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Seite 1 von 1 [ 7 Beiträge ] |
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Hawky
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Betreff des Beitrags: Beim Auszug freiwillig renovieren? Verfasst: Sonntag 19. April 2009, 12:47 |
War schon ein paarmal hier |
Registriert: Freitag 31. März 2006, 11:45 Beiträge: 66
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Bei mir steht bald ein Umzug an (wohne seit fast 10 Jahren in der Wohnung zur Miete). In meinem alten Mietvertrag ist formularmäßig vereinbart, dass je nach Raum regelmäßig nach 3,5 und 7 Jahren zu renovieren ist. Die Klausel ist für sich genommen gültig.
Nun hatte die Vermieterin aber noch einen extra Passus in den Mietvertrag reingeschrieben, dass bei Auszug vollständig zu renovieren ist. Diese ist nach neuerer Rechtsprechung nicht nur ungültig, sondern führt auch dazu, dass die andere Klausel mit den 3,5 und 7 Jahren ungültig ist. Ergo: Der Mieter muss rechtlich gesehen gar nicht renovieren.
Würdet ihr trotzdem renovieren? Weil nicht renovieren ist in meinen Augen reine Drückebergerei, andererseits kostet eine Renovierung natürlich Zeit und Geld.
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Alfred E. Neumann
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Betreff des Beitrags: Re: Beim Auszug freiwillig renovieren? Verfasst: Sonntag 19. April 2009, 13:35 |
Administrator |
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Registriert: Donnerstag 22. September 2005, 20:01 Beiträge: 6113 Wohnort: /etc/
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ganz Pauschal wenn du mit dem Mieter die 10 Jahre gut hingekommen bist , würde ich schon Renovieren !! aber ich währe mir da nicht so sicher das du es nicht machen musst auch wenn die Klausel der "Mieter hat komplett zu renovieren beim Auszug" deiner Aussage nach nicht mehr gültig ist , dann sollte doch Vermieter & Mieter Schutztechnisch die Klausel mit den 5 o. 7 Jahren die da aufgehoben wurde wieder in Kraft treten . aber hätte man da nicht den Vertrag auch ändern müssen , wenn die Klausel "Mieter hat bei Auszug Wohnung zu Renovieren" nicht mehr gültig sein darf ? ich würde es schon allerhand finden wenn Vermieter so auf der Renovierung die ja vereinbart wurde sitzen bleiben würden . an deiner Stelle würde ich mich mal genau erkundigen falls du nicht gewillt bist die Renovierung zu machen . cu
_________________ "Die Falschheit herrschet, die Hinterlist bei dem feigen Menschengeschlechte."
MBQ I : ASRock Z77 Pro 4 - i7 3770K@4.2GHz - 16GB XMS3@1800- R9 290 Winforce 3xOC - 2*WD1002FAEX@RAID0 + WD2002FAEX - 2*SDSSDHP128GB@RAID0 - Creative Audigy 2ZS - CPU@BQ SP-450 + GPU@BQ PP-CM-730 - PLX2783HSU@74Hz - Arvo + Bloody V7M - Win8.1 Pro WMC 64Bit
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Alfred E. Neumann
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Betreff des Beitrags: Re: Beim Auszug freiwillig renovieren? Verfasst: Sonntag 19. April 2009, 16:38 |
Administrator |
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Registriert: Donnerstag 22. September 2005, 20:01 Beiträge: 6113 Wohnort: /etc/
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und wenn die Klausel nicht mehr wirksam ist wird man sich wohl an die legitime Klausel alle 3,5,7,10 Jahre zu renovieren halten müssen , das Urteil hebt ja nur diese Pauschal Renovierung beim Auszug auf , wenn man z.B. in eine frisch Renovierte Wohnung geht (Gestrichen , Fussboden , Teppich) sollte man die auch gefälligst so Verlassen , ist meine Ansicht sowas würde ich mir auch nit Nachsagen lassen !!
