Hi, da bin ich mal wieder
Habs heute in der Rheinischen Post gelesen. Irgendwer sollte mal ein Upgrade beim Wissensstand der Richter durchführen...
Zitat:
Urteil: Heise haftet auch ohne Kenntnis für Forenbeiträge
Der Heise Zeitschriften Verlag wird als so genannter Mitstörer vom Hamburger Landgericht faktisch gezwungen, sämtliche Beiträge in den Leserforen im Vorhinein auf einen bestimmten Rechtsverstoß hin zu überprüfen.
Weitere Infos:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/66982Allerdings:
Quelle siehe oben hat geschrieben:
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Nach Ansicht von Heidrich steht diese Rechtsprechung im klaren Widerspruch zu dem erklärten Willen des Gesetzgebers und einer EU-Richtlinie, wonach Diensteanbieter gerade nicht dazu verpflichtet seien, die von ihnen nur übermittelten oder gespeicherten Informationen zu überwachen. Auch der BGH gehe in einem Urteil zu dieser Problematik davon aus, dass ein Anbieter nur dann als Störer hafte, wenn zumutbare Kontrollmöglichkeit über die verbreiteten Inhalte bestünden.
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Schaun mer mal...
MfG
DJ Iltiz