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 Betreff des Beitrags: HILFE Schreiben vom Anwalt wegen EBAY
BeitragVerfasst: Montag 21. August 2006, 13:08 
Brennmeister
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Hallo,

ick bin fix und fertig! Ich mach grad den Briefkasten auf und seh nen dicken Briefumschlag mit irgendwas von rechtsanwälte.

Ich habe am 14.05.2006 nen CPU Kühler Thermaltake Big Typhoon über EBAY Privat verkauft. So jetzt soll die Mandantin (denke mal das es die Käuferin ist) Linzenznehmerin und Nutzerin der Gemeinschaftsmarke "Typhoon" sein. Auch wird mir vorgeworfen gewerblich zu handeln! So wie ich das alles auf die schnelle verstehe gehts hier um den Namen "Typhoon"


Ich habe noch nicht alles durchgelesen da es grad meine nerven nicht mitmachen.


die wollen bis zum 1.09.2006 4.862,76 EUR von mir haben!!!!


Kinders ick kann nicht mehr!!!!!!!!!



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 Betreff des Beitrags: AW: HILFE Schreiben vom Anwalt wegen EBAY
BeitragVerfasst: Montag 21. August 2006, 13:36 
Brennmeister ehrenhalber
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Du wirst vermutlich um einen eigenen Anwalt nicht herumkommen.

Wenn Du nur eines dieser Teile (gebraucht?) verkauft hast, dann
handelst Du natürlich nicht gewerblich. Es könnte Sinn machen, den
gegnerischen Anwalt anzurufen und auf diesen Irrtum hinzuweisen.
Aus der Reaktion wird man schon ableiten können, ob hier noch mit
Restverstand gehandelt wird, oder auf Biegen und Brechen Geld
gemacht werden soll.

Wenn sich das so nicht kären lässt, dann ist es wichtig Öffentlichkeit
zu schaffen (und sei es darum Andere zu warnen). Also wende
Dich unbedingt an die Presse (z.B. CT und Computerbild).


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 Betreff des Beitrags: AW: HILFE Schreiben vom Anwalt wegen EBAY
BeitragVerfasst: Montag 21. August 2006, 13:39 
Brennmeisteranwärter

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Ist wirklich schlimm was in D abgeht :burn: .

Infos auch hier: http://www.tt-germany.com (bzw. http://www.tt-germany.com/WebsiteNotice.htm ). Vielleicht auch mal eine E-Mail dorthin schreiben.



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 Betreff des Beitrags: AW: HILFE Schreiben vom Anwalt wegen EBAY
BeitragVerfasst: Montag 21. August 2006, 13:48 
Brennmeister ehrenhalber
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Scan (oder fotografiere) mal den Schrieb ein schwärze alle
personenbezogenen Daten und mache es abrufbar.

Bis jetzt finde ich über Google noch keine Hinweise auf
eine Abmahnwelle wegen der Marke "Typh**n", aber das
kann natürlich noch kommen.

Es wäre auch interessant zu hören, was Thermaltake
(bzw. der Distributor) dazu sagt.

Tatsächlich, da gibt es schon etwas...

http://www.tt-germany.com/WebsiteNotice.htm


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 Betreff des Beitrags: AW: HILFE Schreiben vom Anwalt wegen EBAY
BeitragVerfasst: Montag 21. August 2006, 14:41 
Brennmeister ehrenhalber
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Also erst einmal ganz cool bleiben (selbstverständlich nicht bezahlen) und ggf. einen eigenen Anwalt einschalten.
Die Firma Typhoon hat meiner Meinung nach rein gar nichts in der Hand, wenn man einen überall frei erhältlichen, käuflichen Lüfter bei Ebay versteigert. Man gibt schließlich nur das wieder, was auf der Verpackung des Lüfters steht bzw. wie dieser heißt.
Wenn die was wollen, dann müssen die schon Thermaltake belangen.
Ich kann mir beim besten Willen aber auch nicht vorstellen, daß der Name Typhoon geschützt ist. Denn dieser Name bezeichnet ja nur ein Naturereignis in englischer Sprache (Typhoon statt Taifun) :rtfm:
Also ich würde dem schon gelassen entgegen sehen, zumal ja auf der Thermaltake-Seite schon steht, daß sie ihren rechtl. Beistand eingeschaltet haben...

Außerdem steht ja dort : "Wir bitten Sie Anfragen diesbezüglich an abmahnung@thermaltake.de zu stellen und noch keinerlei Zahlung oder Erklärung abzugeben."[/i]



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 Betreff des Beitrags: AW: HILFE Schreiben vom Anwalt wegen EBAY
BeitragVerfasst: Montag 21. August 2006, 14:53 
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Hi,

das scheint mittlerweile Methode bei EBAY zu sein,
ich habe neulich diese Mail bekommen :
Guten Tag,

die Staatsanwaltschaft Frankfurt führt Ermittlungen gegen Personen, die über Ebay zwischen 2001 und 2005 in größerer Zahl nachgeahmte (gefälschte) Artikel und Accessoires der Marke Louis Vuitton verkauft haben.

Laut Unterlagen von Ebay haben Sie zwischen dem 01.12.2001 und dem 22.07.2005 von diesen Personen, die als "El greco", "ohrenka"," telekonsult", "bratspinne", "ziege", "heini4711" oder als „shrinkhead“ aufgetreten sind, einen gleichartigen Artikel, also z.B. eine Hand- oder Aktentasche, einen Koffer, Geldbörse oder eine Jacke gekauft und hierfür und 39 und 200 € bezahlt.

