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BeitragVerfasst: Samstag 26. Juli 2008, 18:43 
Brennmeister ehrenhalber
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In Würzburg ist ein Kreisel mit 3 Spuren, und es gibt auch noch welche mit vielen weiteren...

Klar gibts auch ne Strafe für zu langsames fahren, wird nur nicht oft kassiert.
Für Traktoren und Mofas zählt das nicht, die können ja nicht anders. Deswegen hängen ja unter vielen Überholverbotsschildern "Blabla dürfen überholt werden".

Ach ja, ich hab mal ne Omi überholt (60 auf der Landstraße) die so erschrocken ist das sie fast in den graben gedonnert wär...
Wenn sie wirklich im Graben gelandet wär dann würde bei meinem Glück bestimmt ich auf den Sack kriegen :afraid:



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 Betreff des Beitrags: Re: Frage zu Fahrtüchtigkeit
BeitragVerfasst: Samstag 26. Juli 2008, 18:48 
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Samurai hat geschrieben:
Jedes Auto muß alle 2 Jahre zum TÜV, sowas würde ich auch für die Fahrer einführen, zumindest alle 10 Jahre mal nen Theorienachtest.


Theorietest?

Wie willst Du daran festmachen, ob ein Autofahrer in puncto Reaktion, Sehstärke, oder sonstigem körperlichem Zustand noch in der Lage ist, ein Kraftfahrzeug zu beherrschen?
Der einzigem, der davon was hat, ist der TÜV oder die Fahrschule....:mpff:

Eine ärztliche/ augenärztliche Untersuchung- ok, dann aber nicht alle 10 Jahre, sondern ab einem Alter von +- 50 alle 5 Jahre.

Silberruecken hat geschrieben:
Allerdings ist mir so ein älterer Herr, so eine ältere Dame immer noch lieber als ein "Youngster", der sich ebenfalls maßlos überschätzt und immer wieder andere in Gefahr bringt. ("...bin da gessern nacht mit ßweihunnert durchs Dorf gebrettert..."


Und von den Helden, die samstagnachts nach der Disko völlig zugedröhnt, beweiseb wollen, was Papi´s fetter Benz hergibt, wollen wir erst gar nicht reden....:afraid:



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BeitragVerfasst: Samstag 26. Juli 2008, 18:49 
Brennmeister ehrenhalber
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BenGurion hat geschrieben:
NATÜRLICH gibt's das ^^ ... Verkehrsbehinderung (Behinderung des fliessenden Verkehrs) :rtfm:


So, das Gesetz sagt:

Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
       Werbung:
        

I. Allgemeine Verkehrsregeln

§3 Geschwindigkeit

 (1) Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, daß er sein Fahrzeug ständig beherrscht. Er hat seine Geschwindigkeit insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie seinen persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. Beträgt die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m, so darf er nicht schneller als 50 km/h fahren, wenn nicht eine geringere Geschwindigkeit geboten ist. Er darf nur so schnell fahren, daß er innerhalb der übersehbaren Strecke halten kann. Auf Fahrbahnen, die so schmal sind, daß dort entgegenkommende Fahrzeuge gefährdet werden könnten, muß er jedoch so langsam fahren, daß er mindestens innerhalb der Hälfte der übersehbaren Strecke halten kann.

 (2) Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, daß sie den Verkehrsfluß behindern.


Wenn die Bekannte also einwendet, dass sie eben so schnell gefahren sei, dass sie - ihren Fähigkeiten entsprechend - ihr Fahrzeug in jeder Situation beherrscht habe, dann soll sie es auf einen Prozess ankommen lassen.

Prognose: Sie wird gewinnen!


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BeitragVerfasst: Samstag 26. Juli 2008, 18:52 
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Silberruecken hat geschrieben:
WinnieW hat geschrieben:
Es gibt zweispurige Verkehrskreisel? :stare:
Habe ich da was verpasst? Ich habe bis jetzt noch keine gesehen, ich kenne nur einspurige Kreisel.
Wo gibt es die denn?


