tutifruti hat geschrieben:
Zitat:
Bei der Auflösung von Mobilfunkverträgen dürfen Anbieter keine Deaktivierungsgebühr verlangen.
BGH von 2002 - III 199/01
Vielleicht zählt eine Prepaidkarte nicht als o.g. Mobilfunkvertrag, sondern nur welche mit Laufzeit.
Vielleicht können Anbieter eine Gebühr zum deaktivieren verlangen, aber wer lässt bitte auch eine prepaid Karte deaktivieren ?
Schon ne email an den Provider zu schreiben wäre mir pesönlich zu viel Arbeit, davor zerschnibbelt man sie einfach.
Vielleicht kann man die Kündigung auch einfach zurückziehen