Vermutlich handelt es sich bei diesen Gegenstände um Nachahmungen oder Komplettfälschungen. Sie werden deshalb gebeten, den Kaufgegenstand möglichst bald einem Fachhändler zur Begutachtung vorzulegen und mir das Ergebnis dieser Untersuchung mitzuteilen.

Teilen Sie mir bitte in jedem Fall mit, auf welches Konto Sie den Kaufpreis überwiesen haben.



Mit freundlichen Grüßen

Dr. Brandau
Staatsanwalt

Gruß mucka


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 Betreff des Beitrags: AW: HILFE Schreiben vom Anwalt wegen EBAY
BeitragVerfasst: Montag 21. August 2006, 14:56 
Brennmeister ehrenhalber
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@ogltw o'brien:
Du glaubst nicht, was sich alles als (Wort-)Marke eintragen lässt,
es kommt nur immer auf den Zusammenhang an, in dem das
Wort benutzt wird.

Am Rande:
Viacom beansprucht für sich "Pimp my..." in sämtlichen Kombinationen.
http://de.theinquirer.net/2006/08/16/viacom_pimp_my_holy_shit_gehoe.html


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 Betreff des Beitrags: AW: HILFE Schreiben vom Anwalt wegen EBAY
BeitragVerfasst: Montag 21. August 2006, 14:59 
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Das ist ne rießen Sauerei was da abgeht und reine Abzocke um irgendwelchen kleinen Lichter abzumahnen :schimpf: :burn: :down:



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„Der Mensch erfand die Atombombe, doch keine Maus der Welt würde eine Mausefalle konstruieren.“

Albert Einstein
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 Betreff des Beitrags: AW: HILFE Schreiben vom Anwalt wegen EBAY
BeitragVerfasst: Montag 21. August 2006, 15:14 
Brennmeister ehrenhalber
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Ich habe die Redaktion des CT Magazins http://www.heise.de/ct/tv/
per E-Mail auf diesen Fall aufmerksam gemacht.
Zur Zeit werden einige dieser Kühlkörper bei Ebay angeboten, eine
öffentliche Warnung wäre sicher angebracht.


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 Betreff des Beitrags: AW: HILFE Schreiben vom Anwalt wegen EBAY
BeitragVerfasst: Montag 21. August 2006, 15:40 
Brennmeister ehrenhalber
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So, bei "Typh**n" habe ich auch mal angefragt, ob das noch in ihrem Sinne ist...


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 Betreff des Beitrags: Re: AW: HILFE Schreiben vom Anwalt wegen EBAY
BeitragVerfasst: Montag 21. August 2006, 16:02 
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Lilien hat geschrieben:
So, bei "Typh**n" habe ich auch mal angefragt, ob das noch in ihrem Sinne ist...

Ging es heirbei nicht um Thermaltake?



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MfG, Allesbrenner
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 Betreff des Beitrags: AW: HILFE Schreiben vom Anwalt wegen EBAY
BeitragVerfasst: Montag 21. August 2006, 16:12 
Brennmeister ehrenhalber
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@Allesbrenner:

Lese Dir nochmal http://www.tt-germany.com/WebsiteNotice.htm durch.


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 Betreff des Beitrags: AW: HILFE Schreiben vom Anwalt wegen EBAY
BeitragVerfasst: Montag 21. August 2006, 18:38 
War schon ein paarmal hier

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Beiträge: 52
gute adresse:

http://www.dr-bahr.com/



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Frösche weinen, Frösche weinen nie
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 Betreff des Beitrags: AW: HILFE Schreiben vom Anwalt wegen EBAY
BeitragVerfasst: Montag 21. August 2006, 18:51 
Brennmeister
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hi leute,

sorry auf der schnelle bin grad bei eltern! also leut einiger kollegen soll das ne ganz üble masche sein und schon sehr bekannt sein.

was ich mir auch die ganze zeit gefragt habe:

ich gebe extra privatverkauf an mit bla bla bla um mich dem gegen dem gewerblichen zu schützen. ausserdem wenn es um den patentnamen typhoon geht warum wird dann nicht auch KM verklagt wo ich diesen Kühler verkauft habe???

naja ich mach mir erstmal keinen kopf und wenn mein anwalt aus dem urlaub zurück ist, werde ich ihm berichten. meine arbeitskollegen bekamen auch einige solch ein schreiben und haben nicht reagiert.

was ich an dieser sache aber echt mies finde ist: es gibt sicher menschen die aufgrund solcher zahlungssumme sich vieleicht das leben nehmen.

ok bis heute abend und dann lese ich auch eure beiträge, ich werde auch eventuell das schreiben zum teil einscannen(sind einige seiten).


PS.: Da hamse aber den richtigen für sowas sich ausgesucht, stand schon wieder völlig nebenmir.



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LiteOn LH-20A1H , LG GSA-62HN
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 Betreff des Beitrags: Re: AW: HILFE Schreiben vom Anwalt wegen EBAY
BeitragVerfasst: Montag 21. August 2006, 19:18 
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Honschi-Ponschi hat geschrieben:


PS.: Da hamse aber den richtigen für sowas sich ausgesucht, stand schon wieder völlig nebenmir.


Och weisst Du, ich werde auch schon seit längerem mit Schreiben von irgemdwelchen Inkasso-Anwälten zugemüllt, in denen ein angeblich offener Betrag von 1986 ( :!: ) eingefordert wird.
Ich hab die Angewohnheit solchen Post- Spam solange zu ignorieren, bis amtliche Post kommt. Dann langt es immer noch einen Rechtsanwalt zu konsultieren. Also mach Dir keinen Kopp, über 4000 Euro für so ein Briefchen ist imho eine utopische Forderung.....:lol: , besonders wenn sie von einer ausländischen "Sozietät" gefordert wird.

Gruss
Fuxe



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