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 Betreff des Beitrags: Hehlerei Gefahr bei Ebay
BeitragVerfasst: Donnerstag 26. Juli 2007, 13:02 
Brennmeister ehrenhalber
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Ein Amtsrichter aus Pforzheim hat für zusätzliche
Rechtsunsicherheit im Internet/bei Ebay gesorgt:

Ebay-Schnäppchenjäger unter Hehlerei-Verdacht (Heise)

Die Logik der Urteilsbegründung scheint mir schon etwas
abenteuerlich. Die Eigenart einer Auktion ist ja nun gerade,
dass der Preis im Vorwege nicht feststeht (und damit keinen
Anhaltspunkt bietet). Auktionen ab 1€ sind bei Ebay nun
nicht gerade eine Seltenheit, und die Plattitüde der polnischen
Herkunft ist sicher für einen Witz gut, aber als richterliche
Begründung für ein generelles Misstrauen eher peinlich.

Damit besteht dann wohl die Gefahr der Strafbarkeit, ein
niedriges Gebot (unter Wert) abzugeben. Man könnte ja den
Zuschlag erhalten und stände dann unter Hehlerei-Verdacht.


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BeitragVerfasst: Donnerstag 26. Juli 2007, 13:58 
Brennmeister ehrenhalber

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bambam
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BeitragVerfasst: Donnerstag 26. Juli 2007, 14:20 
Brennmeisteranwärter
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Naja, Amtsgericht halt, die sind immer für schwachsinnige Urteile gut. Eine höhere Instanz dürfte so ein Fehlurteil schnell wieder aufheben.



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anal natrach ut vas betat doch nyell de yenwe
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BeitragVerfasst: Donnerstag 26. Juli 2007, 14:48 
Brennmeister

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Der hat wahrscheinlich noch nie mit Ebay gehandelt.



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BeitragVerfasst: Donnerstag 26. Juli 2007, 15:41 
Gefällt's hier richtig gut

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Das ist Deutschland.

EDIT: Ich bin kein Hehlerei-Fan, aber diese Argumentation ist so weltfremd, da lässt sich echt nichts mehr machen...



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"Nach Reithmann/Martiny/Hausmann Rn 2830, sollen zB in Chile, Ecuador und Kolumbien Mädchen die beschränkte Geschäftsfähigkeit mit 12 Jahren, Jungen hingegen erst mit 14 Jahren erreichen." (BeckOK/Mäsch, Art. 7 EGBGB, Rn. 21)
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BeitragVerfasst: Donnerstag 26. Juli 2007, 15:45 
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evilboy hat geschrieben:
Das ist Deutschland.

Freier Markt ja, aber nicht für jeden.


Wieso?

Dss kann Dir, wenn Du was von irgend einem Privaten per Zeizung kaufst, auch passieren.
An etwas Geklautem kannst Du kein Eigentum erwerben.
Diese Rechtssprechung gibts schon ewig...:rtfm:

Gruss
Fuxe



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Denon und Denon- das teuflische Duo :devil:
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BeitragVerfasst: Donnerstag 26. Juli 2007, 17:46 
Brennmeister ehrenhalber
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Beiträge: 1961
Fuxe hat geschrieben:
An etwas Geklautem kannst Du kein Eigentum erwerben.
Diese Rechtssprechung gibts schon ewig...:rtfm:


Du beziehst Dich dabei auf § 935 Abs. 1 BGB, nach dem an abhanden gekommenen
Gegenständen kein gutgläubiger Erwerb möglich ist. Es gibt aber eine Ausnahme
nach § 935 Abs. 2 2 Alt. BGB, für den Erwerb im Rahmen einer öffentlichen Auktion.

Leider sind Auktionen bei Ebay rein rechtlich keine öffentlichen Auktionen... :afraid:

Dieses Risikos sollte man sich bewusst sein, wenn man eine Ware
bei Ebay ersteigert, da man dem wahren Eigentümer ggf. zur Herausgabe
(bzw. bei Unmöglichkeit zum Ersatz) verpflichtet ist.


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BeitragVerfasst: Donnerstag 26. Juli 2007, 17:48 
Administrator
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Beiträge: 20563
Wohnort: in de Palz
So ist es.

Also bist Du im Zweifelsfall immer der Gelackmeierte.

Gruss
Fuxe



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Denon und Denon- das teuflische Duo :devil:
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BeitragVerfasst: Freitag 27. Juli 2007, 20:35 
Brennmeister ehrenhalber

Registriert: Dienstag 4. Oktober 2005, 18:40
Beiträge: 1768
ganz Platt ausgedrückt heisst es bei der Urtielsberüdung, alles was aus Polen kommt, ist geklaut. Polen klauen alle. :lol: aber das wussten wir doch auch schon lange.

Ebay ist der Massen im Arsch, das es sich gar nicht mehr lohnt DInge dort zu kaufen, oder zu verkaufen.


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