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 Betreff des Beitrags: rechtsfrage...
BeitragVerfasst: Donnerstag 6. Juli 2006, 16:46 
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hy folks...

wenn ich mir was gekauft habe und nach ner woche damit unzufrieden bin weil zu diesem zeitpunkt versch. defekte festzustellen sind...kann ich dann innerhalb 14 tage von meinem recht gebrauch machen und dieses zurück geben...?

es geht um den tollen REX-roller...der hat nach 100 km seinen geist aufgegeben...jetzt steht das ding beim service partner und der hat 4 roller dort stehen alle mit dem gleichen bekannten problem...

...der war gerade 5 tage alt da tauchten die probleme auf...letzten samstag abgegeben und am sonntag per mail und fax sowohl den finanzkauf bei der cc-bank als auch beim praktiker storniert...bzw von meinem widerrufsrecht gebrauch gemacht...die vom praktiker könnten sich stur stellen weil der roller angemeldet wurde und schon 100 km drauf hat...aber wie soll ich dann ohne zu fahren mängel feststellen...

vielleicht weiß jemand von euch wie das rechtlich ist...wenns geht mit §...hab mir schon die fingerchen wund gesucht find aber keinen richtigen text...muss dieses dann auch in der AGP beinhaltet sein ?...auf der praktikerrechnung gubts keinerlei rechtshinweise auch keine AGB...

LG

axel



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 Betreff des Beitrags: AW: rechtsfrage...
BeitragVerfasst: Donnerstag 6. Juli 2006, 17:03 
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Der Händler KANN den Roller zurück nehmen. Er hat aber das RECHT auf zweimalige Nachbesserung, wenn beim dritten Male der selbe Fehler auftritt, dann hast DU das Recht auf einen neuen, oder auf Rücktritt.
Das gleiche hatte ich mit meinem nagelneuen Auto!



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 Betreff des Beitrags: AW: rechtsfrage...
BeitragVerfasst: Donnerstag 6. Juli 2006, 17:10 
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aha..." kann " bedeutet...er muss nicht ? ich meine jetzt innerhalb der frist von 14 tagen widerruf/rücktritt/rückgabe ohne angaben von gründen...ich hab das teil nach ner woche schon reklamiert...und der service-partner hat halt gesagt das daß problem nicht unbekannt wäre...und da mir dann doch mein leben mehr wert ist als 700 ois...mag ich diesen roller nicht mehr haben...zumal der service-partner sich gewundert hat das daß ding im karton zum kunden kommt und keiner weiß ob alle schrauben fest sitzen...



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 Betreff des Beitrags: AW: rechtsfrage...
BeitragVerfasst: Donnerstag 6. Juli 2006, 18:29 
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Soweit ich das weis ja. KANN bedeutet nicht muss.
Wenn der Roller defekt ist ist das ja ein Sachmangel und kein Grund, das das Teil nicht mehr gefällt, weil billiger (ASIEN) Import.
Schau mal hier: http://www.rechtsanwalt-eder.de/html/body_mangelhaftung.html

Die Blödmärkte:Da kannst du alles zurückgeben. Selbst einen gebrauchten Drucker innerhalb 14 Tagen. Sollte nur anständig verpackt sein! Das ist aber EINDEUTIG Sachen von MM, ob die nur autauschen, oder neu geben, oder zurücknehmen.
Wenn du das Teil online bestellt hast, könnte das schon anders aussehen.
Aber nur weil du Angst hast, das Dir das Teil unterm Arsch auseinander fällt, kannst du es nicht zurückgeben.
Obwohl ich Dich sehr gut verstehen kann, sollte Dir vielleicht schon vorher klar gewesen sein warum das Teil nur die Hälfte von dem kostete was ein Piaggio kostet.
Qualität hat eben seinen Preis!
Mein Kumpel verkauft auch Roller aus Asien. Kosten im Einkauf mit Zoll und MwSt ca 600 Euro. Sind aber nur vormontiert, d.h es wird noch reichlich nachmontiert und Schrauben nachgezogen.
Aber bei Praktiker stehen doch die Roller so im Laden rum, bei uns ca 30 Stk.
Ich hoffe ich konnte Dir etwas helfen.



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 Betreff des Beitrags: Re: AW: rechtsfrage...
BeitragVerfasst: Donnerstag 6. Juli 2006, 18:34 
War schon ein paarmal hier

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luckydevil hat geschrieben:
aha..." kann " bedeutet...er muss nicht ? ich meine jetzt innerhalb der frist von 14 tagen widerruf/rücktritt/rückgabe ohne angaben von gründen.


Das gilt nur bei "Fernabsatzgeschäften" (also z.B. per Brief, E-Mail, oder Internet bestellt).

Umtausch oder Rückgabe ist im Ladengeschäft eine "Kann-Leistung", wird also nur aus Kulanz bzw. als Service gewährt. Gleiches gilt für die Garantie.

Bei deinem Problem tritt die Gewährleistung (2 Jahre) ein. Du kannst ein mangelfreies Gerät erwarten. Innerhalb des ersten halben Jahres wird angenommen, daß der Mangel schon von Anfang an bestanden hat. Anderes müsste der Händler/Hersteller beweisen. Nach dem ersten halben Jahr ist das genau anders rum.

Bei deinem Roller kannst du nur hoffen, daß der Händler diesen freiwillig zurücknimmt. Ansonsten kann der Händler zuerst nachbessern. Schlägt das (unter Umständen mehrfach) fehl, hast du ein Recht auf Rücktritt/Wandlung des Vertrages.

Eventuell hast du aber gute Karten, da es sich um einen "Serienfehler" handeln könnte? Einfach mal den ferundlichen KMitarbeiter vom Praktikter-Markt drauf ansprechen :-)

(Angaben nicht vollständig, einige Ausnahmen/Bedingungen sind nicht genannt).

Betreffs AGB: die AGB vom Praktiker-Markt sind in den Verkaufsräumen einsehbar.



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 Betreff des Beitrags: Re: AW: rechtsfrage...
BeitragVerfasst: Donnerstag 6. Juli 2006, 19:00 
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Zitat:
Bei deinem Roller kannst du nur hoffen, daß der Händler diesen freiwillig zurücknimmt. Ansonsten kann der Händler zuerst nachbessern. Schlägt das (unter Umständen mehrfach) fehl, hast du ein Recht auf Rücktritt/Wandlung des Vertrages.


Hatte ich doch auch so gemeint!



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