Deutsche Musikwirtschaft fordert "besseren Schutz für Kreative"
Die deutsche Sektion der International Federation Of Producers Of Phonograms And Videograms (IFPI) fordert einen "besseren Schutz für Kreative und Verwerter" durch eine Modernisierung des Urheberrechts. Michael Haentjes, Vorsitzender der Phonoverbände, erläutert: "Klare Begrenzungen des zulässigen privaten Kopierens sind hier ebenso erforderlich wie strengere Regelungen für die erfolgreiche Piraterieverfolgung. Leider sind wir bisher keinen Millimeter weiter als vor einem Jahr: Wir erwarten schnelle und nachhaltige Verbesserungen, sonst schadet die Gesetzesnovelle mehr, als sie hilft." Anzeige
Vor diesem Hintergrund hat IFPI Deutschland zwei Stellungnahmen vorgelegt, eine zum zweiten Korb der Urheberrechtsgesetznovellierung (PDF-Datei) und eine zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums (PDF-Datei), in dem es unter anderem um Auskunftsansprüche gegenüber Internetprovidern geht. In der ersten Stellungnahme fordert die IFPI, dass Privatkopien nur noch zulässig sein sollen, wenn sie vom eigenen Original zum eigenen persönlichen Gebrauch erstellt werden. Das Mitschneiden aus Radio- und Internetprogrammen solle auf zeitversetztes Hören begrenzt und "intelligente" Aufnahmesoftware verboten werden.
"Die Begrenzung der Rechte von ausübenden Künstlern und Tonträgerherstellern auf einen reinen Vergütungsanspruch ist für neue Übertragungsformen wegen des damit verbundenen Eingriffs in die Erstverwertung nicht hinnehmbar", schreibt die IFPI in ihrem Forderungskatalog weiter. Daher solle das Sendeprivileg auf den traditionellen Hörfunk begrenzt werden. Auch setzt sich die IFPI, deren Mitglieder nach eigenen Angaben 90 Prozent des inländischen Tonträgermarkts repräsentieren, für die Streichung der Bagatellklausel ein: "Es kann nicht hingenommen werden, dass Diebstahl geistigen Eigentums straffrei werden soll. Die davon ausgehende Signalwirkung würde das Urheberrecht dramatisch schwächen."
Das Bundesjustizministerium hat im Januar dieses Jahres einen neuen Anlauf zur Urheberrechtsreform unternommen. Um eine "Kriminalisierung der Schulhöfe zu verhindern", hatte Ministerin Brigitte Zypries früher vorgeschlagen, dass "in geringer Zahl" für den privaten Gebrauch erstellte Kopien straffrei bleiben sollen. Diese "Bagatellklausel", die das Ministerium im März 2005 um die Versorgung des "persönlich verbundenen" Bekanntenkreises sowie "Bearbeitungen oder Umgestaltungen von Werken" ausweiten wollte, steht seit vorigem Monat vor dem Aus.
Zur Umsetzung der Durchsetzungsrichtlinie, die die Bundesregierung zeitgleich mit dem zweiten Korb der Urheberrechtsnovelle angehen will, schreibt die IFPI, die Rechteinhaber benötigten einen "Auskunftsanspruch gegen Internetserviceprovider über die Identität von Rechtsbrechern, um sich gegen Piratierie im Netz wirksam wehren zu können". Derzeit bleibe nur der Weg über die Staatsanwaltschaften, und der sei kostenintensiv. Auch der im Referentenentwurf vorgesehene pauschale Richtervorbehalt reiche nicht aus. Außerdem müsse die Schadensersatzhöhe für illegale Musiknutzung höher bemessen sein als der Preis für eine normale Lizenz. "Wenn Rechtsbrechern im Falle der Entdeckung höchstens die normale Lizenzzahlung droht, wie vom jetzigen Entwurf vorgesehen, dann wäre dies so, als müsste ein Schwarzfahrer bei Entdeckung lediglich den Fahrschein nachlösen", schreibt die IFPI, die die "ungebremste Ausweitung privater Vervielfältigungen durch neue Technologien" für Umsatzeinbußen von mehr als 40 Prozent verantwortlich macht.
Gegen Auskunftsansprüche der Medienindustrie hat sich jüngst der Bundesverband der Verbraucherzentralen gewandt. Wenn Unternehmen direkt an die bei den Internetanbietern gespeicherten persönlichen Daten der Nutzer herankommen, könnten Verbraucher massenhaft mit kostspieligen Abmahnungen und Klagen überzogen werden, argumentierte der Verband auch vor dem Hintergrund der jüngst aufgedeckten Methoden der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU).
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