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 Betreff des Beitrags: Frage zu Auto und Hänger
BeitragVerfasst: Mittwoch 28. Mai 2008, 21:36 
Brennmeister ehrenhalber
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Moin!

Also, Festivalsaison fängt ja nächste Woche wieder an, deswegen die Hänger Frage.
Als Zugauto hab ich einen Golf 4 mit abnehmbarer Anhängerkupplung und der Hänger wäre so ein Standart 2-Achser mit Plane drüber, also Eisenrohrgestell und Plane, so einer den man an jeder Tanke leihen kann.
Er darf auf jeden Fall max. 2000kg wiegen (beladen). Muss die Zuglast vom Auto jetzt min. 2000kg betragen oder geht das danach wie schwer ich den Hänger belade?

Würde es z.B. gehen wenn der Hänger insgesamt 1300kg wiegt (beladen) und das Auto dürfte 1400kg ziehen?

Das blöde ist ich hab die Karre nicht hier und meine Muddi findet natürlich nicht wo das steht...deswegen kann ich nichts genaues zur Zuglast vom Auto sagen.

Gruss, Blowie



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BeitragVerfasst: Mittwoch 28. Mai 2008, 22:24 
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Wobei dann immer noch die Frage bleibt, ob das ein ungebremster Hänger ( max. 300 kg ) oder ein Hänger mit Auflaufbremse ist.

In dem Fall dürfte das zulässige Gesamtgewicht des Hängers die maximale Anhängelast Deines Autos nicht überschreiten.

Gruss
Fuxe



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BeitragVerfasst: Mittwoch 28. Mai 2008, 22:39 
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Hat das nich was mit der stützlast zu tum?

was für ne führerscheinklasse hast du?


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BeitragVerfasst: Mittwoch 28. Mai 2008, 23:01 
Brennmeisteranwärter

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Du es kommt auf die tatsächliche Last an, nicht auf die zulässige Last.
Wobei ein

Das Ziehen ist eigentlich das Hauptproblem, eher das Bremsen :D Aber alle Anhänger über 0,75t sind eh gebremst.

Die Stützlast darf nicht überschritten werden, diese auf dem Typenschild der Kupplung vermerkt.

Aber ein 2t Hänger ist ja schon eine Ansage und hat durch die zwei Achsen auch schon eine hohes Eigengewicht. Was wollt ihr denn alles verladen?

für den 2t Anhänger bräuchtest du auch die Klasse BE, sofern der GolfIV mehr als 1,5t wiegen daarf.

achja, das zulässige Gesamtgewicht des Hängers darf imho nicht über dem des ziehenden PKWs liegen...


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BeitragVerfasst: Donnerstag 29. Mai 2008, 03:43 
Brennmeister ehrenhalber
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Wenn man keinen BE Führerschein hat (gesetzt den Fall) ist es allerdings etwas verzwickter.
Mit dem Normalen B Führerschein darf man immer und an jedem Auto (gut, muss natürlich den Hänger ab können) einen Hänger bis max. zulässiges Gesamtgewicht von 750Kg fahren. Man darf also sogar ein Auto welches 3,5Tonnen wiegt fahren das zusätzlich noch nen 750Kg Hänger dran hat.
Wenn man einen Hänger hat der mehr als 750Kg zulässiges Gesamtgewicht hat muss man ein bisschen das rechnen anfangen.
Das Maximale Gesamtgewicht von Hänger MUSS dann auf jeden Fall unter dem Leergewicht vom Auto liegen, aber das Gespann darf dann insgesamt nicht mehr als 3,5 Tonnen wiegen.

Du darfst also bspw ein Gespann fahren bei dem das Auto 1700Kg Leergewicht hat und der Hänger 1500Kg zulässiges Gesamtgewicht hat.
Auto 2000Kg leer und Hänger 1900Kg voll dürftest du zum beispiel damit nicht fahren.
Den Hänger mit 2000Kg Maximalgewicht dürftest du also mit einem "normalen" B-Führerschein NICHT fahren.



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BeitragVerfasst: Donnerstag 29. Mai 2008, 06:38 
Brennmeister ehrenhalber
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Hänger Führerschein BE hab ich, daran solls nicht scheitern.

Zitat:
achja, das zulässige Gesamtgewicht des Hängers darf imho nicht über dem des ziehenden PKWs liegen...


Über dem zulässigen Gesamtgewicht des PWK oder über dem Leergewicht?

Schwere Sachen wollen wir nicht verladen, ist halt Zelte, Grill, Stühle, Tisch usw. fürs Festival. Sind nur sperrige Sachen für die das Auto dann etwas klein wird.

Dass die Stützlast nicht überschritten werden darf ist klar, dass soll beim 2-Achser aber nicht das Problem werden.

Danke schonmal für eure Hilfe!



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BeitragVerfasst: Donnerstag 29. Mai 2008, 06:42 
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Blowie hat geschrieben:

Über dem zulässigen Gesamtgewicht des PWK oder über dem Leergewicht?


So wie ich das mal beim Lkw- Schein gelernt habe, bezieht sich das aufs ZGG, nicht aufs Leergewicht.

Gruss
Fuxe



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BeitragVerfasst: Donnerstag 29. Mai 2008, 07:26 
Brennmeister ehrenhalber
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Ok, vielen Dank an euch!
Denn kanns ja losgehen mit dem Hänger :aok:



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BeitragVerfasst: Donnerstag 29. Mai 2008, 11:04 
Gefällt's hier richtig gut
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Und denke daran das Du nicht so schnell unterwegs bist.....


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BeitragVerfasst: Donnerstag 12. Juni 2008, 21:26 
Brennmeister
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Es gibt Leute wie ein ehemaliger Meister bei uns,die drehen das stütz rad runter um die Anhängerkupplung zu entlasten :swank:



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BeitragVerfasst: Freitag 13. Juni 2008, 08:21 
Brennmeister ehrenhalber
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Joar...30€ durfte ich latzen wegen nicht vorhandenem Abreißseil.
Hab sie quasi noch runtergefeilscht von 50€ und 2 Punkten :D

Von der einen Polizistin kamen dann sehr qualifizierte Kommentage alâ "Hier steht 2000kg Gesamtgewicht auf dem Hänger, im Fahrzeugschein nur 1200kg Zuglast, so viel dürfen sie nicht ziehen" oder "Wenn das Abreißseil weg ist funktioniert die Auflaufbremse nicht mehr". Gut dass ihre Kollegin Ahnung hatte... :afraid:
Aber: Ich hätte auch 3t im änger haben können...nachgeguckt hat keine.



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BeitragVerfasst: Freitag 13. Juni 2008, 19:18 
Brennmeisteranwärter
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benno69 hat geschrieben:
Es gibt Leute wie ein ehemaliger Meister bei uns,die drehen das stütz rad runter um die Anhängerkupplung zu entlasten :swank:


Gute Idee !!! ......und immer darauf achten, dass genügend Luft in den Vollgummi Reifen ist, mindestens 10 bar ! :lol:


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