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Unbeantwortete Themen | Aktive Themen
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Steffi
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Betreff des Beitrags: Autounfall, ein Schreiben für die Versicherung? Verfasst: Sonntag 6. Januar 2008, 18:58 |
War schon ein paarmal hier |
Registriert: Dienstag 14. August 2007, 15:59 Beiträge: 48
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Hi, ich hatte am 27.12 einen Autounfall. Nun habe ich einen Kostenvoranschlag geholt und möchte diesen gerne bei der gegnerischen Versicherung einreichen. Die gegnerische Versicherung ist bereit den Schaden zu begleichen. Möchte den Schaden aber selber beheben und deswegen über den Kostenvoranschlag laufen lassen. Würde dann den Nettobetrag des Kostenvoranschlages bekommen. Nun habe ich folgenden Brief verfasst:
Kfz – Haftpflichtschaden vom 27.12.2007
Sehr geehrte Damen und Herren,
zur Regulierung des an meinem Auto entstandenen Schadens, habe ich mir am 02.01.2008 einen Kostenvoranschlag geholt. Eine Kopie des Kostenvoranschlages liegt dem Schreiben bei. Das Fahrzeug besaß zum Schadenszeitpunkt keine Vollkaskoversicherung. Desweiteren bin ich nicht dazu berechtigt, eine Vorsteuer abzuziehen.
Mit freundlichen Grüßen
...
Ist das so ok? Oder habe ich etwas entscheidendes vergessen? Wie gesagt, möchte gerne einen Verrechnungsscheck von der Versicherung mit dem Nettobetrag des Kostenvoranschlages bekommen. Da ich das Auto nicht bei der Firma reparieren lassen möchte.
Danke.
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Steffi
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Betreff des Beitrags: Verfasst: Sonntag 6. Januar 2008, 19:06 |
War schon ein paarmal hier |
Registriert: Dienstag 14. August 2007, 15:59 Beiträge: 48
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Also den ersten Schaden den ich hatte, habe ich über den Anwalt geregelt da der Gegner nicht zahlen wollte. Diesmal will die Versicherung aber zahlen und ich wollte nicht direkt zum Anwalt gehen. Habe mein Schreiben aus den Schreiben des Anwalts damals abgeleitet. Quasi als Vorlage. Wollte eben nur wissen, ob man es so schreiben kann oder lieber noch etwas besser bzw. ob noch was hinzugefügt werden muss.
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fridge
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Betreff des Beitrags: Verfasst: Sonntag 6. Januar 2008, 19:24 |
Co-Admin |
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Registriert: Samstag 17. September 2005, 18:23 Beiträge: 9878 Wohnort: Schwabaland
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Ich musste meinen Unfall auch komplett über Anwalt bis hin zur Anklage-Drohung durchboxen... Wundert mich allerdings auch das die freiwillig zahlen oO
_________________ „Der Mensch erfand die Atombombe, doch keine Maus der Welt würde eine Mausefalle konstruieren.“
Albert Einstein
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Lilien
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Betreff des Beitrags: Verfasst: Sonntag 6. Januar 2008, 20:17 |
Brennmeister ehrenhalber |
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Registriert: Samstag 24. September 2005, 22:06 Beiträge: 1961
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Da Du den Anwalt nicht bezahlen musst, wenn die Schuldfrage klar ist,
würde ich kein Risiko eingehen.
Zitat: ... Möchte den Schaden aber selber beheben und deswegen über den Kostenvoranschlag laufen lassen.
Das verstehe ich nicht, scheint mir genau gegensätzlich.
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fridge
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Betreff des Beitrags: Verfasst: Sonntag 6. Januar 2008, 20:25 |
Co-Admin |
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Registriert: Samstag 17. September 2005, 18:23 Beiträge: 9878 Wohnort: Schwabaland
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Ist imho logisch:
Steffi will den Schaden selber machen, aber die Kohle von der Versicherung via Kostenvoranschlag einer Werkstatt abgreifen.
So seh ich das jedenfalls
_________________ „Der Mensch erfand die Atombombe, doch keine Maus der Welt würde eine Mausefalle konstruieren.“
Albert Einstein
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Lilien
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Betreff des Beitrags: Verfasst: Sonntag 6. Januar 2008, 21:06 |
Brennmeister ehrenhalber |
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Registriert: Samstag 24. September 2005, 22:06 Beiträge: 1961
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fridge hat geschrieben: Ist imho logisch:
Steffi will den Schaden selber machen, aber die Kohle von der Versicherung via Kostenvoranschlag einer Werkstatt abgreifen.
