naja, dieser markige satz:
Die Kennzeichenerfassung kommt trotzdem
ist ja schon fast bildzeitungsstil.
es müssen in zukunft genau definierte kennzeichen gesucht werden, also z.b. ein gestohlenes fahrzeug oder max. als gruppe fahrzeuge ohne vers.schutz.
es muß also für das (die) betreffenden fhz. irgendetwas vorliegen.
alles andere darf gar nicht erst gespeichert werden- speicherung nach dem motto 'irgendwann können wirs villeicht gebrauchen' darf nicht erfolgen.
und kennzeichenerfassung in ähnlicher form gibts schon lange...
die 'blitzer'