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Unbeantwortete Themen | Aktive Themen
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DJ Iltiz
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Betreff des Beitrags: AW: Forenhaftung erst ab Kenntnis des Rechtsverstoßes Verfasst: Freitag 19. Mai 2006, 18:38 |
Brennmeisteranwärter |
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Registriert: Sonntag 18. September 2005, 13:46 Beiträge: 724 Wohnort: Ruhrgebeat
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Zitat: Dem Forenbetreiber obliege die Verpflichtung, nach Kenntnisnahme von rechtswidrigen Postings weitere Rechtsverletzungen dieser Art so weit wie möglich zu verhindern. Wie genau diese Maßnahmen aussehen sollen, ließ das Gericht aber offen. Nicht ausreichend sei jedenfalls eine von dem Betreiber vorgenommene Sperrung von IP-Adressen. Diese technische Schutzmaßnahme sei, insbesondere in Foren ohne Registrierung, von den Nutzern des Internetforums leicht zu umgehen.
Das heißt, ein Forum kann man rechtlich einwandfrei nur noch ohne Gästeschreibrechte betreiben - sehe ich das richtig? Das wär ja nicht so das Problem, da ich das eh standardmäßig so eingestellt hab
_________________ „Ich stehe auf und hole mir die Zeitung, schlage zuerst die Todesanzeigen auf und lese sie aufmerksam durch. Wenn ich nicht drinstehe, ziehe ich mich an.“ – Joachim Blacky Fuchsberger (1927–2014)
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DJ Iltiz
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Betreff des Beitrags: AW: Forenhaftung erst ab Kenntnis des Rechtsverstoßes Verfasst: Mittwoch 14. Juni 2006, 19:46 |
Brennmeisteranwärter |
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Registriert: Sonntag 18. September 2005, 13:46 Beiträge: 724 Wohnort: Ruhrgebeat
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Zitat: Urteil: Vorabprüfung von Forenbeiträgen ist unzumutbar
Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf muss ein Forenbetreiber erst ab Kenntnis rechtswidrige Äußerungen seiner Nutzer löschen. weitere Infos: http://www.heise.de/newsticker/meldung/74275Zitat: Es sei nämlich nicht ersichtlich, "wie mit zumutbaren Aufwand der Verfügungsbeklagte Vorsorge gegen weitere Rechtsgutverletzungen hätte treffen können. Wirtschaftlich war es unzumutbar, Mitarbeiter in ausreichender Zahl zu beschäftigen, die das gesamte Forum mit seinen verschiedenen Diskussionsforen rund um die Uhr hätten überwachen können", so das Gericht.
_________________ „Ich stehe auf und hole mir die Zeitung, schlage zuerst die Todesanzeigen auf und lese sie aufmerksam durch. Wenn ich nicht drinstehe, ziehe ich mich an.“ – Joachim Blacky Fuchsberger (1927–2014)
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magic11
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Betreff des Beitrags: Re: AW: Forenhaftung erst ab Kenntnis des Rechtsverstoßes Verfasst: Dienstag 22. August 2006, 18:20 |
Brennmeister |
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Registriert: Sonntag 18. September 2005, 14:26 Beiträge: 5345 Wohnort: Wien
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Lilien hat geschrieben: Heute war die Berufungsverhandlung zur Betreiberhaftung für Webforen vor dem hanseatischen Oberlandesgericht: http://www.heise.de/newsticker/meldung/77116
Wenigstens etwas ...
_________________ Gesegnet seien jene, die nichts zu sagen haben und den Mund halten. (Oscar Wilde) BenQ DW1655, LiteOn LH-20A1S, LiteOn IHAS122, Pioneer DVR-212D, Plextor 755A, Plextor 2410TA, ...
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Lilien
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Betreff des Beitrags: AW: Forenhaftung erst ab Kenntnis des Rechtsverstoßes Verfasst: Dienstag 22. August 2006, 18:40 |
Brennmeister ehrenhalber |
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Registriert: Samstag 24. September 2005, 22:06 Beiträge: 1961
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Wenn man bedenkt welchen (Abmahn-) Schaden das Landgerichtsurteil
angerichtet hat, dann kann man nur froh sein, dass der Heiseverlag
sich die Berufungsverhandlung(en) erlauben konnte.
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tutifruti
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Betreff des Beitrags: AW: Forenhaftung erst ab Kenntnis des Rechtsverstoßes Verfasst: Dienstag 27. März 2007, 23:15 |
Moderator |
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Registriert: Montag 10. April 2006, 04:49 Beiträge: 8150 Wohnort: am Deich
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BGH bestätigt: Forenbetreiber haften erst ab Kenntnis
WinFuture.de hat geschrieben: Der Bundesgerichtshof hat heute entschieden, dass die Betreiber von Webforen für dort eingestellte ehrverletzende Inhalte erst dann verantwortlich sind, wenn sie davon Kenntnis erlangt haben. Damit wird eine Entscheidung des OLG Düsseldorf aufgehoben. weiter lesen
_________________ BM Mitglied seit: 2002-02-27
Die Zensur ist das lebendige Geständnis der Großen, daß sie nur verdummte Sklaven treten, aber keine freien Völker regieren können. Johann Nepomuk Nestroy
Auszeichnungen und Preise sind wie Hämorrhoiden. Früher oder später bekommt sie jedes Arschloch. Billy Wilder
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Fuxe
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Betreff des Beitrags: AW: Forenhaftung erst ab Kenntnis des Rechtsverstoßes Verfasst: Dienstag 27. März 2007, 23:18 |
Administrator |
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Registriert: Samstag 17. September 2005, 18:23 Beiträge: 20563 Wohnort: in de Palz
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Immerhin....
Es wird also doch noch Recht gesprochen.
Gruss
Fuxe
_________________ Schreib Dein Leben auf ein Stück Papier und warte bis die Zeit vergeht...
Denon und Denon- das teuflische Duo
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BenGurion
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Betreff des Beitrags: Re: AW: Forenhaftung erst ab Kenntnis des Rechtsverstoßes Verfasst: Mittwoch 28. März 2007, 08:32 |
Co-Admin |
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Registriert: Montag 19. September 2005, 19:19 Beiträge: 13429 Wohnort: 127.0.0.1
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Fuxe hat geschrieben: Immerhin.... Es wird also doch noch Recht gesprochen. Gruss Fuxe
sehr fein ... und mein alter thread wurde dank forensuche wieder ausgegraben
_________________ PC Adé ... Hab nur noch mein Notebook, meine PS4 und meine DSLR-Ausrüstung
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