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Lilien
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Betreff des Beitrags: Verfasst: Mittwoch 12. September 2007, 02:03 |
Brennmeister ehrenhalber |
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Registriert: Samstag 24. September 2005, 22:06 Beiträge: 1961
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Fuxe hat geschrieben: Sicher, wo die Strafbarkeit ( Kinderpornos oder Snuff- Videos z.B. ) gegeben ist, muss eingegriffen werden. Aber halt nicht nur mit gesperrten Seiten, sondern mit handfesten Haftstrafen gegen die Erzeuger solchen Mülls.
Gar keine Frage, da hast Du absolut meine Zustimmung!
Hier wird aber nun massiv an der KP Definition gedreht.
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Dr. Kaputnik
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Betreff des Beitrags: Verfasst: Mittwoch 12. September 2007, 15:50 |
Brennmeisteranwärter |
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Registriert: Samstag 17. September 2005, 19:28 Beiträge: 779 Wohnort: Ruhrpott-Nord
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Lilien hat geschrieben: Nochmal: Die wollen den Besitz (Das bedeutet schon das Anklicken/Abrufen (-> Vorratsdatenspeicherung) eines "Werkes mit 4 Jahren Mindeststrafe bestrafen, wenn von irgendjemand der Darsteller für jünger als 18 gehalten werden kann. Das ist damit vollkommen willkürlich und realitätsfern. Ein Gegenbeweis, dass der Darsteller tatsächlich über 18 Jahre alt ist, ist ausdrücklich nicht vorgesehen. Und noch so ein Bock: Minderjährige (unter 18) "Opfer" werden als Kinder behandelt, minderjährige Täter (17 Jähriger hat z.B. ein pikanteres Foto von der Freundin (die nicht wie 18 aussieht) gemacht) aber als Erwachsene (Erwachsenenstrafrecht) bestraft 4 Jahre. Hier findest du unter anderem den Gesetzesentwurf: http://www.bundestag.de/ausschuesse/a06 ... nographie/Um den Gesetzentwurf zu verstehen, muss von sich erstmal die entsprechenden Gesetze ansehen. http://dejure.org/gesetze/StGB/Die Gesetze, die das hier Zitat: Praktisch jeglicher Sex von Personen unter 18 Jahren wird ein schweres Verbrechen sein - zumindest für eine der beiden involvierten Personen, meistens für beide (Mindeststrafe 4 Jahre). Dabei ist unter Sex schon jegliches „Doktor-Spiel“zu verstehen.
unter Strafe stellen könnten, sind von der Gesetzesänderung überhaupt nicht betroffen. Ich möchte mal wissen, wo der Autor diesen Unsinn aufgeschnappt hat. Es ist auch nirgendwo die Rede von vier Jahren Mindeststrafe für die Vergehen, die jetzt von der Gesetzesänderung betroffen sind.
Ein wesentliches Problem bleibt, nämlich die sog. "Scheinjugendlichen", d.h. erwachsene Pronodarsteller, die -gewollt oder ungewollt- jünger als 18 aussehen. Wenn der Besitz von Scheinjugendlichenporno verfolgt werden müsste, hätten die Gerichte sehr viel Arbeit. Auf der einen Seite kommen die Jugendlichen immer früher aus der Pubertät, auf der anderen Seite propagiert unsere Gesellschaft das Schönheitsideal der Jugend. Ergebnis: Zwischen einer 16 und einer 20jährigen kann man heute kaum noch unterscheiden.
Anstatt nach echten Kinderpornos und deren Produzenten zu fahnden, würden die Gerichte mit eigentlich "legalen" Pornos überfordert. Das kann nicht das Ziel dieser Gesetzesänderung sein. Der wirklich schlimme Missbrauch findet bei Kindern (meist deutlich) unter 14 statt, nicht bei Erwachsenen oder fast Erwachsenen.
