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 Betreff des Beitrags: Frage zu Ende Mietverhältnis - Verlassen der Wohnung
BeitragVerfasst: Freitag 9. Juni 2006, 17:25 
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Moin,

der Mieter der unten im Haus inner Wohnung wohnt hat jeds gekündigt und will ausziehen, dann muss er doch eigentlich sämtliche "Umbauten" was er gemacht hat wieder rückgängig machen und die Wohnung in den "Ursprungszustand" zurückversetzen?


Konkret geht es um ein angebrachtes Mückengitter, das er an das Fenster angeklebt hat. Meine Mum hat bedenken, wenn es runtergerissen wird, dass das Fenster (Mahagoni Holz/gestrichen) beschädigt wird.


Wer würde die "Reparatur" dann zahlen?


Er oder wir?



Vielen Dank
MFG
Jan



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Albert Einstein
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 Betreff des Beitrags: Re: Frage zu Ende Mietverhältnis - Verlassen der Wohnung
BeitragVerfasst: Freitag 9. Juni 2006, 17:31 
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fridge hat geschrieben:
Moin,

der Mieter der unten im Haus inner Wohnung wohnt hat jeds gekündigt und will ausziehen, dann muss er doch eigentlich sämtliche "Umbauten" was er gemacht hat wieder rückgängig machen und die Wohnung in den "Ursprungszustand" zurückversetzen?


Konkret geht es um ein angebrachtes Mückengitter, das er an das Fenster angeklebt hat. Meine Mum hat bedenken, wenn es runtergerissen wird, dass das Fenster (Mahagoni Holz/gestrichen) beschädigt wird.


Wer würde die "Reparatur" dann zahlen?


Er oder wir?



Vielen Dank
MFG
Jan


Was er nachträglich angebracht hat, muss er selbstverständlich wieder entfernen. Natürlich kannst Du ihn für Löcher, wo er irgendwas aufgehängt hat nicht verantwortlich machen, aber das Fliegengitter muss er auf jeden Fall abnehmen und zwar ohne das Fenster zu Beschädigen.
Ansonsten hat er ja mal Kaution geleistet, davon könnte der eventuelle Schaden abgezogen werden.

Gruss
Fuxe



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 Betreff des Beitrags: AW: Frage zu Ende Mietverhältnis - Verlassen der Wohnung
BeitragVerfasst: Freitag 9. Juni 2006, 17:51 
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Das mit den Löchern ist mir klar :)



Werde das mal so an meine mutter weitergeben :up:


danke
MFG
Jan



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Albert Einstein
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 Betreff des Beitrags: AW: Frage zu Ende Mietverhältnis - Verlassen der Wohnung
BeitragVerfasst: Samstag 10. Juni 2006, 13:26 
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 Betreff des Beitrags: Re: AW: Frage zu Ende Mietverhältnis - Verlassen der Wohnung
BeitragVerfasst: Samstag 10. Juni 2006, 13:38 
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In Flames hat geschrieben:
Und die Türgriffe sind aus Gold und besetzt mit Diamanten?



apropos unsere Treppe hoch ist auch komplett aus MAHAGONI :devil: :devil:


und jeds geh aus meinem Thread raus :schimpf: :schimpf:



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Albert Einstein
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 Betreff des Beitrags: AW: Frage zu Ende Mietverhältnis - Verlassen der Wohnung
BeitragVerfasst: Samstag 10. Juni 2006, 13:41 
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 Betreff des Beitrags: Re: AW: Frage zu Ende Mietverhältnis - Verlassen der Wohnung
BeitragVerfasst: Sonntag 11. Juni 2006, 12:36 
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In Flames hat geschrieben:
Wir haben Original Jura-Marmor Treppen :swank:


wir haben treppen, da kann man drauf nach oben gehen :!: :afraid: :rtfm:


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 Betreff des Beitrags: AW: Frage zu Ende Mietverhältnis - Verlassen der Wohnung
BeitragVerfasst: Sonntag 11. Juni 2006, 12:37 
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 Betreff des Beitrags: Re: AW: Frage zu Ende Mietverhältnis - Verlassen der Wohnung
BeitragVerfasst: Sonntag 11. Juni 2006, 12:47 
Brennmeister ehrenhalber
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Blowie hat geschrieben:
wir haben treppen, da kann man drauf nach oben gehen :!: :afraid: :rtfm:


Und auf unseren kann man sogar nach unten gehen :!: :stare:



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 Betreff des Beitrags: AW: Frage zu Ende Mietverhältnis - Verlassen der Wohnung
BeitragVerfasst: Sonntag 11. Juni 2006, 13:26 
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ich hab schonmal welche gesehen die rollen auch...ich glaub das waren rolltreppen :stare: oder so...

aber nun zum thema :

sind bauliche veränderungen ohne zustimmung des vermieters vorgenommen worden dann muss der mieter ohne rücksicht auf den kostenaufwand ( egal welche veränderung ) den alten zustand wieder herstellen...das kann der vermieter ( deine eltern ) auch wärend der mietzeit verlangen...

bauliche veränderungen sind grundlegende eingriffe und veränderungen der wohnung...( fensterrahmen ausgeschlossen was das fliegengitter anbetrifft...beschädigungen jeglicher art müssen jedoch beseitigt werden...)

..eine ausnahme gilt nur wenn der vermieter zur zustimmung verpflichtet gewesen wäre...zb. bei einem technischen fortschritt...in dem fall kann die wieder herstellung des alten zustandes nicht verlangt werden...

hat der vermieter den baulichen veränderungen zugestimmt so ist der inhalt der zustimmung ausschlaggebend...hat der vermieter bei der zustimmung vorbehalte gemacht das der alte zustand wieder hergestellt werden muss so ist der mieter dazu verpflichtet...wenn ohne vorbehalte zustimmungen der baulichen veränderung vom vermieter gemacht wurden so muss der mieter in der regel den alten zustand nicht wieder herstellen...

ich hoffe es hilft dir...

LG

axel... :devil:



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