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 Betreff des Beitrags: Massenstrafanzeigen gegen P2P-Nutzer: Bagatellregelung
BeitragVerfasst: Mittwoch 4. Januar 2006, 20:32 
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Massenstrafanzeigen gegen P2P-Nutzer: Bagatellregelung durch die Hintertür
heise.de hat geschrieben:
Die Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe hat eine Empfehlung zum Umgang mit Massenstrafanzeigen gegen Filesharing-Nutzer ausgesprochen. Bei einer Arbeitstagung der Generalstaatsanwälte Ende November 2005 hatten die Behörden zuvor darüber diskutiert, wie sie künftig mit den zig tausenden Strafanzeigen umgehen sollen, die in Karlsruhe wegen mutmaßlichen Urheberrechtsverstößen gestellt wurden ...



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 Betreff des Beitrags: AW: Massenstrafanzeigen gegen P2P-Nutzer: Bagatellregelung
BeitragVerfasst: Mittwoch 4. Januar 2006, 20:36 
Brennmeister ehrenhalber
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Die kommen nicht mehr hinterher bei so vielen "Kriminellen". :lol:



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 Betreff des Beitrags: Re: AW: Massenstrafanzeigen gegen P2P-Nutzer: Bagatellregelu
BeitragVerfasst: Mittwoch 4. Januar 2006, 20:39 
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Bugbear hat geschrieben:
Die kommen nicht mehr hinterher bei so vielen "Kriminellen". :lol:



Naja, um den Aspekt der Strafbarkeit gehts hierbei weniger. Interessant ist, dass diese IP- Ermittlungen mal wieder einem Winkeladvokaten :afraid: :burn: Knete in Form von Abmahnungen bringen sollen.

Gruss
Fuxe



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 Betreff des Beitrags: AW: Massenstrafanzeigen gegen P2P-Nutzer: Bagatellregelung
BeitragVerfasst: Mittwoch 4. Januar 2006, 20:39 
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Wie sieht es da mit FTP Servern aus. Ich meine man DOWNLOADED ja nur und Upload ist ja praktisch gleich null.

Dann dürfte man doch theoretisch von FTP Servern ziehen... Natürlich nur legal Sachen :)


Fragen über Fragen

sl
mb



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 Betreff des Beitrags: Re: AW: Massenstrafanzeigen gegen P2P-Nutzer: Bagatellregelu
BeitragVerfasst: Mittwoch 4. Januar 2006, 20:55 
Brennmeister ehrenhalber
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Fuxe hat geschrieben:
Bugbear hat geschrieben:
Die kommen nicht mehr hinterher bei so vielen "Kriminellen". :lol:



Naja, um den Aspekt der Strafbarkeit gehts hierbei weniger. Interessant ist, dass diese IP- Ermittlungen mal wieder einem Winkeladvokaten :afraid: :burn: Knete in Form von Abmahnungen bringen sollen.

Gruss
Fuxe


Mittlerweile gehts nich mehr so um den Aspekt der Strafbarkeit. Vorher schon. Nur seit die Staatsanwaltschaften von derartigen Anzeigen überrannt werden, findet ein Umdenken statt.



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 Betreff des Beitrags: Re: AW: Massenstrafanzeigen gegen P2P-Nutzer: Bagatellregelu
BeitragVerfasst: Mittwoch 4. Januar 2006, 20:57 
Brennmeister ehrenhalber
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masterburn hat geschrieben:
Wie sieht es da mit FTP Servern aus. Ich meine man DOWNLOADED ja nur und Upload ist ja praktisch gleich null.

Dann dürfte man doch theoretisch von FTP Servern ziehen... Natürlich nur legal Sachen :)


Fragen über Fragen

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Man darf auch über P2P ziehen. Allerdings auch nur legale Sachen.



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 Betreff des Beitrags: AW: Massenstrafanzeigen gegen P2P-Nutzer: Bagatellregelung
BeitragVerfasst: Mittwoch 4. Januar 2006, 21:03 
Brennmeisteranwärter

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Es geht darum dass der Upload von illegalen Dateien verboten ist.

Bei FTPs hat man aber kein Upload!


Download von illegalen Dateien erlaubt ? Bzw. werden nicht zu Anzeige gebracht ?



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 Betreff des Beitrags: AW: Massenstrafanzeigen gegen P2P-Nutzer: Bagatellregelung
BeitragVerfasst: Mittwoch 4. Januar 2006, 21:28 
Brennmeister ehrenhalber
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Ich denke auch, im direkten Vergleich P2P zu FTP würde ich nem FTP (natürlich ohne Anmeldung) den Vorzug geben.


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 Betreff des Beitrags: AW: Massenstrafanzeigen gegen P2P-Nutzer: Bagatellregelung
BeitragVerfasst: Mittwoch 4. Januar 2006, 22:40 
Brennmeisteranwärter

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Könnte man denn angezeigt werden, falls man illegales laden würde?

Ja oder Nein?