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LG BH10LS30, Pioneer BDR-207M, Lite-On iHES208 anal natrach ut vas betat doch nyell de yenwe
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kris2f
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Betreff des Beitrags: Verfasst: Mittwoch 12. September 2007, 17:32 |
Gefällt's hier richtig gut |
Registriert: Dienstag 20. September 2005, 20:18 Beiträge: 155
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@Dr.K, verstehe deine Einschätzung nicht.
Der Gummibegriff der Zwangslage und die Ausdehnung auf das Alter bis 18 werden doch deutlich, ansonsten die Probleme wie hier angedeutet : http://www.heise.de/tp/r4/artikel/25/25952/1.html
Und Aufklärungsbücher wie G. Amendts "SexFront" im Regal oder auch der "Sex-Atlas" oder wie das Werk aus dem Schulunterricht hieß, führen dann wohl ebenso zu Problemen wie erotische Jugendstil-Illustrationen in klassischer Literatur.
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Dr. Kaputnik
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Betreff des Beitrags: Verfasst: Mittwoch 12. September 2007, 18:39 |
Brennmeisteranwärter |
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Registriert: Samstag 17. September 2005, 19:28 Beiträge: 779 Wohnort: Ruhrpott-Nord
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kris2f hat geschrieben: Und Aufklärungsbücher wie G. Amendts "SexFront" im Regal oder auch der "Sex-Atlas" oder wie das Werk aus dem Schulunterricht hieß, führen dann wohl ebenso zu Problemen wie erotische Jugendstil-Illustrationen in klassischer Literatur.
Ich kenne diese Bücher nicht, aber die klingen jetzt nicht nach pornografischen Titeln und dürften dann wohl kaum als (Jugend?-)Pornografie eingestuft werden. Ebensowenig dürften Nacktfotos als pornografisch gelten, selbst bei Kindern sind sie das nach geltendem Recht ja auch nicht.
Sachlich weiterdistukieren kann man darüber wohl erst, wenn aufgrund der Sachverständigendiskussion ein neuer Gesetzesentwurf vorliegt. So wie er derzeit vorliegt lässt er noch zu viele Fragen offen, die Kritikpunkte haben die Sachverständigen in ihren Gutachten ja deutlich gemacht.
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Lilien
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Betreff des Beitrags: Verfasst: Mittwoch 12. September 2007, 22:34 |
Brennmeister ehrenhalber |
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Registriert: Samstag 24. September 2005, 22:06 Beiträge: 1961
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So, ich habe mir die Sachverständigen Gutachten nun einmal durchgelesen.
Da meine letzten Jura Vorlesungen schon eine Weile her sind, will ich nicht
behaupten, dass ich den Sachverhalt in seiner vollen Tragweite überblicke,
aber ich teile die teilweise schwerwiegenden Bedenken der Experten.
Für besonders bedenklich halte ich es, dass es wieder einmal Deutschland ist,
dass über die Richtlinien der EU Vorgabe noch hinausgehen möchte
und von den Möglichkeiten einer Abschwächung/Eingrenzung der
Gesetze keinen Gebrauch machen will (Siehe auch Vorratsdaten-
speicherung).
In welche Richtung entwickelt sich dieser Staat?
