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tutifruti
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Betreff des Beitrags: Re: Bei Einkommen sofort GEZ Gebühren ??? Verfasst: Samstag 25. Juni 2011, 14:44 |
Moderator |
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Registriert: Montag 10. April 2006, 04:49 Beiträge: 8150 Wohnort: am Deich
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magic11 hat geschrieben: Das ist doch eine Gebühr pro Haushalt und nicht pro Person im Haushalt ... pro Haushalt ist das erst ab 2013 Zwangs-PayTV eigenes Gehalt Anmelde und Gebührenpflichtig benno69 hat geschrieben: Hallo Mein Junge (18) fängt im August seine Lehre an und verdient ab dann sein eigenes Geld,jetzt kam ein Schreiben der GEZ Bei Einkommen über 291€ würden Gebühren fällig,monatlich 17.98€ Jetzt bezahle ich ja schon die Gebühren für alles was im Haus ist,wollen die jetzt weil er auch bald Geld bekommt,gleich das doppelte Was kann oder sollte ich machen Mensch benno, dein Sohn besitzt doch keine eigenen Geräte er benutzt doch nur die vorhandenen im Haushalt, die DU bezahlst
_________________ BM Mitglied seit: 2002-02-27
Die Zensur ist das lebendige Geständnis der Großen, daß sie nur verdummte Sklaven treten, aber keine freien Völker regieren können. Johann Nepomuk Nestroy
Auszeichnungen und Preise sind wie Hämorrhoiden. Früher oder später bekommt sie jedes Arschloch. Billy Wilder
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alfaman
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Betreff des Beitrags: Re: Bei Einkommen sofort GEZ Gebühren ??? Verfasst: Samstag 25. Juni 2011, 15:58 |
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Registriert: Samstag 17. September 2005, 19:57 Beiträge: 353 Wohnort: Im wilden Süden
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Die sind so unverfroren und unterstellen einem, man wäre automatisch Schwarzseher, sobald man 18 ist . Mir haben die damals schon wirklich unverschämte Briefe geschrieben - hab alle unfrankiert zurückgeschickt, das hat dann geholfen ...
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benno69
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Betreff des Beitrags: Re: Bei Einkommen sofort GEZ Gebühren ??? Verfasst: Samstag 25. Juni 2011, 17:05 |
Brennmeister |
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Registriert: Sonntag 18. September 2005, 09:27 Beiträge: 3742 Wohnort: Aurich
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Ich werde dann wohl melden das es keine weiteren Geräte zum Anmelden gibt Ist ja unverschämt von diesen Abzockern,der andere junge bei mir wird in 1,5 Jahren 18,dann sollte man wohl das 3 fache bezahlen wie jetzt was
_________________ Ryzen7 7800X3D/ Asus ROG STRIX B650E-E GAMING WIFI/ Samsung 990pro 1Tb/ Samsung 990pro 2 Tb / G.Skill 2x16GB Trident Z5 neo DDR 5 6000/ Windows 11 / ASUS RTX4070 Ti Oc
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benno69
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Betreff des Beitrags: Re: Bei Einkommen sofort GEZ Gebühren ??? Verfasst: Samstag 25. Juni 2011, 18:18 |
Brennmeister |
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Registriert: Sonntag 18. September 2005, 09:27 Beiträge: 3742 Wohnort: Aurich
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kann das sein das er eh nicht bezahlen müßte oder ist das altes? http://www.piloh.de/zurueck-gebuehren.html
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tutifruti
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Betreff des Beitrags: Re: Bei Einkommen sofort GEZ Gebühren ??? Verfasst: Samstag 25. Juni 2011, 19:16 |
Moderator |
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Registriert: Montag 10. April 2006, 04:49 Beiträge: 8150 Wohnort: am Deich
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benno69 hat geschrieben: kann das sein das er eh nicht bezahlen müßte oder ist das altes? http://www.piloh.de/zurueck-gebuehren.htmlwieso guckst du nicht direkt bei der GEZ GebührenlexikonZitat: 2. Auszubildende
Studenten und Auszubildende müssen ihr Radio- und Fernsehgerät oder neuartiges Rundfunkgerät (z. B. ein Rechner, mit dem Rundfunkprogramme ausschließlich über Angebote aus dem Internet empfangen werden können, PDA und Mobiltelefone mit UMTS- oder Internetanbindung) anmelden und Rundfunkgebühren zahlen.
