Aktuelle Zeit: Montag 23. September 2024, 00:29

Alle Zeiten sind UTC + 1 Stunde [ Sommerzeit ]




 Seite 1 von 1 [ 12 Beiträge ] 
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: LCD TV, Ein Pixelfehler, Umtauschrecht?
BeitragVerfasst: Sonntag 24. Juni 2007, 23:16 
Ehrenmitglied
Benutzeravatar

Registriert: Sonntag 11. September 2005, 11:48
Beiträge: 2180
Wohnort: Far Far Away :-)
hi

habe volgenden LCD TV
Samsung LE32S8

habe den am letzten montag gekauft
heute ist mir bei näherem betrachten EIN pixelfehler aufgefallen, bei grün und bei schwarz ist dieser punkt deutlich von nahem zu sehen von weiter ferne nicht.

meine frage, ist ein pixelfehler ein tauschrecht auf ein fehlerfreien TV?
immerhin hat der 799euro gekostet, da erwartet man eigendlich ein pixelfreien tv



_________________
NewBuild
i7-11700K@4,9GHz
MSI Z590 Gaming Pro
32GB 3600MHz HyperX
Nvidia 1080tiOC@2000/6000MHz

Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten!
Offline
 Profil  
 
 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: Sonntag 24. Juni 2007, 23:26 
Brennmeister
Benutzeravatar

Registriert: Mittwoch 18. Januar 2006, 13:25
Beiträge: 3246
Wohnort: Bikini Bottom
Hi,

versuchen würd ichs auf jeden Fall.
Aber bei 1 einzigen Fehler werden die dir den eher nicht tauschen.
Kannst zur Not vom Rückgaberecht gebrauch machen?



_________________
meine DVD´s
Offline
 Profil  
 
 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: Sonntag 24. Juni 2007, 23:42 
Ehrenmitglied
Benutzeravatar

Registriert: Sonntag 11. September 2005, 11:48
Beiträge: 2180
Wohnort: Far Far Away :-)
FlashKid hat geschrieben:
Hi,

versuchen würd ichs auf jeden Fall.
Aber bei 1 einzigen Fehler werden die dir den eher nicht tauschen.
Kannst zur Not vom Rückgaberecht gebrauch machen?


2 wochen rückgabe recht ist ja bei dem laden gegeben denke ich



_________________
NewBuild
i7-11700K@4,9GHz
MSI Z590 Gaming Pro
32GB 3600MHz HyperX
Nvidia 1080tiOC@2000/6000MHz

Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten!
Offline
 Profil  
 
 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: Sonntag 24. Juni 2007, 23:57 
Brennmeister ehrenhalber
Benutzeravatar

Registriert: Sonntag 18. September 2005, 13:05
Beiträge: 1610
Wohnort: Bonn
Die zwei Wochen hast Du normalerweise aber nur bei Kauf im Internet. Wenn es ein Shop um die Ecke war, bist Du wohl auf Kullanz angewiesen.


Offline
 Profil  
 
 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: Montag 25. Juni 2007, 00:47 
Brennmeisteranwärter

Registriert: Mittwoch 19. Oktober 2005, 22:23
Beiträge: 932
Wenn nichts anderes angegeben ist in der Beschreibung des Gerätes oder mit dem Händler nichts anderes vereinbarte wurde gilt meistens Pixelfehlerklasse 2.
Dann muss man 2 defekte Bildpunkte pro 1 Mio. Bildpunkte beim Bildschirm als Käufer akzeptieren. Da das Gerät ca. 1 Mio. Bildpunkte hat wären sogar 2 defekte Bildpunkte noch zulässig.
Vielleicht tauscht der Händler das Gerät auf Kulanz um, muss er allerdings nicht falls Pixelfehlerklasse 2 zum Kaufzeitpunkt vereinbart war.


Offline
 Profil  
 
 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: Montag 25. Juni 2007, 14:19 
Brennmeister

Registriert: Sonntag 18. September 2005, 00:05
Beiträge: 2719
Wohnort: Leipzig
raini hat geschrieben:
Die zwei Wochen hast Du normalerweise aber nur bei Kauf im Internet. Wenn es ein Shop um die Ecke war, bist Du wohl auf Kullanz angewiesen.


Das stimmt nicht ganz. Bei Ebay muss der Händler z.B. einen Monat geben. Auch Atelco hat das verlängerte Rückgaberecht eingeführt.



_________________
Mein System

Plextor Premium, LiteON LH-20A1P@DH-20A4P, LiteON iHAS120, Toshiba SD-M1612 Rev. B

Früher: Sony CRX145E, LiteON LTR-32123S, Cyberdrive CW089D, iiSonic DVD4XMax, LiteON LTR-52327S, Toshiba SD-R5372, LG GSA-4167, Samsung SH-W162C
Offline
 Profil  
 
 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: Montag 25. Juni 2007, 17:20 
Gefällt's hier richtig gut
Benutzeravatar

Registriert: Montag 25. September 2006, 18:27
Beiträge: 369
Wohnort: DAS WWW
Rückgaberecht sollte doch erstrecht auch beim Händler um die Ecke 2 Wochen gelten,zumindest hatte ich mal beim Mediamarkt nach 10 Tagen auch kein problem was zurückzugeben bzw ein Ersatzgerät zu nehmen.



