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 Betreff des Beitrags: Frage zu Rückgaberecht
BeitragVerfasst: Mittwoch 4. November 2009, 15:41 
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Guten Tag,

meine Schwester, bzw. ihr Freund hat im Internet bei nem Laden ein Sportfahrwerk bestellt, soweit so gut, das wurde jetzt auch geliefert nun fehlt aber ein Teil. Daraufhin hat er sofort dort angerufen -> *WARTESCHLEIFE* -> Bestellhotline -> Wir verbinden sie in die zuständige Abteilung -> *WARTESCHLEIFE* -> Zurück in der Bestellhotline -> Probieren Sie es später wieder, danke.


Und so geht das nun seit Montag, ich hab heute alleine schon 10x angerufen, er hat ne E-Mail hingeschickt, wir haben Rückrufaufträge angegeben, aber bekommen keine Antwort.

Scheints will das Unternehmen von bezahlter Ware die Service benötigt nichts wissen, also entschlossen wir uns dazu uns zu informieren wie man etwas zurückschicken muss.


Dort steht rufen sie xxxx/xxxx an, dann koordinieren wir eine Abholung und ein DHL Mitarbeiter kommt vorbei und nimmt das Zeugs gleich mit oder wirft nen Rücksendeauftrag innen Briefkasten. Also war ich erstmal happy und hab erwartungsvoll die Nummer angerufen und kam - richtig - bei der Bestellhotline raus.....


Jetzt is die Frage:

Kann ich nun einfach die Ware einfach an den Händler zurückschicken (Natürlich versichert und Porto bezahlt von mir) oder muss ich noch irgendwie Kontakt aufnehmen - wie auch immer ich das machen soll!?

Und wie mach ich das da die Ware per Vorkasse verschickt wurde wegen der Gutschrift / Rücküberweisung, denn da bin ich ja auf die Firma angwiesen und wenn da alles so läuft wie der telefonische Kundenservice, dann gute Nacht...

EDIT: Ich bin noch mitten in der 14-tägigen Widerrufsfrist...

Was würdet Ihr machen?

Danke
Jan



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„Der Mensch erfand die Atombombe, doch keine Maus der Welt würde eine Mausefalle konstruieren.“

Albert Einstein
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 Betreff des Beitrags: Re: Frage zu Rückgaberecht
BeitragVerfasst: Mittwoch 4. November 2009, 15:46 
Brennmeister
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Du kannst die Ware imho auch so zurückschicken, Du mußt allerdings auch deutlich machen, daß Du damit vom Rücktrittsrecht nach Paragraph soundso Gebrauch machst,also eine entsprechende (unterschriebene) Erklärung beilegen. Da der Händler Vorkehrungen für eine Rücksendung selber gemacht hat (Abholung durch Paketdienst) wirst Du dann aber wohl auf den Versandkosten sitzen bleiben, wenn Du das nicht in Anspruch nimmst.



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 Betreff des Beitrags: Re: Frage zu Rückgaberecht
BeitragVerfasst: Mittwoch 4. November 2009, 15:50 
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Hm, so teuer werden die ja nicht sein und besser wie auf einem Fahrwerk, welches ich nicht einbauen kann, weil ein Teil fehlt und ich keinen vom Kundendienst erreiche :burn: :burn:



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Albert Einstein
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 Betreff des Beitrags: Re: Frage zu Rückgaberecht
BeitragVerfasst: Mittwoch 4. November 2009, 15:55 
Brennmeister ehrenhalber
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Beiträge: 1961
Wenn ein Teil fehlt (wichtig, teuer?), könnte das auch bei der Rücksendung
zu Problemen kommen, sollte der Händler behaupten, dass Teil wäre in der
Lieferung enthalten gewesen. Gibt es Zeugen?

Eine Rücksendung, ohne vorherige Klärung, halte ich daher für nicht unbedingt
empfehlenswert.


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 Betreff des Beitrags: Re: Frage zu Rückgaberecht
BeitragVerfasst: Mittwoch 4. November 2009, 16:13 
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Registriert: Samstag 17. September 2005, 18:23
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Hallo Lilien,

ohne dieses Teil ist das Fahrwerk nicht montierbar, das Teil selber dürfte im Bereich von weniger als 5 EUR liegen. Ja, meine Schwester stand daneben beim auspacken. Ich hab jetzt jemand von der Bestellannahme zugelabert, die gibt jetzt den Rücksendeauftrag an den Kundendienst weiter.

Ich bin mal gespannt, ich halt Euch auf dem laufenden :)


Gruß & Danke
Jan



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Albert Einstein
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