Zitat:
Es gibt mehrere Möglichkeiten einer Namensänderung:
1. Namensänderung aufgrund einer familienrechtlichen Vorschrift (Beurkundung beim Standesamt, außer Annahme als Kind)
2. Namensänderung aufgrund einer Erklärung (Beurkundung beim Standesamt)
3. Namensänderung nach dem Namensänderungsgesetz (Entscheidung durch Namensänderungsbehörde)
[...]
Kosten Für die Beurkundung der Erklärungen zu 1. und 2. beim Standesamt werden z. Zt. Gebühren in Höhe von 17 € erhoben. Für die behördliche Namensänderung fallen wesentlich höhere Gebühren an. [...]
Quelle und weitere Infos:
www.echtenamen.de/material/namensaenderung.pdf
Ich übernehme keine Gewähr für die Richtigkeit, da "Stand: November 2001".