Fahr mal nach Lübeck! Viel Spaß! :devil:


Gibt´s in Karlsruhe auch. Da tobt des öfteren das Chaos....:devil:

Gruss
Fuxe



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BeitragVerfasst: Samstag 26. Juli 2008, 18:53 
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Silberruecken hat geschrieben:
Das kann ich auch kaum glauben (60-70 auf einer Landstraße/Bundesstraße), man muss doch immer so fahren, dass man sein Fahrzeug beherrscht?

Es gibt ja auch Landstraßen bei denen kannst du stellenweise gerade mal 60 bis 70 fahren weil diese recht schmal sind und da Kurve auf Kurve folgt.

Silberruecken hat geschrieben:
Da müssten ja die Renntrecker (und die lahmen Mähdrescher/Treckergespanne, die niemals rechts ausweichen!) ständig Bußgelder sammeln und nach vier Jahren den Führerschein mit dem gesamten Hof aufgeben!

Diese Fahrzeuge können halt bauartbedingt nicht schneller fahren, selbst wenn der Fahrer wollte.


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 Betreff des Beitrags: Re: Frage zu Fahrtüchtigkeit
BeitragVerfasst: Samstag 26. Juli 2008, 18:55 
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Silberruecken hat geschrieben:
Fahr mal nach Lübeck! Viel Spaß! :devil:

Ist natürlich eine Erklärung. Da war ich noch nicht, bis jetzt.


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BeitragVerfasst: Samstag 26. Juli 2008, 18:55 
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WinnieW hat geschrieben:
Silberruecken hat geschrieben:
Das kann ich auch kaum glauben (60-70 auf einer Landstraße/Bundesstraße), man muss doch immer so fahren, dass man sein Fahrzeug beherrscht?

Es gibt ja auch Landstraßen bei denen kannst du stellenweise gerade mal 60 bis 70 fahren weil diese recht schmal sind und da Kurve auf Kurve folgt.



Oder sind in einem solch traurigen Zustand, dass Dir bei mehr als 70 km/h das Auto auseinanderfällt....:afraid:

Gruss
Fuxe



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BeitragVerfasst: Samstag 26. Juli 2008, 19:00 
Brennmeister ehrenhalber
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Silberruecken hat geschrieben:
Wenn die Bekannte also einwendet, dass sie eben so schnell gefahren sei, dass sie - ihren Fähigkeiten entsprechend - ihr Fahrzeug in jeder Situation beherrscht habe, dann soll sie es auf einen Prozess ankommen lassen.

Prognose: Sie wird gewinnen!

Dafür würde ich ihr aber dann den Lappen abnehmen, denn dann ist sie nicht mehr fähig ein Auto richtig zu führen ohne eine Verkehrsbehinderung darzustellen...

Fuxe hat geschrieben:
Oder sind in einem solch traurigen Zustand, dass Dir bei mehr als 70 km/h das Auto auseinanderfällt....:afraid:

Die meißten Rentner fahren keinen Opel ;) :lol:



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BeitragVerfasst: Samstag 26. Juli 2008, 19:02 
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Slusher hat geschrieben:


Die meißten Rentner fahren keinen Opel ;) :lol:


Klar, der streicht schon bei 40 die Segel....:lolxl:



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BeitragVerfasst: Samstag 26. Juli 2008, 19:04 
Brennmeister ehrenhalber
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Ja, eben :lol:



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 Betreff des Beitrags: Re: Frage zu Fahrtüchtigkeit
BeitragVerfasst: Samstag 26. Juli 2008, 19:05 
Brennmeister ehrenhalber
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Fuxe hat geschrieben:
Und von den Helden, die samstagnachts nach der Disko völlig zugedröhnt, beweiseb wollen, was Papi´s fetter Benz hergibt, wollen wir erst gar nicht reden....:afraid:


Man sollte auch von denen schweigen, die sich als erstes Auto einen "voll phat krasse" BMW, knapp übern Schrottwert, kaufen, aber mit viel, viel PS. Die dann - völlig zugedröhnt (welche Droge auch immer) - auf einem, normalerweise völlig risikolosen, Streckenabschnitt tödlich verunglücken.

