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stefanie1985
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Betreff des Beitrags: Problem mit Ebayer (Erpressung?) Verfasst: Sonntag 20. April 2008, 13:05 |
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Registriert: Mittwoch 22. März 2006, 00:21 Beiträge: 206
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Hallo,
nach langer Zeit melde ich mich nochmal fragend zu Wort
Da es einige unter euch gibt, die mit Ebay schon hinreichend Erfahrungen gemacht haben, schildere ich jetzt mal meinen Fall.
Ich habe bei Ebay eine Vielzahl von kleineren Artikeln (Fitnessbereich) verkauft. Einer dieser Artikel ist mir beim Sporttraining geklaut worden (hatte ihn noch in der Tasche aber nicht mehr in Gebrauch). Neupreis waren vor guten zwei Jahren 38€. Jetzt war der Artikel sehr gebraucht und bei weitem nicht mehr soviel Wert. Vielleicht 10€ aber nicht mehr. Problem war, dass ich ihn noch bei Ebay drin hatte. Folglich habe ich mein Angebot zurückgezogen. Es waren schon Gebote drauf, wobei die Auktion noch über zwei Tage laufen würde. Die Gebote wurden von Ebay gestrichen.
Problem: Jetzt meldet sich der derzeit Höchstbietende (6€) und macht mächtig Druck. Er will die Anzeige des Diebstahls von der Polizei als Kopie erhalten usw. Er glaubt mir den Diebstahl nicht und denkt, dass ich den Artikel nicht so billig hergeben möchte. Naja. Für einen gebrauchten Artikel im Wert von ein paar Euro gehe ich natürlich nicht zur Polizei. Jetzt bietet mir der Höchstbietende an, dass er mir 10€ überweist und ich ihm den Artikel doch zuschicke und er dann von weiteren Schritten absieht. Das Ganze hört sich doch ein wenig nach Erpressung an und Fakt ist auch, dass ich den Artikel ja gar nicht mehr habe. Wie soll ich jetzt am besten fortfahren? Die Sache aussitzen? Zur Polizei möchte ich wirklich nicht, weil das im Verein die Stimmung extrem anheizen würde und im Endeffekt ich in keinem sehr guten Licht dastehen würde und für einen Artikel von ein paar Euro muss das doch nicht sein.
Hoffe ihr habt den ein oder anderen Tipp für mich,
STEFFI
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Gripen-Force
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Betreff des Beitrags: Verfasst: Sonntag 20. April 2008, 13:38 |
Registriert: Dienstag 4. Oktober 2005, 18:40 Beiträge: 1768
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Das ist doch alles nicht wahr, oder?
Du kannst Gebote streichen und Auktionen vorzeitig beenden, wie du willst. In dringenden Fällen auch innerhalb weniger Stunden vor Deadline. Denn Rest geht dem Typen "nichts" an. Du bist keine Rechenschaft schuldig´. Sollte Ebay aber sowas öfters bei Verkäufern beobachten, kann es Probleme geben.
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stefanie1985
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Betreff des Beitrags: Verfasst: Sonntag 20. April 2008, 13:49 |
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Registriert: Mittwoch 22. März 2006, 00:21 Beiträge: 206
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Natürlich kann ich das, aber nur wenn einer der folgenden Gründe vorliegt:
-Beim Einstellen des Artikels haben Sie sich bezüglich seiner maßgeblichen Beschaffenheit geirrt.
-Die maßgebliche Beschaffenheit des Artikels hat sich in der Zwischenzeit verändert.
-Sie können den Artikel nicht mehr verkaufen, da er in der Zwischenzeit verloren gegangen ist oder zerstört wurde.
Bei mir ist er ja verloren gegangen. Nur das will der irgendwie bewiesen habe. Im Grunde denke ich, dass er nur diesen Druck macht, weil er denkt aus meiner Angst heraus ein gutes Geschäft machen zu können. Ich glaube auch nicht, dass Ebay sich so scharf dahinterklemmen wird wie jetzt der Typ. Zeugen für den Vorfall hätte ich genug.
Was wäre denn, wenn der Artikel ausversehen abgefackelt worden wäre? Müsste ich ihm dann von der Asche ein Foto schicken und ein Gutachten über die Verbrennungsreste veranlassen *überspitzt ausgedrückt*?
Irgendwo hat das Ganze doch eine Grenze und ich finde es irgendwie unverschämt für ein paar Euro so einen Stress zu machen.
Aber es mag Leute geben, die haben soetwas als Hobby...
Grüße,
STEFFI
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Imperia
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Betreff des Beitrags: Verfasst: Sonntag 20. April 2008, 14:08 |
Registriert: Sonntag 18. September 2005, 00:05 Beiträge: 2719 Wohnort: Leipzig
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Wenn man ein Angebot beendet, dann ist normalerweise der Höchstbieter berechtigt den Artikel zu dem Preis zu erwerben. Die Kopie dieser Anzeige (wenn sie vorhanden wäre), geht ihn gar nüscht an. Aber Du hast ja den Grund angegeben, warum er nicht mehr zum Verkauf steht. Aber die Gebote sollte man gestrichen haben, ansonsten kann es wohl zu einer schlechten Bewertung kommen. Mal eine andere Frage: Kannst Du ihn bewerten?
