Troublemaker hat geschrieben:
Sollte der verkaufte "Tonträger" mit einem Kopierschutz versehen sein...ist dein "F1" nicht mehr straffrei...
Doch klar! Da kopiergeschützte "Audio-CDs" keinem Standard entsprechen, ist hier einzig und allein der Verbraucher verantwortlich.
Wenn jemand in einem ganz normalen Autohaus ein Auto kauft (von dem der Käufer annimmt, dass es der StVO entspricht) und damit ohne eigenes oder fremdes Verschulden ein Unfall geschieht, wird man doch nicht die Autobahnmeisterei wegen fehlerhaften Belags verklagen, sondern erst einmal die Schuld beim Auto suchen...?!