Aktuelle Zeit: Freitag 8. November 2024, 01:47

Alle Zeiten sind UTC + 1 Stunde [ Sommerzeit ]




 Seite 1 von 1 [ 10 Beiträge ] 
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: Frage zu Ende Mietverhältnis - Verlassen der Wohnung
BeitragVerfasst: Freitag 9. Juni 2006, 17:25 
Co-Admin
Benutzeravatar

Registriert: Samstag 17. September 2005, 18:23
Beiträge: 9878
Wohnort: Schwabaland
Moin,

der Mieter der unten im Haus inner Wohnung wohnt hat jeds gekündigt und will ausziehen, dann muss er doch eigentlich sämtliche "Umbauten" was er gemacht hat wieder rückgängig machen und die Wohnung in den "Ursprungszustand" zurückversetzen?


Konkret geht es um ein angebrachtes Mückengitter, das er an das Fenster angeklebt hat. Meine Mum hat bedenken, wenn es runtergerissen wird, dass das Fenster (Mahagoni Holz/gestrichen) beschädigt wird.


Wer würde die "Reparatur" dann zahlen?


Er oder wir?



Vielen Dank
MFG
Jan



_________________
„Der Mensch erfand die Atombombe, doch keine Maus der Welt würde eine Mausefalle konstruieren.“

Albert Einstein
Offline
 Profil  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Frage zu Ende Mietverhältnis - Verlassen der Wohnung
BeitragVerfasst: Freitag 9. Juni 2006, 17:31 
Administrator
Benutzeravatar

Registriert: Samstag 17. September 2005, 18:23
Beiträge: 20563
Wohnort: in de Palz
fridge hat geschrieben:
Moin,

der Mieter der unten im Haus inner Wohnung wohnt hat jeds gekündigt und will ausziehen, dann muss er doch eigentlich sämtliche "Umbauten" was er gemacht hat wieder rückgängig machen und die Wohnung in den "Ursprungszustand" zurückversetzen?


Konkret geht es um ein angebrachtes Mückengitter, das er an das Fenster angeklebt hat. Meine Mum hat bedenken, wenn es runtergerissen wird, dass das Fenster (Mahagoni Holz/gestrichen) beschädigt wird.


Wer würde die "Reparatur" dann zahlen?


Er oder wir?



Vielen Dank
MFG
Jan


Was er nachträglich angebracht hat, muss er selbstverständlich wieder entfernen. Natürlich kannst Du ihn für Löcher, wo er irgendwas aufgehängt hat nicht verantwortlich machen, aber das Fliegengitter muss er auf jeden Fall abnehmen und zwar ohne das Fenster zu Beschädigen.
Ansonsten hat er ja mal Kaution geleistet, davon könnte der eventuelle Schaden abgezogen werden.

Gruss
Fuxe



_________________
Schreib Dein Leben auf ein Stück Papier und warte bis die Zeit vergeht...

Denon und Denon- das teuflische Duo :devil:
Offline
 Profil  
 
 Betreff des Beitrags: AW: Frage zu Ende Mietverhältnis - Verlassen der Wohnung
BeitragVerfasst: Freitag 9. Juni 2006, 17:51 
Co-Admin
Benutzeravatar

Registriert: Samstag 17. September 2005, 18:23
Beiträge: 9878
Wohnort: Schwabaland
Das mit den Löchern ist mir klar :)



Werde das mal so an meine mutter weitergeben :up:


danke
MFG
Jan



_________________
„Der Mensch erfand die Atombombe, doch keine Maus der Welt würde eine Mausefalle konstruieren.“

Albert Einstein
Offline
 Profil  
 
 Betreff des Beitrags: AW: Frage zu Ende Mietverhältnis - Verlassen der Wohnung
BeitragVerfasst: Samstag 10. Juni 2006, 13:26 
Brennmeister

Registriert: Freitag 23. September 2005, 18:24
Beiträge: 7496
Und die Türgriffe sind aus Gold und besetzt mit Diamanten?



_________________
Faschismus ist keine Meinung, sondern ein Verbrechen
Offline
 Profil  
 
 Betreff des Beitrags: Re: AW: Frage zu Ende Mietverhältnis - Verlassen der Wohnung
BeitragVerfasst: Samstag 10. Juni 2006, 13:38 
Co-Admin
Benutzeravatar

Registriert: Samstag 17. September 2005, 18:23
Beiträge: 9878
Wohnort: Schwabaland
In Flames hat geschrieben:
Und die Türgriffe sind aus Gold und besetzt mit Diamanten?



apropos unsere Treppe hoch ist auch komplett aus MAHAGONI :devil: :devil:


und jeds geh aus meinem Thread raus :schimpf: :schimpf:



