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hummel86
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Betreff des Beitrags: Spühlmaschiene zum dritten mal defekt Verfasst: Donnerstag 3. Juli 2008, 19:36 |
Gefällt's hier richtig gut |
Registriert: Dienstag 7. Februar 2006, 21:39 Beiträge: 103
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Hallo Leute, bräuchte mal Rat, von jemadem der sich damit auskennt. Wir haben uns im Februar eine gebrauchte Spühlmaschiene über einen örtlichen Händler gekauft, mit einem Jahr Gewährleistung. Nun ist das Gerät zum dritten mal defekt und meine Frage wäre nun, ob wir vom Kauf zurücktreten können und unser Geld (199 Euro) zurückfordern dürfen.
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Sebarto
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Betreff des Beitrags: Verfasst: Donnerstag 3. Juli 2008, 19:52 |
Brennmeister ehrenhalber |
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Registriert: Samstag 17. September 2005, 19:49 Beiträge: 1103 Wohnort: root
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Gewährleistung schließt nur Mängel ein die beim Kauf bereits vorlagen.
Zweimal darf der Händler nachbessern, danach kann der Käufer Minderung oder Rückgabe verlangen.
Gruß
_________________ Bei Brennmeister seit:
25.01.2002
Blog meines Hundes
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Fuxe
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Betreff des Beitrags: Verfasst: Freitag 4. Juli 2008, 16:45 |
Administrator |
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Registriert: Samstag 17. September 2005, 18:23 Beiträge: 20563 Wohnort: in de Palz
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Stimmt....
Gruss
Fuxe
_________________ Schreib Dein Leben auf ein Stück Papier und warte bis die Zeit vergeht...
Denon und Denon- das teuflische Duo
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