Welche Trauer in den Zeitungen (die ganze Clique bedauert zu tiefst das Ableben), welche hübsch geschmückten Kreuze am Straßenrand!

Wie reagieren die Behörden darauf? Genau! Es gibt plötzlich Geschwindigkeitsbeschränkungen, die kein nüchterner Autofahrer einsehen kann!

Selbst miterfahren habe ich vor Kurzem, dass die Familie und die Clique sich dagegen stark gemacht haben, den so unglücklich Verstorbenen öffentlich zu verunglimpfen, bloß "weil er dabei Unschuldige" mit in den Tod gerissen habe (rammte frontal einen voll besetzten PKW).

Ich glaube, ich schweife ab :afraid:

Ältere sollten regelmäßig ärztlich und augenärztlich untersucht werden.

Jüngere sollten regelmäßig psychologisch und psychiatrisch untersucht werden.

Der Führerschein "auf Lebenszeit" gehört revidiert!


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 Betreff des Beitrags: Re: Frage zu Fahrtüchtigkeit
BeitragVerfasst: Samstag 26. Juli 2008, 19:09 
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Silberruecken hat geschrieben:

Der Führerschein "auf Lebenszeit" gehört revidiert!


Ist er bei mir de facto schon.

Ich muss in 6 Jahren das erste Mal zum Doc ( wg. Klasse 2 ).

Gruss
Fuxe



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BeitragVerfasst: Samstag 26. Juli 2008, 19:10 
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Slusher hat geschrieben:
Dafür würde ich ihr aber dann den Lappen abnehmen, denn dann ist sie nicht mehr fähig ein Auto richtig zu führen ohne eine Verkehrsbehinderung darzustellen...


Du würdest ernsthaft jemandem, der sich gesetzeskonform verhält, den Lappen abnehmen? :stare:

Wie gut, dass du nicht in dieser Position bist! (Andreas Buske II.? :afraid: )


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BeitragVerfasst: Samstag 26. Juli 2008, 19:14 
Brennmeister ehrenhalber
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Wenn jemand aus körperlichen gründen keine 100 mehr fahren kann ja. Bei 200 siehts klar anders aus, aber 100 ist eine "normale" Geschwindigkeit die nunmal auf Landstraßen gefahren wird.
Somit könnte der/diejenige nicht mehr sicher am Straßenverkehr Teilnehmen.



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BeitragVerfasst: Samstag 26. Juli 2008, 19:15 
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§3 Geschwindigkeit

 (1) Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, daß er sein Fahrzeug ständig beherrscht. Er hat seine Geschwindigkeit insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie seinen persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. Beträgt die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m, so darf er nicht schneller als 50 km/h fahren, wenn nicht eine geringere Geschwindigkeit geboten ist. Er darf nur so schnell fahren, daß er innerhalb der übersehbaren Strecke halten kann. Auf Fahrbahnen, die so schmal sind, daß dort entgegenkommende Fahrzeuge gefährdet werden könnten, muß er jedoch so langsam fahren, daß er mindestens innerhalb der Hälfte der übersehbaren Strecke halten kann.

 (2) Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, daß sie den Verkehrsfluß behindern.


Wenn die Bekannte also einwendet, dass sie eben so schnell gefahren sei, dass sie - ihren Fähigkeiten entsprechend - ihr Fahrzeug in jeder Situation beherrscht habe, dann soll sie es auf einen Prozess ankommen lassen.

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Sie HATTE einen Anwalt genommen und VERLOREN :!:

So wie viele andere auch schon in diesen Situationen :!: :!: :!:



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