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 Betreff des Beitrags: Spühlmaschiene zum dritten mal defekt
BeitragVerfasst: Donnerstag 3. Juli 2008, 19:36 
Gefällt's hier richtig gut

Registriert: Dienstag 7. Februar 2006, 21:39
Beiträge: 103
Hallo Leute, bräuchte mal Rat, von jemadem der sich damit auskennt. Wir haben uns im Februar eine gebrauchte Spühlmaschiene über einen örtlichen Händler gekauft, mit einem Jahr Gewährleistung. Nun ist das Gerät zum dritten mal defekt und meine Frage wäre nun, ob wir vom Kauf zurücktreten können und unser Geld (199 Euro) zurückfordern dürfen.


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BeitragVerfasst: Donnerstag 3. Juli 2008, 19:52 
Brennmeister ehrenhalber
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Beiträge: 1103
Wohnort: root
Gewährleistung schließt nur Mängel ein die beim Kauf bereits vorlagen.

Zweimal darf der Händler nachbessern, danach kann der Käufer Minderung oder Rückgabe verlangen.


Gruß



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25.01.2002

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BeitragVerfasst: Freitag 4. Juli 2008, 16:45 
Administrator
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Beiträge: 20563
Wohnort: in de Palz
Stimmt....:aok:

Gruss
Fuxe



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