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 Betreff des Beitrags: ***Eilt*** Wer darf Einschreiben/Rückschein engegennehmen ?
BeitragVerfasst: Mittwoch 28. Juni 2006, 20:16 
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Registriert: Samstag 17. September 2005, 18:43
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Wohnort: Rheinland
hallo zusammen,
schande über mich, dass ich mich solange nicht gemeldet habe und jetzt auch noch mit ner frage komme.

folgendes:
ich warte dringend auf ein einschreiben/rückschreiben, welches vermutlich morgen eintreffen wird.
leider bin ich morgen nicht da, so dass ich es nicht entgegen nehmen kann.
kann ich nun meiner nachbarin eine ausweiskopie und vollmacht in die hand drücken und einen zettel an den briefkasten kleben, dass sich die postbotin an die nachbarin wendet ?
da ich freitag nämlich schon um fünf uhr früh rtg berlin fahren werde kann ich das einschreiben nicht mehr abholen. und ohne brauch ich gar nicht nach berlin zu fahren...

wäre schön, wenn ihr mir helfen könntet. bei der post.de hab ich nix wirklich verständliches gefunden...


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 Betreff des Beitrags: AW: ***Eilt*** Wer darf Einschreiben/Rückschein engegennehme
BeitragVerfasst: Mittwoch 28. Juni 2006, 20:56 
Brennmeister ehrenhalber
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Registriert: Samstag 17. September 2005, 19:08
Beiträge: 1035
F: Was passiert, wenn der Empfänger eines Einschreiben nicht zu Hause ist und auch kein Ersatzempfänger die Sendung annimmt?


A: Der Zusteller hinterlässt eine Benachrichtigung im Briefkasten des Empfängers.

Mit dieser Benachrichtigung kann die Sendung innerhalb von 7 Werktagen bei der benannten Postfiliale abgeholt werden, und zwar vom Empfänger selbst, seinem Ehegatten oder Empfangsbevollmächtigten. Wird die eigenhändige Übergabe beauftragt, kann allein der Empfänger oder ein hierzu besonders Bevollmächtigter die Sendung abholen.


siehe hier



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Was ich so höre. 'Now Playing'
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 Betreff des Beitrags: AW: ***Eilt*** Wer darf Einschreiben/Rückschein engegennehme
BeitragVerfasst: Mittwoch 28. Juni 2006, 21:00 
War schon ein paarmal hier

Registriert: Samstag 17. September 2005, 21:41
Beiträge: 51
Wohnort: Kordel (DE)
Hallo Morpheuscologne,
mit Ausweiskopie und Vollmacht stellt das kein Problem dar. Vielleicht in der Vollmacht auch den Absender des Einschreibens angeben.

Auszug aus der Postbroschüre:

Ein Empfangsbevollmächtigter.
Er wird vom Empfänger schriftlich bevollmächtigt, Sendungen für ihn in Empfang zu nehmen.

(dies trifft dann auf deinen Nachbarn zu)

Ein Ersatzempfänger.
- Angehörige des Empfängers oder seines Ehegatten
- Andere in den Räumen des Empfängers anwesende Personen
- Hausbewohner und Nachbarn des Empfängers, sofern den Umständen
nach angenommen werden kann, dass sie zur Annahme der Sendungen
berechtigt sind und es sich nicht um Sendungen mit der Zusatzleistung
EINSCHREIBEN handelt

(trifft nur zu, wenn keine Vollmacht vorliegt)

Ausnahme EIGENHÄNDIG.
EINSCHREIBEN, die mit der Zusatzleistung
EIGENHÄNDIG kombiniert
sind, werden nur dem Empfänger
persönlich gegen Unterschrift ausgehändigt.
Der Empfänger kann allerdings
schriftlich einen Dritten ausdrücklich
zur Entgegennahme eigenhändiger
Sendungen bevollmächtigen


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 Betreff des Beitrags: AW: ***Eilt*** Wer darf Einschreiben/Rückschein engegennehme
BeitragVerfasst: Mittwoch 28. Juni 2006, 21:24 
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Registriert: Samstag 17. September 2005, 18:43
Beiträge: 337
Wohnort: Rheinland
super vielen dank, dann bring ich shcnell die vollmacht mit kopie des perso ausweises rüber.


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