_________________ Mein System
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Früher: Sony CRX145E, LiteON LTR-32123S, Cyberdrive CW089D, iiSonic DVD4XMax, LiteON LTR-52327S, Toshiba SD-R5372, LG GSA-4167, Samsung SH-W162C
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Gripen-Force
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Betreff des Beitrags: Verfasst: Sonntag 20. April 2008, 14:16 |
Registriert: Dienstag 4. Oktober 2005, 18:40 Beiträge: 1768
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Du hast dein Angebot vorzeitig beendet, ohne Gebote zu streichen, bzw. Gebrauch von den 3 Härtefällen zu machen? Das ist natürlich doof. Aber deine Geschichte hört sich schon komisch und konstruiert an, ohne was unterstellen zu wollen.
Die Klage wird abgewiesen.
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stefanie1985
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Betreff des Beitrags: Verfasst: Sonntag 20. April 2008, 14:23 |
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Registriert: Mittwoch 22. März 2006, 00:21 Beiträge: 206
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Hi,
Danke für eure Hilfen!
Also ich habe das Angebot ja nicht regulär beendet, sondern den Artikel ganz und gar zurückgezogen. Folglich wurden bei Ebay von Ebay die bereits abgegebenen Gebote gestrichen. Folglich ist keiner mehr Höchstbietender und der Artikel steht nicht mehr zum Verkauf. Er kann weder mich noch ich ihn bewerten. Der Artikel taucht auch nicht mehr in "Mein Ebay" auf.
Gut. Dann werde ich ihm nur noch schreiben, dass er den Artikel auch für 10€ nicht mehr kaufen kann, weil ich ihn nicht mehr habe (so ist es ja auch) und wenn er es nicht lassen kann, kann er sich ja bei Ebay beschweren. Ich habe 100% Zufriedenheit bei weit über 300 Bewertungen und über 100 Verkäufen und das war auch die allererste Zurückziehung eines Artikels überhaupt. Nur schade, dass ich direkt an so einen geraten bin
STEFFI
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stefanie1985
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Betreff des Beitrags: Verfasst: Sonntag 20. April 2008, 14:27 |
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Registriert: Mittwoch 22. März 2006, 00:21 Beiträge: 206
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Gripen-Force hat geschrieben: Du hast dein Angebot vorzeitig beendet, ohne Gebote zu streichen, bzw. Gebrauch von den 3 Härtefällen zu machen? Das ist natürlich doof. Aber deine Geschichte hört sich schon komisch und konstruiert an, ohne was unterstellen zu wollen.
Die Klage wird abgewiesen.
Die Gebote wurden natürlich gestrichen. Gebrauch habe ich vom letzten Härtefall gemacht. Natürlich hört sich das nicht super an, aber was hätte ich davon?! Für die paar Euros. Ob 6€ oder 10€ (die er mir ja jetzt sogar bereit wäre zu bezahlen, damit er alles vergisst) ist mir schnurzegal. Was meinst du mit der Klage?
STEFFI
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marcoj
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Betreff des Beitrags: Verfasst: Sonntag 20. April 2008, 15:59 |
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Registriert: Sonntag 18. September 2005, 00:07 Beiträge: 278
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Da er dich nicht bewerten kann und der Artikel gelöscht wurde würde ich seine Mails einfach ignorieren (Mails von seiner Adresse in den Spam-Ordner umleiten). Du hast nichts verbotenes getan und bei 2 Tagen vor Auktionsende kann auch nicht davon ausgegangen werden dass wegen zu niedrigen Preis zurückgezogen wurde, da erfahrungsgemäß die Gebote erst in den letzten Minuten stark ansteigen.
_________________ Legend of the green dragon (RPG-Browsergame)
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Gripen-Force
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Betreff des Beitrags: Verfasst: Sonntag 20. April 2008, 16:02 |
Registriert: Dienstag 4. Oktober 2005, 18:40 Beiträge: 1768
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marcoj hat geschrieben: Da er dich nicht bewerten kann und der Artikel gelöscht wurde würde ich seine Mails einfach ignorieren (Mails von seiner Adresse in den Spam-Ordner umleiten). Du hast nichts verbotenes getan und bei 2 Tagen vor Auktionsende kann auch nicht davon ausgegangen werden dass wegen zu niedrigen Preis zurückgezogen wurde, da erfahrungsgemäß die Gebote erst in den letzten Minuten stark ansteigen.
Genauso ist es, oder wegen Nötigung bei Ebay anschwärzen.
