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 Betreff des Beitrags: Wohnberechtigungsschein
BeitragVerfasst: Samstag 2. Februar 2008, 20:12 
Brennmeister ehrenhalber
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Registriert: Montag 19. September 2005, 20:57
Beiträge: 1212
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Mal eine Frage zum Wohnberechtigungsschein, der das Beziehen einer Wohnung erlaubt, die mit öffentlichen Mitteln gefördert wurde: Laut Gesetz ist die Einkommensgrenze zum Erhalt eines WBS ja 12.000 Euro/Jahr. Heißt das, daß man generell keinen mehr bekommt, wenn man da drüber liegt ? Oder gibt es da noch "Staffelungen" ? Hatte da mal was gehört, a la WBS Stufe 1 (besseres Einkommen), Stufe 2 (mittleres Einkommen), Stufe 3 (geringes Einkommen) ?

Und darf vom Netto-Einkommen noch was abgezogen werden (z.B. Versicherungen wie Hausrat, Haftpflicht etc.) ?



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 Betreff des Beitrags: Re: Wohnberechtigungsschein
BeitragVerfasst: Samstag 2. Februar 2008, 21:12 
Brennmeister ehrenhalber
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Registriert: Montag 24. Oktober 2005, 17:38
Beiträge: 1243
Wohnort: zu Hause!
ogltw o'brien hat geschrieben:
Laut Gesetz ist die Einkommensgrenze zum Erhalt eines WBS ja 12.000 Euro/Jahr. Heißt das, daß man generell keinen mehr bekommt, wenn man da drüber liegt ? Oder gibt es da noch "Staffelungen" ? Hatte da mal was gehört, a la WBS Stufe 1 (besseres Einkommen), Stufe 2 (mittleres Einkommen), Stufe 3 (geringes Einkommen) ?


Da musst du dich bei deiner Gemeinde schlau machen, in Bonn gilt z.B.

Personenzahl   Einkommensgrenze max.   Brutto-Jahreseinkommen
1                    15.850,00 EUR              23.562,00 EUR



In NRW gilt auch: "Wird die Einkommensgrenze um bis zu 40% überschritten, dann "kann ein Allgemeiner Wohnberechtigungsschein der Kategorie B ausgestellt werden", der dann auch nur für solche Wohnungen gilt, die in der Kategorie B ausgewiesen wurden.

Abzüge? Vom Nettoeinkommen? Für Versicherungen mMn bestimmt nicht.

Besser: Bei der eigenen Gemeinde nachfragen!


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