Für Studenten und Auszubildende die noch bei ihren Eltern wohnen, gelten die Regeln für Haushaltsangehörige (siehe auch "Privathaushalt"). Quelle: http://www.gez.de/gebuehren/gebuehrenlexikon/Zitat: 25. Privathaushalt
Die Regelsätze für Haushaltsangehörige sind bundeseinheitlich geregelt. Die Höhe des maßgeblichen monatlichen Regelsatzes für Haushaltsangehörige beträgt seit 1. Januar 2011 291 Euro. Quelle: http://www.gez.de/gebuehren/gebuehrenle ... er.html#25auf Deutsch: verdient dein Junge weniger als 291,-Euro brauch er nichts bezahlen verdient dein Junge mehr als 291,-Euro muss er GEZ zahlen tuti's GEZ Regel: selbst wenn er über 291,-Euro verdient, er hat ja keine Rundfunkgeräte er benutzt mit eurer Erlaubnis die Elterlichen Geräte benno69 hat geschrieben: Ich werde dann wohl melden das es keine weiteren Geräte zum Anmelden gibt Wenn dein Junge keine gebührenpflichtige Geräte Besitz, dann muss er sich auch nicht melden, eine Meldepflicht besteht nur, wenn er gebührenpflichtige Geräte Besitz...(tut er aber nicht er benutzt ja eure mit)
_________________ BM Mitglied seit: 2002-02-27
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benno69
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Betreff des Beitrags: Re: Bei Einkommen sofort GEZ Gebühren ??? Verfasst: Samstag 25. Juni 2011, 19:36 |
Brennmeister |
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Registriert: Sonntag 18. September 2005, 09:27 Beiträge: 3742 Wohnort: Aurich
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Danke Also nichts zurück schicken und den Brief in den Müll da kommt denn sicher bald ein neuer,aber egal. Ins haus dürfen die doch eh nicht oder? Ich selber zahle ja,dass muß reichen.
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bambam
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Betreff des Beitrags: Re: Bei Einkommen sofort GEZ Gebühren ??? Verfasst: Samstag 25. Juni 2011, 19:52 |
Registriert: Samstag 17. September 2005, 19:22 Beiträge: 1268 Wohnort: Betelgeuse
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benno69 hat geschrieben: Also nichts zurück schicken und den Brief in den Müll Da wäre ich vorsichtig. Natürlich muß man nichts anmelden, wenn man keine Geräte besitzt. Aber Dein "Junge" ist als Volljähriger der GEZ gegenüber auskunftpflichtig. Wenn also der o.g. Brief sinngemäß nur lautet: "Sollten Sie mehr als 291€ Einkommenhaben, so müssen Sie Ihre Geräte anmelden!" dann musst Du tatsächlich erstmal nicht reagieren. Wenn man aber in diesem Brief um Auskunft bittet wie: "geben sie Ihr Einkommen an oder die in Ihrem Besitz befindlichen Geräte", dann würde ich diesen Brieß zumindest beantworten (und eben wie o.g. empfohlen, angeben daß nur vorhandene Geräte der Eltern mitbenutzt werden und keine eigenen Geräte existieren). Gilt übrigens nicht für ein Autoradio, falls Dein Sohn eines auf sich angemeldet hat, das muß er tatsächlich zahlen. Dummerweise kann man sich leicht ne Menge Ärger mit der GEZ einfangen, selbst wenn man "eigendlich" im Recht ist. Als "Lektüre" empfehle ich hier auch http://www.gez-abschaffen.de/Gruß edit by tuti: Zitat richtig dargestellt
_________________ bambam
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benno69
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Betreff des Beitrags: Re: Bei Einkommen sofort GEZ Gebühren ??? Verfasst: Samstag 25. Juni 2011, 20:33 |
Brennmeister |
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Registriert: Sonntag 18. September 2005, 09:27 Beiträge: 3742 Wohnort: Aurich
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Kein Problem,ich schicke den Brief halt zurück und er hat keine eigenen Geräte,der PKW von ihm ist auf meinen Namen angemeldet.
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Pepi
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Betreff des Beitrags: Re: Bei Einkommen sofort GEZ Gebühren ??? Verfasst: Samstag 25. Juni 2011, 23:31 |
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Registriert: Mittwoch 28. September 2005, 22:48 Beiträge: 151
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@Benno aber denke daran zu erwähnen, dass auch keins von Deinen Geräten in dem Zimmer deines Sohnes steht. Viele Grüsse Pepi
_________________ Wissen allein genügt nicht. Man muß es auch anwenden können.
Um zur Quelle zu kommen, muß man gegen den Strom schwimmen.