So seh ich das jedenfalls
[Vor den Kopf schlag]
Mir fehlte das Ich vor "möchte den Schaden selber beheben...", daher verstand ich irrtümlich,
dass die Versicherung den Schaden selbst beheben möchte (Versicherungen arbeiten inzwischen teilweise
mit bestimmten Reparaturwerkstätten zusammen).
Jetzt verstehe auch ich.
Dann ist es auch korrekt, dass Steffi nur den Nettobetrag fordern kann.
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Steffi
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Betreff des Beitrags: Verfasst: Mittwoch 16. Januar 2008, 18:29 |
War schon ein paarmal hier |
Registriert: Dienstag 14. August 2007, 15:59 Beiträge: 48
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Ok, habe es jetzt an den Anwalt weiter geleitet und wollte es über einen Kostenvoranschlag abwickeln. Allerdings erkennt die Versicherung das nicht an und will nun ein Gutachten. Das Gutachten der DEKRA über die Versicherung direkt wollte ich nicht nehmen, da ich denen nicht vertraue. Lieber direkt zur DEKRA unabhängig von der Info der Versicherung? Oder doch einen Freien? Was ist zu empfehlen?
Danke.
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luc
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Betreff des Beitrags: Verfasst: Mittwoch 16. Januar 2008, 23:03 |
Brennmeisteranwärter |
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Registriert: Montag 19. September 2005, 02:44 Beiträge: 998
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ich gehe immer zu einem unabhängigen gutachter der KÜS
_________________ Vista? wer braucht denn diesen Mist da?
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Steffi
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Betreff des Beitrags: Verfasst: Samstag 26. Januar 2008, 15:06 |
War schon ein paarmal hier |
Registriert: Dienstag 14. August 2007, 15:59 Beiträge: 48
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Ok, war jetzt bei DEKRA und habe dort ein Gutachten machen lassen. Es deckt sich mit dem Kostenvoranschlag. Wieso die Versicherung das getan hat, ist mir nicht bewusst. Die haben doch jetzt totalen Verlust gemacht! Egal. Ich habe den Schaden zur Selbstreparatur angegeben. Bin ich eigentlich verpflichtet den Schaden zu reparieren? Oder kann ich das Geld nehmen und es als Verlustausgleich bei Wiederverkauf des Autos behalten? Denn der Schaden mindert definitiv den Wert!
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luc
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Betreff des Beitrags: Verfasst: Samstag 26. Januar 2008, 16:58 |
Brennmeisteranwärter |
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Registriert: Montag 19. September 2005, 02:44 Beiträge: 998
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du kannst das geld nehmen, mußt dir aber den abzug der mehrweg-steuer gefallen lassen.
also schadenshöhe minus 19%. wenn der wagen trotz des unfalls noch fahrtüchtig ist, werden sie dir auch den nutzungsausfall streichen.
du kannst allerdings selbst reparieren, als beleg reicht i.d.r. ein foto des reparierten wagens woraus eindeutig auch der zeitpunkt des fotos hervorgeht. danngibts doch nutzungsausfall. schild mit datum auf wagen, tageszeitung etc.
achtung- selbst wenn sie den zahlen, versuchen die meisten versicherungen in der höhe der einstufung zu bescheissen
cu luc
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Steffi
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Betreff des Beitrags: Verfasst: Samstag 26. Januar 2008, 22:30 |
War schon ein paarmal hier |
Registriert: Dienstag 14. August 2007, 15:59 Beiträge: 48
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Hallo luc, leider hilft mir die Info nicht ganz weiter, da ich jetzt nicht weiß, ob ich reparieren !muss! oder eben nach belieben kann? Ich habe nicht vor den Schaden zu reparieren.
Das mit dem Abzug der MwSt. wusste allerdings schon. Der Abzug ist aber nicht schlimm. Würde sich immer noch rechnen.
Danke Dir.
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Lilien
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Betreff des Beitrags: Verfasst: Samstag 26. Januar 2008, 22:51 |
Brennmeister ehrenhalber |
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Registriert: Samstag 24. September 2005, 22:06 Beiträge: 1961
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Nein, Du musst nicht, Du kannst.
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luc
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Betreff des Beitrags: Verfasst: Sonntag 27. Januar 2008, 04:00 |
Brennmeisteranwärter |
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Registriert: Montag 19. September 2005, 02:44 Beiträge: 998
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die nachgewiesene reparatur bezog sich auf den anspruch auf nutzungsausfall.
wenn du den wagen nicht reparierst > kannst du ihn fahren > hast also keinen nutzungsausfall.
das geld für die rep. -19% bekommst du , egal ob repariert
nun klar?
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