Gericht verbietet der Telekom DSL-DrosselungZitat:
Niederlage für die "Drosselkom": Das Kölner Landgericht hat die Einschränkung von Surfgeschwindigkeiten bei Pauschaltarifen der Telekom für unzulässig erklärt – wegen "unangemessener Benachteiligung".
Die Drosselpläne der Deutschen Telekom stehen vor dem Aus. Das Landgericht Köln hat eine entsprechende Klausel in den Verträgen der Telekom für unzulässig erklärt und damit einer Klage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (NRW) stattgegeben.
Für die Telekom ist das eine schwere Schlappe. Sie wollte ab 2016 die Internetgeschwindigkeit von Nutzern einschränken, die eine bestimmte Datenmenge verbraucht haben. Wer heute einen Flatrate-Vertrag bei der Telekom abschließt, muss diese Einschränkung in den Geschäftsbedingungen zustimmen.
Quelle: welt.de ... weiter lesenach so..
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und die Deutsche Telekom wird sicher Berufung einlegen.
Bin gespannt, wie es weiter geht...