Voll beipflichten kann ich den Strafverteidigervereinigungen,
die in ihrer Stellungnahme schreiben:
Zitat: Beim vorliegenden Entwurf wird ein generelles Problem der Strafgesetzgebung der letzten Jahre deutlich: Die zunehmende Unkontrollierbarkeit sog. neuer Medien führt zu der diffusen Angst, dass sich in den Labyrinthen vernetzter Datenströme unfassbare Verbrechen verber- gen könnten. Diese Angst steigert sich z.T. zu regelrechter Panik, der mit einer strafrechtli- chen Kontrolle begegnet wird, die kein geeignetes Steuerungsmittel darstellt. Dr.Graupner (Rechtsanwalt) schreibt: Zitat: Auch fiktive Darstellungen sind erfasst. Zudem, soll es nicht notwendig sein das wahre Alter der abgebildeten Personen festzustellen; es soll genügen, dass sie dem Betrachter wie unter 18 Jahre („kindlich“) erscheinen. Vergegenwärtigt man sich die mögliche Bandbreite in der Alterseinschätzung und beachtet man, dass angesichts dieser großen Bandbreite möglicher Schätzungen nahezu jede Person von 18, 19 oder Anfang 20 als unter 18 eingeschätzt werden kann, ist es leicht nachzuvollziehen, dass unter den neuen Bestimmungen ein guter Teil der handelsüblichen Standardpornografie der Gefahr ausgesetzt ist, zum Gegenstand polizeilicher Ermittlungen und Maßnahmen sowie strafrechtlicher Anklagen zu werden. [...] Es erscheint als Unrecht und aus sexualemanzipatorischer Sicht geradezu katastrophal, eine Person mit Kriminalstrafe dafür zu belegen, daß sie ein „aufreizendes“ Bild eines 17 1/2 jährigen vollentwickelten jungen Mannes oder einer 17 ½ jährigen vollentwickelten jungen Frau erwirbt oder besitzt. Angesichts der mit 16 Jahren gegebenen Möglichkeit zu heiraten (§ 1303 Abs. 2 BGB), sind nach dem vorgeschlagenen Gesetzeswortlaut sogar Eheleute zu bestrafen, wenn sie ein „aufreizendes“ Bild ihres Ehepartners herstellen oder besitzen. Man kann dies nicht einmal als Rückfall in vergessen geglaubte Zeiten bezeichnen, weil es eine derartige Kriminalisierung noch nicht gegeben hat. Und Dr. Ralf Wehowsky (Oberstaatsanwalt beim Bundesgerichtshof) bemerkt: Zitat: Zur Vermeidung einer Strafbarkeit kämen somit auch aus Sicht eines objektiven Betrachters nur noch sichtlich gealterte oder „auf alt getrimmte“ Akteure in Betracht.
In Zukunft wird man wohl häufiger hören "Mach´s mir Oma!".
Ernsthaft, ich habe keine Hoffnung, dass der Gesetzentwurf noch wesentlich
überarbeitet wird, da man sich auf die Vorgaben des EU-Rahmenbeschlusses
zurückziehen wird. Man hat beim Hackerparagraphen gesehen, dass Bedenken
der Experten praktisch vollständig ignoriert wurden.
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luc
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Betreff des Beitrags: Verfasst: Donnerstag 13. September 2007, 10:50 |
Brennmeisteranwärter |
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Registriert: Montag 19. September 2005, 02:44 Beiträge: 998
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na denn mal alle bibliotheken und videotheken nach Lolita und ähnlicher literatur/ filmen absuchen und strafantrag stellen.
dann bekommen die gerichte ordentlich was was zu tun und die kommunen richtig ärger
cu luc
_________________ Vista? wer braucht denn diesen Mist da?
Einmaliges Angebot: Bestellen sie jetzt das gesamte Internet auf 6.827.325.212 DVD´s, oder auf 3 CD´s ohne Pornos!