Vielleicht ist hier ja ein Jurist oder sowas :-)

@Acronicta: Jo das würde ich auch tun :-)

mfg mb



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 Betreff des Beitrags: AW: Massenstrafanzeigen gegen P2P-Nutzer: Bagatellregelung
BeitragVerfasst: Donnerstag 5. Januar 2006, 01:24 
Brennmeister ehrenhalber
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soweit ich weiß lässt sich nicht immer nachweisen wer was wann von nem ftp etc runtergeladen hat....... solange du über p2p nix anbietest... bist du mehr oder weniger außen vor.... du bist quasi uninteressant



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 Betreff des Beitrags: Re: AW: Massenstrafanzeigen gegen P2P-Nutzer: Bagatellregelu
BeitragVerfasst: Donnerstag 5. Januar 2006, 01:41 
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Bugbear hat geschrieben:
Mittlerweile gehts nich mehr so um den Aspekt der Strafbarkeit. Vorher schon. Nur seit die Staatsanwaltschaften von derartigen Anzeigen überrannt werden, findet ein Umdenken statt.


Bei den Strafverfolgungsbehörden schon. Aber sobald die IP ermittelt ist, kann jeder Anwalt eine Abmahnung loslassen, die ihm ohne viele Arbeit Kohle bringt.
Und welcher Winkeladvokat lässt sich solch einfach "vedientes" Geld entgehen.

btw:
Selbst wenn strafrechtlich nichts gegen Dich unternommen wird, kannst Du zivilrechtlich immer noch belangt werden.

Gruss
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 Betreff des Beitrags: AW: Massenstrafanzeigen gegen P2P-Nutzer: Bagatellregelung
BeitragVerfasst: Donnerstag 5. Januar 2006, 01:44 
Gefällt's hier richtig gut

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blöde frage seit wann findet beim ftp ein upload statt?? irgendwie müssen die sachen ja dort drauf kommen ob über kopieren der datein von hd oder über UPLOAD von dem ftp inhaber bzw upload berechtigten?!

Verstehe was ihr sagen wollt das wenn ihr von nem ftp zieht bietet ihr gleichzeitig nix an aber naja, aber allein schon die frage dürfen die mich anklagen wenn ich nur ziehe illegales, wird dich wohl keiner anklagen wenn du legal ziehst wolltest wohl sagen *g*


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 Betreff des Beitrags: Re: AW: Massenstrafanzeigen gegen P2P-Nutzer: Bagatellregelu
BeitragVerfasst: Donnerstag 5. Januar 2006, 10:32 
Brennmeister ehrenhalber
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Fuxe hat geschrieben:
Bugbear hat geschrieben:
Mittlerweile gehts nich mehr so um den Aspekt der Strafbarkeit. Vorher schon. Nur seit die Staatsanwaltschaften von derartigen Anzeigen überrannt werden, findet ein Umdenken statt.


Bei den Strafverfolgungsbehörden schon. Aber sobald die IP ermittelt ist, kann jeder Anwalt eine Abmahnung loslassen, die ihm ohne viele Arbeit Kohle bringt.
Und welcher Winkeladvokat lässt sich solch einfach "vedientes" Geld entgehen.

btw:
Selbst wenn strafrechtlich nichts gegen Dich unternommen wird, kannst Du zivilrechtlich immer noch belangt werden.

Gruss
Fuxe


Daran hat sich ja nix geändert. Nur die Staatsanwaltschaften sind nicht mehr so an einer strafrechtlichen Verfolgung interessiert. Zivilrechtlich bleibt ja wie gehabt.



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 Betreff des Beitrags: Re: AW: Massenstrafanzeigen gegen P2P-Nutzer: Bagatellregelu
BeitragVerfasst: Donnerstag 5. Januar 2006, 16:19 
Brennmeisteranwärter

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Namubi hat geschrieben:
blöde frage seit wann findet beim ftp ein upload statt?? irgendwie müssen die sachen ja dort drauf kommen ob über kopieren der datein von hd oder über UPLOAD von dem ftp inhaber bzw upload berechtigten?!

Verstehe was ihr sagen wollt das wenn ihr von nem ftp zieht bietet ihr gleichzeitig nix an aber naja, aber allein schon die frage dürfen die mich anklagen wenn ich nur ziehe illegales, wird dich wohl keiner anklagen wenn du legal ziehst wolltest wohl sagen *g*


Da hast du etwas nicht ganz richtig verstanden was ich bzw. Bugbear meinten.
Natürlich müssen die Daten auf den FTP erstmal raufkommen, allerdings gibt es keinen direkten Upload, jedenfalls nicht von dem der die Datein zieht. Der Schuldige wäre dann der, der die Datein auf den FTP gepackt hat.
Meine Frage ging in die Richtung, ob es sich für die Staatsanwaltschaft lohnt die Leute anzuzeigen, die NUR Downloaden, da dies ja bei z.B. FTP so ist.
Deshalb brachte ich überhaupt das Beispiel. Es ging hier nicht darum, ob man bei FTP Upload hat oder sonstwas...
Desweiteren denke ich, dass es keine blöden Fragen gibt, sondern nur blöde Antworten!


mit freundlichen Grüßen
masterburn



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 Betreff des Beitrags: Re: AW: Massenstrafanzeigen gegen P2P-Nutzer: Bagatellregelu
BeitragVerfasst: Donnerstag 5. Januar 2006, 23:15 
Brennmeister ehrenhalber

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Fuxe hat geschrieben:
Bei den Strafverfolgungsbehörden schon. Aber sobald die IP ermittelt ist, kann jeder Anwalt eine Abmahnung loslassen, die ihm ohne viele Arbeit Kohle bringt.


Kann Jemand den Vorgang erklären?

Die Staatsanwaltschaft kann die IP beim ISP anfordern, wenn Anzeige erstattet wird, richtig?

Aber woher bekommen die Anwälte IP und Name desjenigen, um gegen ihn vorzugehen?



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