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Dr. Kaputnik
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Betreff des Beitrags: Verfasst: Sonntag 20. April 2008, 16:05 |
Brennmeisteranwärter |
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Registriert: Samstag 17. September 2005, 19:28 Beiträge: 779 Wohnort: Ruhrpott-Nord
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Wenn diese Mail über das Nachrichtensystem von eBay gekommen ist, dann würde ich diese Mail als unerwünscht an eBay melden. Einfach unter "Mein eBay Meine Nachrichten" gehen und auf die Nachricht klicken. Unter der Nachricht steht dann in den Sicherheitstipps "Ist diese E-Mail unerwünscht oder unangemessen? Verletzt sie die eBay-Grundsätze? Helfen Sie mit, die eBay-Gemeinschaft zu schützen und melden Sie diese E-Mail." und dann als Grund "Ich werde belästigt" melden
_________________
LG BH10LS30, Pioneer BDR-207M, Lite-On iHES208 anal natrach ut vas betat doch nyell de yenwe
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Imperia
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Betreff des Beitrags: Verfasst: Sonntag 20. April 2008, 19:21 |
Registriert: Sonntag 18. September 2005, 00:05 Beiträge: 2719 Wohnort: Leipzig
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Dann ist es wirklich eindeutig. Finde den Einfall von Dr. Kaputnik sehr ansprechend.
_________________ Mein System
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stefanie1985
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Betreff des Beitrags: Verfasst: Sonntag 20. April 2008, 21:57 |
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Registriert: Mittwoch 22. März 2006, 00:21 Beiträge: 206
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Dr. Kaputnik hat geschrieben: Wenn diese Mail über das Nachrichtensystem von eBay gekommen ist, dann würde ich diese Mail als unerwünscht an eBay melden. Einfach unter "Mein eBay Meine Nachrichten" gehen und auf die Nachricht klicken. Unter der Nachricht steht dann in den Sicherheitstipps "Ist diese E-Mail unerwünscht oder unangemessen? Verletzt sie die eBay-Grundsätze? Helfen Sie mit, die eBay-Gemeinschaft zu schützen und melden Sie diese E-Mail." und dann als Grund "Ich werde belästigt" melden
Danke für eure Hilfe. Ich werde mir jetzt auch nicht weiter Stress machen deswegen. Ja die Mail kam über das Ebay-Nachrichtensystem. Leider finde ich unter seiner Nachricht nur folgenden Satz "Sie können diese Nachricht als unerwünschte oder gefälschte E-Mail melden.", Wenn ich nun darauf klicke, kommt nur eine Hilfeseite. Muss ich dort etwas auswählen?
Grüße,
STEFFI
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stefanie1985
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Betreff des Beitrags: Verfasst: Sonntag 20. April 2008, 21:59 |
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Registriert: Mittwoch 22. März 2006, 00:21 Beiträge: 206
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OK. Jetzt habe ich es gefunden.
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HSeber
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Betreff des Beitrags: Verfasst: Montag 21. April 2008, 10:17 |
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Registriert: Freitag 23. September 2005, 20:14 Beiträge: 344 Wohnort: Mannheim
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Abhaken, fertig, den Rest geht diesen Typen gar nichts an.
Ebay und Polizei wird wegen 6€ nicht mal zuhören.
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ReCoN
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Betreff des Beitrags: Verfasst: Mittwoch 14. Mai 2008, 15:19 |
Brennmeister |
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Registriert: Sonntag 18. September 2005, 16:40 Beiträge: 4802
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Ich erlebe grad auch ne kuriose Geschichte mit dem Höchstbietenden einer meiner Auktionen. Der Typ hat am 04.05.08 eine von mir angebotene Festplatte ersteigert und hat bisher die 12,50€ + Versand noch nicht gezahlt.
Aus diesem Grund habe ich ihm dann eine Mail geschrieben, in der ich in freundlich darauf hinwies, dass er der Käufer ist und mir das Geld überweisen solle, wobei ich die Mail mit den Zahlungsinformation schon einige Zeit vorher verschickt hatte. Heute bekomme ich dann folgende Antwort:
Zitat: hallo sie haben sich warscheinlich gewundert wahr um ich noch nicht bezahlt habe.Auf mich sind ein paar wichtige zahlungen zukommen.Ich kann ihnen das Geld leider erst anfang Juni überweisen,es tut mir leid.
Damit wird der Meister seinem bisherigen Ruf scheinbar gerecht, denn von seinen bisherigen 11 Bewertungen sind schon 3 negativ! Aber ich frage mich nun, ob man sich sowas gefallen lassen sollte. Denn erstens hätte der Typ sich vor Abgabe eines Gebotes überlegen können, ob er das nötige Geld zur Verfügung hat und zweitens handelt sich ja nicht um einen horrenden Preis, sondern um lächerliche 12,50€ plus Versand!
Was kann man dem antworten?
_________________ Gigabyte GA-Z97X-UD3H ● Intel Xeon E3-1231 v3 ● ASUS ROG STRIX-GTX1070-O8G-GAMING ● Crucial Ballistix Sport 16GB DDR3-1600 ● Samsung SSD 850 EVO (500GB) ● Samsung SSD 860 EVO (500GB) ● HGST Deskstar NAS 3TB ● Cooler Master VS-Series V650SM (650W) ● ASUS Xonar DX ● ASUS BW-16D1HT ● Asus PB248Q ● Sharkoon T28 | @ Brennmeister seit 03.09.2002
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