da man jeweils nur kontakt zu den servern von rapidshare hat, anders als bei p2p, wo man sich mit 'unbekannten grössen' verlinkt, sollte das etwas schwierig sein.
dazu brauchte ein abmahner die logs von rapid, die die sicher aufgrund der enorm geschäftsfördernden wirkung gern rausgeben
und providerdaten, die lediglich beweisen, das man sich irgendwann mal mit rapid verlinkt hat, sind wenig aussagekräftig.
cu luc