Hi,
Änderungen [1], die der Rechtsausschuss am Mittwoch am Gesetzentwurf vorgenommen hat: die Nutzung der Vorratsdaten soll jetzt auch zur Erteilung von Auskünften nach § 113 TKG zulässig sein.
Internetnutzer dürfen damit aufgrund ihrer IP-Adresse künftig sechs Monate lang identifiziert werden, "soweit dies für die Verfolgung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten, zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung oder für die Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder, des Bundesnachrichtendienstes oder des Militärischen Abschirmdienstes erforderlich ist."
Hier ist
keine richterliche Anordnung erforderlich. Es gibt auch
keine Beschränkung auf erhebliche oder gar schwere Straftaten.Die Vorratsspeicherung soll ab 1.1.2008 erlaubt, aber erst ab 1.1.2009 vorgeschrieben sein.
Mit dieser Verschärfung in letzter Minute wollte man dem v.a. über das Internet erstarkten AK-Vorrat offenbar eine Lektion in Demut erteilen.
Die beschwichtigenden Aussagen von CDU und SPD Politikern in bezug auf die Zugriffsmöglichkeiten stehen nun als glatte Lügen dar. Möge jeder überlegen, welche Konsequenzen er daraus zieht...
"Auf die Daten, auf die man zugreifen kann, können Ermittlungsbehörden das heute schon. Voraussetzung: Sie haben den Verdacht einer schweren Straftat und ein Richter hat entschieden, dass diese Daten herauszugeben sind von dem Telekommunikationsunternehmen. Das ist heute geltende Rechtslage, und das bleibt." (Zypries im dradio am 9.11.)
Wer sich bei der SPD für das Belogen- und Überwachtwerden bedanken möchte:
http://www.spd.de/menu/1681816mfg, heini.
[1]
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/069/1606979.pdf