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icke
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Betreff des Beitrags: Re: Bei Einkommen sofort GEZ Gebühren ??? Verfasst: Sonntag 26. Juni 2011, 00:56 |
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Registriert: Donnerstag 14. August 2008, 20:24 Beiträge: 145
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Achja die Liebe GEZ. Bei mir kam auch bereits wenige Tage nach dem 18 ein Brief ins Haus, da war ich aber dabei mein Abi nach zuholen und wohnte sowieso zu Hause. (Eltern zahlen bereits) Mitlerweile ist das auch schon 3 Jahre her, ich studiere, wohne noch zu Hause, habe kein eigenes Einkommen und natürlich auch keine eigenen Geräte. Am Anfang kamen die Briefe mit der Bitte seine Geräte und Daten anzugeben, noch alle ca. 4 Monate, danach halbjährlich und nun habe ich bereits seit fast einem Jahr nichts mehr von denen gehört. Ich denke zwar, dass bald mal wieder ein Brief ankommt, aber vielleicht haben sie es auch erstmal aufgegeben.
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Softice
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Betreff des Beitrags: Re: Bei Einkommen sofort GEZ Gebühren ??? Verfasst: Sonntag 26. Juni 2011, 17:00 |
War schon ein paarmal hier |
Registriert: Sonntag 17. Dezember 2006, 18:57 Beiträge: 54
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bambam hat geschrieben: benno69 hat geschrieben: Also nichts zurück schicken und den Brief in den Müll Da wäre ich vorsichtig. Natürlich muß man nichts anmelden, wenn man keine Geräte besitzt. Aber Dein "Junge" ist als Volljähriger der GEZ gegenüber auskunftpflichtig. Wenn also der o.g. Brief sinngemäß nur lautet: "Sollten Sie mehr als 291€ Einkommenhaben, so müssen Sie Ihre Geräte anmelden!" dann musst Du tatsächlich erstmal nicht reagieren. Wenn man aber in diesem Brief um Auskunft bittet wie: "geben sie Ihr Einkommen an oder die in Ihrem Besitz befindlichen Geräte", dann würde ich diesen Brieß zumindest beantworten (und eben wie o.g. empfohlen, angeben daß nur vorhandene Geräte der Eltern mitbenutzt werden und keine eigenen Geräte existieren). Gilt übrigens nicht für ein Autoradio, falls Dein Sohn eines auf sich angemeldet hat, das muß er tatsächlich zahlen. Dummerweise kann man sich leicht ne Menge Ärger mit der GEZ einfangen, selbst wenn man "eigendlich" im Recht ist. Als "Lektüre" empfehle ich hier auch http://www.gez-abschaffen.de/Gruß https://www.datenschutzzentrum.de/faq/gez.htm#5Muss ich der GEZ antworten, auch wenn ich alle Empfangsgeräte angemeldet habe oder gar keine Geräte bereithalte? Die Auskunftspflichten gegenüber der GEZ sind im Rundfunkgebührenstaatsvertrag (RGebStV) geregelt. Danach besteht zum einen die Pflicht, Beginn und Ende des Bereithaltens eines Rundfunkempfangsgerätes zum Empfang von sich aus anzuzeigen. Die Gebührenpflichtigen müssen zudem einen Wohnungswechsel bekannt geben. (§ 3 Abs. 1 RgebStV) Daneben gibt es die Pflicht, der zuständigen Landesrundfunkanstalt auf Nachfrage Auskunft über diejenigen Tatsachen zu geben, die Grund, Höhe und Zeitraum ihrer Gebührenpflicht betreffen. Von dieser Pflicht erfasst sind sowohl Rundfunkteilnehmer als auch Personen, bei denen tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, dass sie ein Rundfunkempfangsgerät zum Empfang bereithalten und dies nicht oder nicht umfassend nach § 3 Abs. 1 und 2 angezeigt haben. Die Auskunft kann auch von Personen verlangt werden, die mit den zuvor genannten Personen in häuslicher Gemeinschaft leben. Wer nicht zu diesem Personenkreis gehört, muss der GEZ also nicht antworten. Dies gilt für Personen, die weder Radio noch Fernseher bereithalten. Und da wir grundsätzlich keine Rundfunkgeräte bereithalten... edit by tuti: Zitat richtig dargestellt
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Fuxe
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Betreff des Beitrags: Re: Bei Einkommen sofort GEZ Gebühren ??? Verfasst: Sonntag 26. Juni 2011, 21:55 |
Administrator |
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Registriert: Samstag 17. September 2005, 18:23 Beiträge: 20563 Wohnort: in de Palz
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Hinweis: Das ist keine Rechtsberatung, sondern nur Meinungen von Laien. Weitergehende und vor allem kompetente Rechtsberatung kann hier nur durch einen Fachanwalt geleistet werden. Gruss Fuxe btw: Plauderecke.
_________________ Schreib Dein Leben auf ein Stück Papier und warte bis die Zeit vergeht...
Denon und Denon- das teuflische Duo
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