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 Betreff des Beitrags: Rückgabe einer Lastschrift
BeitragVerfasst: Freitag 8. Januar 2010, 16:35 
Brennmeister ehrenhalber
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Mal eine Frage an die, die evtl. mehr wissen:

Habe heute von der Bank Geld zurückbuchen lassen, welches mir zuviel abgebucht wurde (Rückgabe einer Lastschrift im Einzugsermächtigungsverfahren). Ist es eigentlich möglich, daß der "Einzugsermächtigte" das Geld nochmals abbuchen kann ? Oder ist er jetzt anhand seiner Kontonummer/BLZ sozusagen "gesperrt", kann also nicht mehr einfach was vom Konto abbuchen :?:



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 Betreff des Beitrags: Re: Rückgabe einer Lastschrift
BeitragVerfasst: Freitag 8. Januar 2010, 16:43 
Administrator
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Normalerweise ist die Lastschriftretoure eine einmalige Angelegenheit.
Wenn Du ganz sicher gehen willst, solltest Du ( falls so von Dir gewollt ), diesem Lastschriftteilnehmer die Einzugsermächtigung bei Deiner Bank dauerhaft entziehen.


Gruss
Fuxe



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 Betreff des Beitrags: Re: Rückgabe einer Lastschrift
BeitragVerfasst: Freitag 8. Januar 2010, 16:48 
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ogltw o'brien hat geschrieben:
Mal eine Frage an die, die evtl. mehr wissen:

Habe heute von der Bank Geld zurückbuchen lassen, welches mir zuviel abgebucht wurde (Rückgabe einer Lastschrift im Einzugsermächtigungsverfahren). Ist es eigentlich möglich, daß der "Einzugsermächtigte" das Geld nochmals abbuchen kann ? Oder ist er jetzt anhand seiner Kontonummer/BLZ sozusagen "gesperrt", kann also nicht mehr einfach was vom Konto abbuchen :?:

Das kniffelige an Abbuchungserlaubnissen (auch an der Supermarktkasse) ist, dass man (fast) eine Generalvollmacht ausstellt :afraid: ...

Es steht zwar immer dabei, dass das nur für den "umseitigen Betrag" ist, aber viele Banken prüfen nur einmalig, ob der Abbuchende eine Unterschrift vorlegen kann :!:

Bei falscher/fehlerhafter Abbuchung kannst Du zwar normalerweise Dein Geld zurückbekommen, aber nur solange das andere Konto noch besteht :rtfm: ... Sollte dies schon nicht mehr existieren, haste nen dicken Rattenschwanz betr. Beweisführung :mpff:

Wenn Du sichergehen willst, dass derjenige nicht mehr abbucht: Lass Dir das Abbuchungsverbot (bzw. die Kündigung der Einzugsermächtigung) von Deiner Bank SCHRIFTLICH geben - auch wenn der Angestellte der Bank dann rummault :rtfm: :!:



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