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 Betreff des Beitrags: Rechtliches Problem
BeitragVerfasst: Dienstag 8. Juli 2008, 07:10 
Brennmeisteranwärter
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Meine Arbeitskollegin hat über Internet einen Rechner gekauft. Diesen hat sie per Nachname bezahlt, und hat ihn allerdings schon in die Slowakei zu ihrer Familie mitgenommen. Jetzt hat die Firma, bei welcher sie bestellt hat, festgestellt, das sie einen leistungsstärkeren Rechner ihr geschickt haben und wollen die Maschine zurück. In den AGB`s steht, das nach Bezahlung die Ware dem Käufer gehört. Jetzt zur Frage: Muss meine Kollegin die Ware zurücksenden oder nicht?



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Ich lös den Fall auf keinen Fall
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BeitragVerfasst: Dienstag 8. Juli 2008, 07:19 
Co-Admin
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Wohnort: 127.0.0.1
sieht mir nach BGB § 241a - Unbestellte Leistungen aus -> http://bundesrecht.juris.de/bgb/__241a.html



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PC Adé ... Hab nur noch mein Notebook, meine PS4 und meine DSLR-Ausrüstung :devil: :prost:
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BeitragVerfasst: Dienstag 8. Juli 2008, 17:49 
Gefällt's hier richtig gut

Registriert: Sonntag 18. September 2005, 00:07
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Wie will der Verkäufer beweisen, dass er einen leistungsstärkeren Rechner geschickt hat ? Da er es ja offenbar aus Versehen getan hat, wird er wohl keine Fotos o.Ä. vor dem Absenden davon gemacht haben.



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Legend of the green dragon (RPG-Browsergame)
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BeitragVerfasst: Dienstag 8. Juli 2008, 18:16 
Brennmeister
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Registriert: Sonntag 18. September 2005, 16:40
Beiträge: 4800
Deren Pakete werden ja bestimmt mit einem Strichcode versehen und dann haben die wohl die vor Versand gescannte Ware mit der auf der Rechnung aufgeführten verglichen und den Fehler bemerkt haben.



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BeitragVerfasst: Samstag 12. Juli 2008, 10:45 
Brennmeister

Registriert: Sonntag 18. September 2005, 00:05
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Wohnort: Leipzig
Da wird wohl Absatz 1 gelten. Auf der Rechnung steht auch der Name? Wirklichen Anspruch seitens des Unternehmens sehe ich da nicht. Es müsste sehr offensichtlich für den Kunden sein, um zu erkennen, dass es nicht seine Bestellung ist.



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