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kris2f
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Betreff des Beitrags: Verfasst: Donnerstag 13. September 2007, 20:09 |
Gefällt's hier richtig gut |
Registriert: Dienstag 20. September 2005, 20:18 Beiträge: 155
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http://de.wikipedia.org/wiki/G%C3%BCnter_Amendt
Zitat: In den 1970er-Jahren war Amend Mitarbeiter des Hamburger Instituts für Sexualforschung und gehörte dem Vorstand der Deutschen Gesellschaft für Sexualforschung an. Aus dieser Zeit stammen seine bekanntesten Bücher „Sex-Front“ (seit 1970 mehr als 50.000 Exemplare)[1] und „Das Sex-Buch“ (1979). Zitat: Damit könnte bereits der bloße Besitz eines der insgesamt etwa 200.000 verkauften Exemplare dieses populären Aufklärungsbuchs strafbar sein. Das Amtsgericht Mannheim ließ im Dezember 1998 beim Herausgeber einer Schülerzeitung, in der das Bild abgedruckt wurde, neben den Restexemplaren der Zeitschrift selbst auch die in seinem Besitz befindlichen Exemplare von Amendts Büchern Sexfront und Das Sex-Buch beschlagnahmen. Zitat: existiert bisher kein bundesweit gültiger gerichtlicher Beschlagnahmungsbeschluss nach § 184b StGB und es wurde auch keine Indizierung durch die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien ausgesprochen. Daher wird das Buch weiterhin im Buchhandel sowie Antiquariatshandel angeboten und von öffentlichen Bibliotheken auch für Kinder und Jugendliche frei zur Ausleihe vorgehalten. Die Rechtslage kann somit als derzeit ungeklärt betrachtet werden
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Imperia
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Betreff des Beitrags: Verfasst: Donnerstag 20. September 2007, 00:39 |
Registriert: Sonntag 18. September 2005, 00:05 Beiträge: 2719 Wohnort: Leipzig
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Ja, die Bravo macht das noch. Ich frage mich, warum sich diese Jugendliche dafür hergeben.
_________________ Mein System
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Lilien
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Betreff des Beitrags: Verfasst: Montag 10. Dezember 2007, 18:08 |
Brennmeister ehrenhalber |
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Registriert: Samstag 24. September 2005, 22:06 Beiträge: 1961
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Ich möchte jetzt nicht extra einen neuen Thread aufmachen, auch wenn es inzwischen nicht mehr um Arcor geht. Es passt aber nahtlos zu der Diskussion, die sich ergeben hat. Es ist so typisch, jetzt, wenige Tage bevor das Kind in den Brunnen fällt, berichtet endlich auch die Presse (hier Spiegel): Fummeln verboten (Spiegel Online)Jetzt bekommen wir nach dem Rauchverbot auch noch eine staatlich verordnete Prüderie. Bemerkenswert, wie der Staat sich um uns sorgt.
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MasterXXL
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Betreff des Beitrags: Verfasst: Montag 10. Dezember 2007, 19:24 |
Registriert: Dienstag 11. Juli 2006, 19:42 Beiträge: 2040
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Imperia
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Betreff des Beitrags: Verfasst: Montag 10. Dezember 2007, 19:57 |
Registriert: Sonntag 18. September 2005, 00:05 Beiträge: 2719 Wohnort: Leipzig
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Das Bundesgerichtshof wird das schon kippen. Wenn es überhaupt verabschiedet wird.
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Silberruecken
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Betreff des Beitrags: Verfasst: Montag 10. Dezember 2007, 20:13 |
Brennmeister ehrenhalber |
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Registriert: Montag 24. Oktober 2005, 17:38 Beiträge: 1243 Wohnort: zu Hause!
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Imperia hat geschrieben: Das Bundesgerichtshof wird das schon kippen. Wenn es überhaupt verabschiedet wird.
Der BGH kippt ganz bestimmt nichts!
Die einzige Bastion, die hier in Banana Tyskland die zerissene und getretene Fahne der Demokratie (und der Gerechtigkeit) hoch hält, ist das Bundesverfassungsgericht.
Wie lange noch?
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Lilien
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Betreff des Beitrags: Verfasst: Montag 10. Dezember 2007, 22:28 |
Brennmeister ehrenhalber |
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Registriert: Samstag 24. September 2005, 22:06 Beiträge: 1961
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Hier noch der Link zu einem Artikel im Stern:
Streit um den Petting-Paragrafen
Aus einem Beitrag im SpiegelOnline-Forum:
Zitat: Das passt doch ganz in die aktuelle Linie der Regierenden. "Jeder ist ein Täter. Man muss sich nur einen Strafbestand ausdenken, um ihn zu erwischen".
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