrag halten muss... ^^

Naja, gut möglich das die Politik in der Schweiz "besser" ist, in dem Thema.
Aber glaubt mir, ich hab mir auch schonmal gewünscht, in deutschland zu wohnen...

So z.b. ist in Sachen Autotuning das Schweizer Gesetz echt bescheuert...

@Le Professionel

man beachte das die Schweiz nur 7Mio Einwohner hat....

Da erscheint einem die Zahl 50'000 gleich ein bisschen grösser...


In der Tat, es ist nicht alles Gold was glänzt. Zumal v.a. größere Geldgeber immer wieder die günstige Gelegeheit nutzen Referenden zu initiieren und dabei gleichzeitig aufgrund ihres finanziellen Spielraums größere Werbekampangnen zu ihren Gunsten starten. Somit werden Reiche oder große Firmen bei der Beeinflussung des Gesetzgebungsprozesses bevorzugt! Außerdem wird die Geschwindigkeit des Gesetzgebungsprozesses durch die Möglichkeit des Referendums "unnötig" in die Länge gezogen. Um Gesetze sattelfest zu machen und Referenden zu vermeiden, ist im Gesetzgebungsprozess das Vernehmlassungsverfahren zwischengeschaltet, in dem die Beteiligten und Betroffenen zu Wort kommen können, um die besagten Referenden zu vermeiden! Langwierige Aushandlungsprozesse sind keine Seltenheit in der Schweiz!


Damit bestätigt sich die alte Weißheit: Wo Licht ist, ist auch immer Schatten!


Ein guter Beitrag zu dem Thema findet sich in: Ismayr, Wolfgang (Hrsg.): Die politischen Systeme Westeuropas. 2003 (3. Aufl.),



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