_________________
„Der Mensch erfand die Atombombe, doch keine Maus der Welt würde eine Mausefalle konstruieren.“

Albert Einstein
Offline
 Profil  
 
 Betreff des Beitrags: AW: Frage zu Ende Mietverhältnis - Verlassen der Wohnung
BeitragVerfasst: Samstag 10. Juni 2006, 13:41 
Brennmeister

Registriert: Freitag 23. September 2005, 18:24
Beiträge: 7496
Wir haben Original Jura-Marmor Treppen :swank:



_________________
Faschismus ist keine Meinung, sondern ein Verbrechen
Offline
 Profil  
 
 Betreff des Beitrags: Re: AW: Frage zu Ende Mietverhältnis - Verlassen der Wohnung
BeitragVerfasst: Sonntag 11. Juni 2006, 12:36 
Brennmeister ehrenhalber
Benutzeravatar

Registriert: Samstag 14. Januar 2006, 19:09
Beiträge: 1555
In Flames hat geschrieben:
Wir haben Original Jura-Marmor Treppen :swank:


wir haben treppen, da kann man drauf nach oben gehen :!: :afraid: :rtfm:


Offline
 Profil  
 
 Betreff des Beitrags: AW: Frage zu Ende Mietverhältnis - Verlassen der Wohnung
BeitragVerfasst: Sonntag 11. Juni 2006, 12:37 
Brennmeister

Registriert: Freitag 23. September 2005, 18:24
Beiträge: 7496
Angeber :think:



_________________
Faschismus ist keine Meinung, sondern ein Verbrechen
Offline
 Profil  
 
 Betreff des Beitrags: Re: AW: Frage zu Ende Mietverhältnis - Verlassen der Wohnung
BeitragVerfasst: Sonntag 11. Juni 2006, 12:47 
Brennmeister ehrenhalber
Benutzeravatar

Registriert: Montag 19. September 2005, 20:57
Beiträge: 1212
Wohnort: Rhein-Neckar-Gebiet
Blowie hat geschrieben:
wir haben treppen, da kann man drauf nach oben gehen :!: :afraid: :rtfm:


Und auf unseren kann man sogar nach unten gehen :!: :stare:



_________________
Intel Core i5-750 | ASRock P55 Pro | Gigabyte GTX460 1GB | 4096 MB A-DATA DDR3-1333 | ASUS Xonar D1
Offline
 Profil  
 
 Betreff des Beitrags: AW: Frage zu Ende Mietverhältnis - Verlassen der Wohnung
BeitragVerfasst: Sonntag 11. Juni 2006, 13:26 
Brennmeisteranwärter
Benutzeravatar

Registriert: Mittwoch 21. September 2005, 23:49
Beiträge: 793
Wohnort: maintal
ich hab schonmal welche gesehen die rollen auch...ich glaub das waren rolltreppen :stare: oder so...

aber nun zum thema :

sind bauliche veränderungen ohne zustimmung des vermieters vorgenommen worden dann muss der mieter ohne rücksicht auf den kostenaufwand ( egal welche veränderung ) den alten zustand wieder herstellen...das kann der vermieter ( deine eltern ) auch wärend der mietzeit verlangen...

bauliche veränderungen sind grundlegende eingriffe und veränderungen der wohnung...( fensterrahmen ausgeschlossen was das fliegengitter anbetrifft...beschädigungen jeglicher art müssen jedoch beseitigt werden...)

..eine ausnahme gilt nur wenn der vermieter zur zustimmung verpflichtet gewesen wäre...zb. bei einem technischen fortschritt...in dem fall kann die wieder herstellung des alten zustandes nicht verlangt werden...

hat der vermieter den baulichen veränderungen zugestimmt so ist der inhalt der zustimmung ausschlaggebend...hat der vermieter bei der zustimmung vorbehalte gemacht das der alte zustand wieder hergestellt werden muss so ist der mieter dazu verpflichtet...wenn ohne vorbehalte zustimmungen der baulichen veränderung vom vermieter gemacht wurden so muss der mieter in der regel den alten zustand nicht wieder herstellen...

ich hoffe es hilft dir...

LG

axel... :devil:



_________________
homef*cking kills prostitution...
Offline
 Profil  
 
Beiträge der letzten Zeit anzeigen:  Sortiere nach  
 Seite 1 von 1 [ 10 Beiträge ] 

Alle Zeiten sind UTC + 1 Stunde [ Sommerzeit ]


Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 3 Gäste


Du darfst keine neuen Themen in diesem Forum erstellen.
Du darfst keine Antworten zu Themen in diesem Forum erstellen.
Du darfst deine Beiträge in diesem Forum nicht ändern.
Du darfst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Du darfst keine Dateianhänge in diesem Forum erstellen.

Suche nach:
Gehe zu: