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icom
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Betreff des Beitrags: gewährleistung / Garantiefrage Verfasst: Dienstag 6. November 2007, 15:42 |
War schon ein paarmal hier |
Registriert: Freitag 11. August 2006, 21:21 Beiträge: 37
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Hallo,
ich habe hier mal eine kleiner frage was die gewährleistung / Garantiefrage,
mein Tv-gerät von Samsung hat mit dem Ton ein Problem, bei Stimmen habe ich zeitweise so ein Dröhnen, als wenn das Gehäuse Vibrieren würde.
Es war schon zweimal ein Techniker hier, und einmal hat er das Gerät mit in die Werkstatt genommen( ein Bericht habe ich)
Heute habe ich wieder mit Samsung telefoniert, die haben gesagt wenn ich drei Reparaturversuche gehabt habe und die den Fehler nicht behoben haben, könnte man es beim Händler (MediaMark) zurückgeben und die müssten es Tauschen. Fehler tratt nach 1 Jahr auf.
Jetzt habe ich beim Mediamarkt was gelesen damit nach 6Mon. eine Beweislastumkehr herrscht . d.h. ich muss beweißen damit der Fehler von vorne rein da war, beim kauf gabs auch eine Garantieverlängerung auf 5 Jahre....
ich blicke da im moment nicht druch, müssen die das jetzt tauschen oder wie läuft das jetzt ab ?
Vielen Dank,
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tobiashi
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Betreff des Beitrags: Verfasst: Dienstag 6. November 2007, 16:19 |
Gefällt's hier richtig gut |
Registriert: Dienstag 6. Dezember 2005, 17:32 Beiträge: 171
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Zunächst mal ist das so bei der Gewährleistung:
Die Beweislastumkehr gilt für die ersten 6 Monate, danach läuft das wie immer: "Wer was will muss es beweisen." Im Fall der Gewährleistung (Sachmängelhaftung) musst Du also nach Ablauf dieser 6 Monate beweisen, dass der Fehler schon bei Gefahrübergang (hier wohl Aushändigung/Lieferung der Ware) vorgelegen hat. Das ist so gut wie unmöglich. Sollte der Händler nicht kulant sein, hast Du wenig Chancen.
Wenn MM tauscht, ist das aber wahrscheinlich der einfachste Weg - würde ich als erstes probieren.
Nach drei Nachbesserungsversuchen (Reparaturen) kann man auch von dem Vertrag zurücktreten. Das werden die bei Samsung gemeint haben.
Übrigens schwach, dass die Dich nicht auf die Garantie (die gibt Samsung doch sicher?!) aufmerksam gemacht haben...
Mit wem hast Du die Garantieverlängerung vereinbart?
Mit MediaMarkt oder Samsung?
Normalerweise musst Du nur das Vorliegen eines Garantiefalls beweisen - ziemlich einfach: Gerät defekt innerhalb der Garantiezeit = Garantiefall.
Wende Dich an den Garantiegeber und verlange Beseitigung des Mangels.
Ich hoffe das war soweit verständlich.
Bei Fragen einfach nochmal posten...
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icom
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Betreff des Beitrags: Verfasst: Dienstag 6. November 2007, 17:39 |
War schon ein paarmal hier |
Registriert: Freitag 11. August 2006, 21:21 Beiträge: 37
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Hi,
ein paar fragen habe ich dann noch , finde das Thema nicht ganz einfach...
Die Garantieverlängerung war in dem Kaufpreis vom Mediamarkt inbegriffen, greift die Beweislastumkehr auch jetzt bei der Garantieverlängerung auf insg. 5 Jahre ?
Garantiegeber ist ja in diesem fall Mediam, also ist es besser wenn man sich an die wendet, samsung schickt mir eine Vertragswerkstatt die das Tv Gerät mitnehmen
Thx
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luc
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Betreff des Beitrags: Verfasst: Dienstag 6. November 2007, 21:31 |
Brennmeisteranwärter |
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Registriert: Montag 19. September 2005, 02:44 Beiträge: 998
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ich weiß leider nicht, was der blöd-markt in seiner garantie so verspricht....
aber hier werden die details zu garantie-gewährleistung ausführlich erklärt
cu luc
_________________ Vista? wer braucht denn diesen Mist da?
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