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 Betreff des Beitrags: Ermittlung von P2P Anschlussinhabern unzulässig
BeitragVerfasst: Donnerstag 26. Juli 2007, 18:47 
Brennmeister ehrenhalber
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Sieh an, es gibt doch auch noch Amtsgerichts-Beschlüsse, die Freude machen:

Ermittlung des Anschlussinhabers bei Tauschbörsen-Strafverfahren ist unzulässig (Heise)

Es ist schon amüsant zu sehen, dass die Bemühungen (Massenanzeigen)
der Content-Industrie endlich nach hinten loszugehen scheinen. :D


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BeitragVerfasst: Donnerstag 26. Juli 2007, 20:56 
Gefällt's hier richtig gut

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Das ist doch mal ein Urteil, welches mit Augenmaß und massivem Hintergrundwissen eben nicht die dümmlichen Parolen der Industrien wiedergibt, sondern objektiv entscheidet! :up:



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BeitragVerfasst: Freitag 27. Juli 2007, 10:15 
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Hört, hört ...
Findet da etwa langsam ein Umdenken statt ?



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Gruß
Roger
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BeitragVerfasst: Freitag 27. Juli 2007, 10:24 
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Roger hat geschrieben:
Hört, hört ...
Findet da etwa langsam ein Umdenken statt ?


Ist zwar nur ein Urteil eines einzigen Gerichts, aber es geht in dir korrekte Richtung.

Gruss
Fuxe



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Denon und Denon- das teuflische Duo :devil:
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BeitragVerfasst: Freitag 27. Juli 2007, 11:08 
Brennmeisteranwärter

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Dann wird möglicherweise diesen Massenabmahnern endlich mal ein wirksamer Riegel vorgeschoben. Kein Wunder, dass sich unsere Gerichte, die bekanntermaßen eh schon gut ausgelastet sind, eher um echte Straffälle als um die Wahrung finanzieller Interessen einzelner, auf Abmahnungen spezialisierter Kanzleien und Musikverleger kümmern wollen.



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Gruß
Roger
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BeitragVerfasst: Freitag 27. Juli 2007, 11:18 
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@Roger: :aok:

Auch vor dem Mannheimer Landgericht hat ein Massenabmahner schon eine ( bedingte ) Niederlage kassiert.

Hoffentlich wird das Urteil wegweisend.

Gruss
Fuxe



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Denon und Denon- das teuflische Duo :devil:
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BeitragVerfasst: Freitag 27. Juli 2007, 12:37 
Brennmeister ehrenhalber
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Nur nochmal zur Klarstellung:

Das war kein Urteil, sondern ein Beschluss, der von der
Staatsanwaltschaft beantragt wurde und ihr zukünftig
untersagt in den beschriebenen P2P Fällen vorzugehen.
Insofern könnte wohl nur die Staatsanwaltschaft
Beschwerde dagegen einlegen. Davon ist aber nicht
auszugehen, da dieser Beschluss der Staatsanwalt-
schaft viel Arbeit/Zeit und Geld sparen dürfte.
Die Content-Mafia (MI) dürfte in diesem Fall kein
Beschwerderecht haben :)

Aber Achtung:
Das hat natürlich leider nur eine Bedeutung
für den Gerichtsbezirk Offenburg
.


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BeitragVerfasst: Freitag 27. Juli 2007, 13:04 
Brennmeisteranwärter

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Beiträge: 680
Fuxe hat geschrieben:
Hoffentlich wird das Urteil wegweisend.


Hoffe ich auch :swank: .

Lilien hat geschrieben:
Aber Achtung:
Das hat natürlich leider nur eine Bedeutung
für den Gerichtsbezirk Offenburg.


Und zeigt hoffentlich trotzdem bundesweit Signalwirkung ! :rtfm: :up:



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Gruß
Roger
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BeitragVerfasst: Mittwoch 1. August 2007, 22:52 
Brennmeister ehrenhalber
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Es gibt bei Heise einen neuen Artikel zum Thema:

Staatsanwaltschaften verweigern Provider-Abfragen zu IP-Adressen


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BeitragVerfasst: Donnerstag 2. August 2007, 11:19 
Brennmeisteranwärter
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Nach dem ganzen Bespitzelungsquatsch von Schäuble und Massenabmahnungen von geldgeilen Anwälten mal eine gute Nachricht



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