_________________
E6600|GSKILL2048PC800 CL4|EVGA8800GTS|
ASUS P5B DELUXE|PIO111L|SAMSUNG SH182M|
LiteOn SH-20A1S|SAMSUNG SH-D163A
Offline
 Profil  
 
 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: Montag 25. Juni 2007, 22:25 
Brennmeister ehrenhalber

Registriert: Sonntag 18. September 2005, 14:37
Beiträge: 1057
Jupp hat geschrieben:
Rückgaberecht sollte doch erstrecht auch beim Händler um die Ecke 2 Wochen gelten,zumindest hatte ich mal beim Mediamarkt nach 10 Tagen auch kein problem was zurückzugeben bzw ein Ersatzgerät zu nehmen.


genau damit rühmt sich ja der mediamarkt, zumindest das haben sie einem normal-sterblichen Händler voraus...das macht den Kauf dort einigermassen sicher, wenn man schon da kaufen will... :afraid:



_________________
Sys1: E5200@3750@1,24Volt, Asrock P43Twins 1600, Plex 712, Benq 1640,
Sys2: C2D4500@2930MHZ, LG 4163B, Samsung 203B, Optiarc 7542A, demnächst: LiteOn DH-20A3H, Optiarc AD7173A und irgendeinen LG, nur welchen?
.......und zum drucken ip3000 & ip5000
Offline
 Profil  
 
 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: Dienstag 26. Juni 2007, 08:45 
Gefällt's hier richtig gut

Registriert: Dienstag 20. September 2005, 21:30
Beiträge: 337
2 Wochen Widerrfsrecht(und damit Rückgaberecht) gilt nur bei online-Bestellungen. Bei ebay haben jetzt einige Gerichte sogar einen Monat angenommen.

Im Elektronikladen (MediaM., Saturn etc.) um die Ecke läuft alles auf Kulanz oder freiwilliger Basis. Ein gesetzliches Widerrufs- oder Umtauschrecht hat man nicht (anders natürlich, wenn das Teil defekt ist). Wenn ich also bei Saturn einen Fernseher kaufe und beim rausgehen 5min später einen Anruf bekomme, dass das Teil bei MediaM. nur die Hälfte kostet, muss Saturn den Fernseher nicht zurücknehmen. Wenn sie ´was machen, ist es aus Kulanz.

Nun zu DaHard:

Gewährleistungsrechte (die einen Umtausch oder ne Reparatur bedeuten können) hats Du im Fall eines Sachmangels (§ 434 BGB)

§ 434 BGB

Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln,

1. wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet, sonst
2. wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann.

Wenn das oben genannte mit der Norm und erlaubten Pixelfehler pro MioPixel stimmt (sieht nach ein paar Mal googlen so aus), dann liegt kein Sachmangel vor. Bleibt auf Kulanz zu hoffen.
Oder Du findest ncoh ein paar (Pixel-)Fehler...


gruß, cibo


Offline
 Profil  
 
 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: Dienstag 26. Juni 2007, 18:26 
Brennmeisteranwärter
Benutzeravatar

Registriert: Montag 19. September 2005, 02:44
Beiträge: 998
sehe ich auch so. ein recht die glotze zurückzugeben, hast du nur, wenn irgendwo, sei es herstellergarantie, beschreibung beim händler o. ä. beweisbar dir absolute fehlerfreiheit zugesichert wurden. event.
macht ers ja auf kulanz.
ich weiß jetzt nicht die genaue zahl, aber wie mein vorschreiber hier schon ausführte, im normalfall dürfen einige wenige pixelchen ausfällig werden :lol:
cu luc
PS: manchmal hilft es, gaaanz sanft mit der fingerspitze die betreffende stelle massieren. aber nicht so, das der finger auf der rückseite wieder rauskommt :swank:


Offline
 Profil  
 
 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: Dienstag 26. Juni 2007, 18:40 
Brennmeister ehrenhalber
Benutzeravatar

Registriert: Samstag 14. Januar 2006, 19:09
Beiträge: 1555
also wenn er beim normalen gucken nich auffällt wäre es mir egal. wenn du natürlich dann immer da sitzt und denkst *omfg, da issen pixelfehler* würd ich versuchen ihn umzutauschen.
es gibt auch bestimmte videos (hab ich damals im zusammenhang mit psp pixelfehlern gelesen) die dauernd zwischen RGB hin und herschalten. gelesen hab ich auf jeden fall dass manche pixelfehler durch sowas über ne bestimmte zeit (stunde oder so) weggehen sollen (von 30% war glaubich die rede). ob was dran is weiss ich allerdings nich, meine psp hatte keine fehler :D



_________________
MacBook Air ● M2 CPU ● 16GB RAM
Offline
 Profil  
 
 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: Dienstag 26. Juni 2007, 19:12 
Brennmeisteranwärter

Registriert: Mittwoch 19. Oktober 2005, 22:23
Beiträge: 932
Ich kann mir nicht vorstellen dass ein einziger Pixelfehler bei normalem Betrachtungsabstand auffällt, höchstens ein einzelner dauerhaft leuchtender grüner oder weißer Pixel könnte in sehr dunklen Bildbereichen stören. Das ist jedenfalls meine persönliche Erfahrung mit Pixelfehlern.
Möglicherweise sind auch mehrere Pixel direkt nebeneinander defekt, wenn es stark auffällt, das wäre dann natürlich ein Reklamationsgrund.


Offline
 Profil  
 
Beiträge der letzten Zeit anzeigen:  Sortiere nach  
 Seite 1 von 1 [ 12 Beiträge ] 

Alle Zeiten sind UTC + 1 Stunde [ Sommerzeit ]


Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 11 Gäste


Du darfst keine neuen Themen in diesem Forum erstellen.
Du darfst keine Antworten zu Themen in diesem Forum erstellen.
Du darfst deine Beiträge in diesem Forum nicht ändern.
Du darfst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Du darfst keine Dateianhänge in diesem Forum erstellen.

Suche nach:
Gehe zu: