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 Betreff des Beitrags: hat jemand ahnung von internet/vertragsrecht ?
BeitragVerfasst: Donnerstag 29. Dezember 2005, 20:58 
War schon ein paarmal hier
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Registriert: Freitag 4. November 2005, 12:40
Beiträge: 27
vollgendes, nen kumpel von mir ist bei ner songlebörse (flirt-fever) registriert.seine probezeit dort war abgelaufen und er hatte auch,fristgerecht gekündigt gehabt.nun hab aber sein bekloppter bruder seinen account wieder aktiviert,der spass kostet ihn nun 72 € für 6 monate. er hat allerdings ein widerrufsrecht von 14 tagen,von dem er auch gleich am nächsten tag als er es gemerkt hat gebrauch gemacht hat.heute guckt er auf sein kontoausszug,und siehe da die ham 72 € abgebucht !

er hat dann ne mail zu flirt-fever geschickt mit der bitte um rückerstattung des geldes....

das kam als antwort von flirt fever :

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Sie haben den Service zuletzt am 19.12.2005 durch lesen/versenden
von Nachrichten und /oder lesen/versenden von Gästebucheinträgen
genutzt.

Dies war bereits innerhalb Ihres Vollaccounts, welcher am 19.12.2005 begann.

Somit ist keine Grundlage für eine Rückerstattung oder einen Erlass auf Kulanzbasis gegeben.

Auszug AGB:

12.3 Das Widerrufsrecht erlischt, sobald Prebyte Media GmbH mit der Leistung entgeltlicher Dienste durch ausdrücklicher Zustimmung des Nutzers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat, oder der Nutzer die entgeltlichen Dienste nutzt § 312 d Abs. 3 BGB.

Der Service wurde durch uns zum 20.06.2006 gekündigt.

frage :

ist das rechtens was die da abziehen mit ihm ?

ich hab mal nen screenshot von der anmeldung dort hochgeladen.


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 Betreff des Beitrags: AW: hat jemand ahnung von internet/vertragsrecht ?
BeitragVerfasst: Donnerstag 29. Dezember 2005, 21:53 
Gefällt's hier richtig gut

Registriert: Dienstag 20. September 2005, 21:30
Beiträge: 337
Hmm, ich würd sagen, wenn die Bezahl-Nutzung mit email bestätigt, hatte er ein 14tägiges Rückgaberecht (bzw widerrufsrecht). Da er (bzw. sein Bruder) dann trotzdem die Leistung (unter dem Bezahlaccount Nachrichten verschicken ) in Anspruch genommen hat, geht das imho wohl in Ordnung, wenn die dann das Widerrufrecht auschliessen.

Wie kann man das vergleichen?
Wenn Du ´n Kuchen per Internet bestellst kannst DU ihn innerhalb von 14 Tagen zurückschicken. Wenn Du oder Dein Bruder aber reinbeißen und probieren geht das natürlich nicht. Und dem Bäcker ist (und kann) das egal sein, der hat sein Geld zu bekommen. Musst Du Dich eben an Deinen Bruder halten....


Gruß, cibo


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 Betreff des Beitrags: AW: hat jemand ahnung von internet/vertragsrecht ?
BeitragVerfasst: Donnerstag 29. Dezember 2005, 21:53 
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Versuchs mal auf Anmeldung durch dritte Sag denen deine Problematik vieleicht sehen sie es ein soll ja noch Menschen geben good Luck


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 Betreff des Beitrags: AW: hat jemand ahnung von internet/vertragsrecht ?
BeitragVerfasst: Sonntag 1. Januar 2006, 10:45 
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Sehe zwar auch keine Chance für dich aber probiers mal hier:

http://www.123recht.net/forum_forum.asp?forum_id=22 :aok: :aok: :aok:



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Ich lös den Fall auf keinen Fall
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