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 Betreff des Beitrags: Re: Was tun ohne Rechtsschutz?
BeitragVerfasst: Mittwoch 14. Januar 2009, 13:44 
Brennmeisteranwärter
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Registriert: Montag 19. September 2005, 02:44
Beiträge: 998
nach max. 4 jahren brauch er nix mehr zahlen

Die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse können bis zu vier Jahre nach rechtskräftigem Abschluss des Rechtsstreits oder sonstiger Beendigung nochmals überprüft werden. Abhängig vom Ergebnis der Überprüfung kann das Gericht die Bewilligung der Prozesskostenhilfe widerrufen oder eine Ratenzahlung anordnen oder abändern (§ 120 Abs. 4 ZPO).

i.d.r wird das so gehandhabt, das das zuständige gericht einmal im jahr um offenlegung der aktuellen ei nkommensverhältnisse bittet. danach wird die höhe der rückzahlungsraten bestimmt- 0 bis x euro

ehe hier weiter herumspekuliert wird-
prozesskostenhilfe



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 Betreff des Beitrags: Re: Was tun ohne Rechtsschutz?
BeitragVerfasst: Mittwoch 14. Januar 2009, 15:50 
Co-Admin
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Registriert: Montag 19. September 2005, 19:19
Beiträge: 13429
Wohnort: 127.0.0.1
luc hat geschrieben:
nach max. 4 jahren brauch er nix mehr zahlen


JAWOHL - Das stimmt :up: ... Kann ich absolut bestätigen :!:

cibo hat geschrieben:
Es sei denn natürlich er verliert den Zivilprozess. Dann wird i.d.R. immer wieder geprüft, ob er "leistungsfähig" ist und müsste dann - wenn nach dem Studium einen "normal" bezahlten Job hat, die PKH zurückzahlen.

gruß, cibo


Das mit der erneuten Prüfung nach dem Prozess stimmt schon, aber siehe auch oben :rtfm: ;)



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PC Adé ... Hab nur noch mein Notebook, meine PS4 und meine DSLR-Ausrüstung :devil: :prost:
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 Betreff des Beitrags: Re: Was tun ohne Rechtsschutz?
BeitragVerfasst: Mittwoch 14. Januar 2009, 21:15 
Brennmeister
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Beiträge: 3246
Wohnort: Bikini Bottom
equalizer hat geschrieben:
Unabhängige Zeugen hab ich leider keine, meine Freundin war die einzige Zeugin. Von den Leuten, die drumherum noch standen kannte ich niemanden. Weiß nicht warum er mich anzeigen sollte, ich hab ihm schließlich nichts getan, aber warten wir es ab, was er sich einfallen lässt.


Ich war mal in einer ähnlichen Situation wie Du, und habe jemanden anzeigen müssen.
Der Kerl hat, als er das erfahren hat, mich auch angezeigt, und genau das selbe erzählt wie ich, nur das ich auf einmal der Böse war und hat Zeugen genannt, die an der Sache überhaupt nicht beteiligt waren.
Hab mir auch einen Anwalt genommen, und der hat die bei der Verhandlung so geschickt befragt, dass jeder etwas anderes erzählt hat, und somit klar war, dass ich nicht der Schuldige war.
Auf solche Fragen wäre ich warscheinlich nie gekommen. Und die Kosten habe ich auch fast komplett erstattet bekommen.
Beim Täter war natürlich nichts zu holen.
Würd Dir also auch zu einem Anwalt raten.
Viel Glück :aok:



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