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 Betreff des Beitrags: OLG München bestätigt Urheberrechtspauschale für PCs
BeitragVerfasst: Samstag 17. Dezember 2005, 11:38 
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OLG München bestätigt Urheberrechtspauschale für PCs
heise.de hat geschrieben:
Die Verwertungsgesellschaft VG Wort hat nach eigenen Angaben einen erneuten Erfolg vor Gericht erstritten: Das Oberlandesgericht München bestätigte in einem Urteil, dass für PCs eine Urheberrechtspauschale von 12 Euro zu zahlen ist, da die PCs für privates Kopieren und Speichern urheberrechtlich geschützter Inhalte genutzt werden können. "Mit der Entscheidung wird das Recht der Bürger auf privates Kopieren erneut nachhaltig gestärkt", betonte die VG Wort. Mit der Urheberrechtspauschale seien dann "alle gesetzlich zulässigen Vervielfältigungen mit Hilfe des PC abgedeckt: "Diese Regelung ist zwar enttäuschend für die Urheber, aber durchaus im Sinne der Verbraucher: Die Pläne der Industrie, eine individuelle Abrechnung jedes einzelnen urheberrechtlich geschützten Inhaltes durch Digital Rights Management-Systeme einzuführen, würden Verbraucher um ein Vielfaches höher belasten", erklärte VG-Wort-Vorstand Ferdinand Melichar in einer Mitteilung.



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 Betreff des Beitrags: Re: OLG München bestätigt Urheberrechtspauschale für PCs
BeitragVerfasst: Samstag 17. Dezember 2005, 11:51 
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heise.de hat geschrieben:
"Mit der Entscheidung wird das Recht der Bürger auf privates Kopieren erneut nachhaltig gestärkt"

ich finds beschissen, von wegen Stärkung des Bürgers!!!
Weitere Schwächung des Geldbeutels!!!!



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 Betreff des Beitrags: AW: OLG München bestätigt Urheberrechtspauschale für PCs
BeitragVerfasst: Samstag 17. Dezember 2005, 11:56 
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Worauf jetzt schon alles Abgaben gezahlt werden müssen :afraid:

Computer
Drucker
CD-/DVD-Rohlinge

Und dann wird durch das UrhRG (fast) alles untersagt, zu vervielfältigen...



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 Betreff des Beitrags: AW: OLG München bestätigt Urheberrechtspauschale für PCs
BeitragVerfasst: Samstag 17. Dezember 2005, 12:08 
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Zitat:
heise.de:
[...]Zwar werden solche Kopien nicht strafbar, doch die jeweiligen Rechteinhaber können den Verbraucher zivilrechtlich auf Unterlassung und Schadensersatz in Anspruch nehmen[...]

heißt das, wenn ich meine gekaufte dvd oder mein gekauftes spiel,das einen KS hat, sichern würde, dann würde ich mich nicht strafbar machen, aber dennoch können sie mich zu n paar 1000€ verklagen!?!
des is doch lächerlich ich wäre kein raubkopierer und dennoch wäre n haufen kohle fällig!!!
Zitat:
gesetzlich zulässigen Vervielfältigungen mit Hilfe des PC abgedeckt

was ist denn eine gesetzlich zulässige kopie??
die kopie eines nicht geschützten spiels (day of the tentacle), das ich als mein Eigen bezeichne?



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 Betreff des Beitrags: Re: AW: OLG München bestätigt Urheberrechtspauschale für PCs
BeitragVerfasst: Sonntag 18. Dezember 2005, 17:03 
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Luniz hat geschrieben:
heißt das, wenn ich meine gekaufte dvd oder mein gekauftes spiel,das einen KS hat, sichern würde, dann würde ich mich nicht strafbar machen, aber dennoch können sie mich zu n paar 1000€ verklagen!?!

Nur bei Musik/Filmen. Bei Software und Spielen war das zumindest in Deutschland nie verboten. Nur ist das Kopieren chwieriger geworden, da entsprechende Programme in Deutschland generell nicht mehr vertrieben werden dürfen...

MfG
DJ Iltiz



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„Ich stehe auf und hole mir die Zeitung, schlage zuerst die Todesanzeigen auf und lese sie aufmerksam durch. Wenn ich nicht drinstehe, ziehe ich mich an.“
– Joachim Blacky Fuchsberger (1927–2014)
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 Betreff des Beitrags: AW: OLG München bestätigt Urheberrechtspauschale für PCs
BeitragVerfasst: Montag 19. Dezember 2005, 03:32 
Brennmeisteranwärter
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Wenigstens gibt es noch "Grauimporte", was Rohlinge und Brenner angeht. Meine bisherigen Erfahrungen mit dem Zoll lassen mich vermuten, dass es noch eine zeitlang wie bisher gut gehen wird. *g*



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Taiyo Yuden rulez!
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