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 Betreff des Beitrags: Wieviele Jobs ohne Versicherungsschutz zu verlieren
BeitragVerfasst: Dienstag 10. Juni 2008, 19:12 
War schon ein paarmal hier

Registriert: Dienstag 24. Januar 2006, 00:33
Beiträge: 37
Hallo Leute,

Ich hab da ein kleines anliegen.

Ich bin derzeit ueber meine Mutter mit krankenversichert. Ich habe mich jedoch jetzt fuer ein paar Teilzeit/Studentenjobs beworben und wuerde theoretisch auch mehrere ausfuehren. Einer dieser Jobs ist jedoch auf Honorarbasis, was heisst dass ich als Freier Mitarbeiter taetig bin. Ich habe nun gelesen, dass man als ein freier Mitarbeiter alle sozialversicherungskosten selber tragen muss.
Heisst das also, dass wenn ich diesen Job annehme ich nicht mehr bei meiner Mutter mitversichert bin ?

Angenommen ich nehme diese Stelle als freier Mitarbeiter an und nehme dazu noch einen Studentenjob mit maximal 20 Stunden pro Woche an, kann ich dann trotzdem noch bei Mutter mitversichert bleiben ?

Wuerde meine Mutter im Falle einer oben beschriebenen beruflichen Beschaeftigung immer noch Kindergeld erhalten ?

Um alles nochmal zusammenzufassen, ich will im Optimalfall eine 2er Kombination aus entweder 400 Euro Job, Freie Mitarbeit (Honorarbasis) oder Studentenjob (20 Std./Woche) ausfuehren ohne den Versicherungsschutz ueber meine Mutter zu verlieren und wenn moeglich noch Kindergeld erhalten.

Zur Info, ich bin 20 Jahre alt und wohne bei meiner Mutter.

Es waere grossartig wenn mir jemand hier helfen koennte.


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BeitragVerfasst: Freitag 13. Juni 2008, 21:51 
War schon ein paarmal hier

Registriert: Freitag 31. März 2006, 11:45
Beiträge: 66
Eine Tätigkeit auf Honorarbasis ist anders als bei Arbeitnehmern grundsätzlich nicht sozialversicherungspflichtig.

Ob die Familienversicherung entfällt, hängt nicht von der Anzahl Jobs, sondern vom erzielten Einkommen ab. Du musst der gesetzlichen Krankenkasse grundsätzlich alle Einkünfte melden, egal aus welcher Tätigkeit oder Quelle diese erzielt werden. Dazu zählen neben dem Einkommen aus einer selbständigen Tätigkeit auch Mieteinnahmen, Zinsgewinne oder sonstige Einkünfte.

Wenn also eigene Einkünfte vorhanden sind musst Du der Krankenkasse sämtliche Einnahmen bis auf den Cent genau vorlegen. Wenn diese monatlich regelmäßig höher sind als 350 EUR (bzw. höher als 400 EUR bei einem Minijob), so endet der Anspruch auf die kostenlose Familienversicherung.

Wenn eine Familienversicherung nicht mehr in Betracht kommt, so ist ist die studentische Krankenversicherung zumindest recht preiswert (ca. 60-70 EUR/monatlich). Jedoch darf die Tätigkeit als Arbeitnehmer und als freier Mitarbeiter nicht zur Hauptbeschäftigung ausarten (das wären mehr als 20 Stunden/Woche), da dann reguläre, u.U. viel höhere Beiträge fällig werden.

Kindergeld entfällt ab einem jährlichen Einkommen von 7680 EUR/Jahr. Die Arbeitnehmer-Werbungskostenpauschale von 920 EUR/Jahr (alternativ nachgewiesene höhere Werbungskosten), Sozialversicherungsbeiträge sowie Betriebsausgaben werden bei der Ermittlung des Einkommens abgezogen.


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 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: Samstag 14. Juni 2008, 08:51 
Brennmeister ehrenhalber

Registriert: Dienstag 4. Oktober 2005, 18:40
Beiträge: 1768
Guten Morgen,

Hawky hat die wesentlichen Punkte wiedergegeben, aber Achtung. Es kommt drauf an wo du als Honorarkraft arbeitestest, es gibt ausnahmen, im Bildungsbereich musst du als sogenannter Selbständiger, in die Sozialversicherungen abdrücken, so das es sich kaum lohnt, als Honorarkraft zu arbeiten.

Mach dich genau schlau. Es macht kein Sinn, als sogenannter Scheinselbstständiger zuarbeiten, denn du musst dich komplett Selbstversichern, falls dir irgendwas passiert, bist du im Arsch und der Arbeitgeber in diesem Fall der Auftraggeber fein raus.


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