BenGurion hat geschrieben:
Dachte ich mir: Alles klar, Defekt innerhalb der 2 Jahre
Händler muss da Abhilfe schaffen ... denkste
Der Techniker meinte da zu mir: "AMD gibt nur 1 Jahr Garantie und die ist abgelaufen. Das steht auch auf deren Website."
Mal weg von den technischen Untersuchungen:
- Das ist ein Sachmangel (aus den Postings kann man ja doch ziemlich deutlich schließen, dass Du kein DAU bist - also liegts wohl an dem Teil).
- Gewährleistung ist 2 Jahre, läuft also noch. Kann ein Händler auch nicht abbedingen und hat rein gar nichts mit der Herstellergarantie von AMD zu tun.
Also haftet der Händler für den Sachmangel.
Dumm ist, dass inzwischen mehr als 6 Monate ins Land gegangen sind. Die Beweislastumkehr ist also ausgelaufen und Du musst beweisen, dass der Mangel schon bei Lieferung vorhanden bzw. "angelegt" war.
Aber auf jeden Fall nochmal bei dem Händler nachhaken und auf die laufende Gewährleistung hinweisen (die gar nichts mit AMD zu tun hat)!!!
Ach ja zu den AGB:
Für Dich gilt die Fassung, die Dir bei Vertragsschluß bekannt war. Nachgelieferte AGB auf Lieferscheinen oder Rechnungen werden nicht Vertragsbestandteil. Ist aber anzunehmen, dass die alten AGB damals auch auf der Webseite waren...
Aber beide Fassungen widersprechen Deinen Ansprüchen nicht!
In den neuen AGB weisen sie ja sogar auf die Garantie hin, die Dir zusätzlich zusteht. Nicht statt der Gewährleistung (wie der Techniker wohl annahm)!