ich bin mir sicher das ein Vermieter Recht hat , wenn jemand die Wohnung ungestrichen , ungereinigt verlässt das er Recht hat sich die Kosten dieser Arbeiten von der Kaution einzubehalten , muss nur jeder selber wissen ob er Maler und Putzfrau von seiner Kaution dann bezahlen will oder ob er die Kosten für ein bissl Farbe und Putzmittel selbst trägt und die Arbeiten selbst macht .
cu
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Alfred E. Neumann
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Betreff des Beitrags: Re: Beim Auszug freiwillig renovieren? Verfasst: Sonntag 19. April 2009, 17:23 |
Administrator |
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Registriert: Donnerstag 22. September 2005, 20:01 Beiträge: 6113 Wohnort: /etc/
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jo da ist aber der Sachverhalt ja klar Wohnung beim Einzug selbst renoviert Wohnung brauch beim Auszug nicht selbst renoviert zu werden , sollte ja schriftlich irgendwo festgelegt sein "Normal" , ich kenne es auch nicht anders das der Zustand der Wohnung auch mit auf dem Mietvertrag steht , ich würde da sogar drauf bestehen das das Schriftlich festgelegt ist wenn es in keinster Art und Weise auf dem Vertrag zu erkennen ist , Fotos gehören , aus reiner Sicherheit , bei mir mittlerweile dazu ^^ im Prinzip ist es doch einfach der Zustand beim Einzug sollte auch der Zustand beim Auszug sein zumindestens nicht viel schlechter wie z.B. Zerlegen der Türen mit Machete , Lampen , Teppiche , Küchengeräte mitnehmen das hatten wir mit einem Mieter , Renovierungs kosten bzw. Schaden betrugen sich zu der Zeit 10.000DM das hatte die Kaution noch nicht mal zur hälfte gedeckt sowas ist dann die andere Seite der Medaille . wie gesagt wenn das Verhältnis über so eine lange Zeit doch gut war , wär es für mich keine Frage ein bissl zu Streichen , evtl. Teppich reinigen usw. beim Auszug zu machen in der Regel ist das für einen Vermieter dann auch in Ordnung . cu
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Hawky
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Betreff des Beitrags: Re: Beim Auszug freiwillig renovieren? Verfasst: Sonntag 19. April 2009, 18:34 |
War schon ein paarmal hier |
Registriert: Freitag 31. März 2006, 11:45 Beiträge: 66
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Danke für die Antworten Es ist tatsächlich so, dass eine ungültige Renovierungsklausel eine andere gültige Klausel unwirksam macht. Auszug aus der Mitgliederzeitschrift 06/2008 des Grundeigentümerverbandes Haus&Grund, in dem ich stellvertretend für eine betreute Person Mitglied bin: "Starre Klauseln. die den konkreten Zustand der Mietsache nicht berücksichtigen, sind unwirksam. Das gleiche gilt für den oft geschriebenen Zusatz "Die Wohnung ist renoviert zurückzugeben". Die Konsequenz in diesen Fällen ist: Selbst wenn der Mieter z.B. 10 Jahre oder länger in der Wohnung/Haus gewohnt hat, muss er lediglich die Beschädigungen entfernen. Die Nachteile, die durch das normale Abwohnen entstanden sind, hat der Vermieter zu tragen. Deshalb solte man stets aktuelle Mietverträge gebrauchen und von jeglichen Zusätzen hinsichlich der Renovierung absehen". Aber ich werde mich wohl nicht drücken. Meine Vermieterin war ohnehin schon etwas genervt, weil ich noch einen Emailleschaden mit Rostansatz an der Duschwanne melden musste. Ich bin mir keiner Schuld bewusst, habe das aber vorsorglich meiner Haftpflicht gemeldet - falls die bei einer wahrscheinlich 30 Jahre alten Wanne überhaupt noch etwas zahlt. Grüße
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